RZR II Herten GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waldemar Kirscht seit 5.8.2025 | Geschäftsführer |
Julia Hartmann seit 12.7.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AGR-Personal-Service Ruhr GmbHHertenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt im Berichtsjahr die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
i. S. des § 267a Abs. 1 HGB in Verbindung mit §
267 Abs. 4 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde
gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die AGR-Personal-Service Ruhr GmbH (AGR-PSR) ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Recklinghausen unter der
Nummer HRB 5185 eingetragen und hat ihren Sitz in Herten.
Alleiniger Gesellschafter der AGR-PSR ist die AGR
Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Herten.
Der Jahresabschluss der AGR-PSR wird in den
Konzernabschluss der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft
Ruhrgebiet mbH, Herten, einbezogen. Der Konzernabschluss
ist beim elektronischen Handelsregister und elektronischen
Unternehmensregister erhältlich. Die nach § 285
Nr. 17 HGB geforderte Angabe zu den Prüferhonoraren
ist im Konzernabschluss der AGR
Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Fremdwährungsforderungen bestehen wie im
Vorjahr nicht.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der
nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu
erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden
saldiert ausgewiesen.
Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern
zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Aufwand
und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten
latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung
gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen
Rückstellungen
Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2
2. Halbsatz HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt und decken alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
angemessener Höhe. Dies beinhaltet auch eine
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2
Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung des seitens der
Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten,
restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes
(Euro-Raum) der letzten sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die Abzinsung der einzelnen Rückstellungen
erfolgt unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der
jeweiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag.
Erträge aus der Abzinsung bzw. Aufwendungen aus der
Aufzinsung von Rückstellungen werden in der GuV nach
§ 277 Abs. 5 HGB unter "Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge" bzw. den "Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen" erfasst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr
nicht.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt
es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Forderungen gegen den Gesellschafter von T€ 102
(Vorjahr: T€ 75) enthalten neben den saldierten
Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen von T€ 12 (Vorjahr: T€ 2) Forderungen
aus der Cash-Pool-Vereinbarung von T€ 90 (Vorjahr:
T€ 73).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen
in beiden Jahren Forderungen gegen den Gesellschafter aus
einer Freistellung von Aufwendungen aus freiwilliger
Sonderzahlung an die Beschäftigten im Jahr 2024
(Vorjahr: 2023). Es handelt sich bei diesen
Erstattungsansprüchen um
Vermögensgegenstände gemäß § 268
Abs. 4 S. 2 HGB, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen.
Aktive latent
e Steuern
Die aktiven und passiven latenten Steuern zum 31.12.2023
beruhen gemäß § 285 Nr. 29 HGB auf
folgenden temporären Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen,
wobei nach § 274 Abs. 2 HGB jeweils der zum Zeitpunkt
der Differenzumkehrung erwartete unternehmensindividuelle
Steuersatz herangezogen und eine Abzinsung nicht
vorgenommen wurde:
Die latenten Steuern wurden mit dem
unternehmensindividuellen Steuersatz, der im Zeitpunkt des
Abbaus der Differenz erwartet wird, bewertet. Dieser
beträgt 32,63 % und setzt sich aus 15,83 % für
die Körperschaftsteuer und 16,80 % für die
Gewerbesteuer zusammen.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt, wie
im Vorjahr, T€ 75.
Die Anteile am Stammkapital hält die AGR zu 100 %.
Gewinnvortrag/Jahresüberschuss
Ausgehend von einem Gewinnvortrag in Höhe von
T€ 12 und einem Jahresüberschuss in Höhe von
T€ 26 ergibt sich ein kumulierter Gewinn in Höhe
von T€ 38.
Ausschüttungsgesperrter Betrag
Die bei der Gesellschaft nach § 268 Abs. 8 Satz 2
HGB ausschüttungsgesperrten Beträge belaufen sich
für das Geschäftsjahr 2023 auf € 20.720,07
(Vorjahr: € 12.271,87) und entfallen auf die
Aktivierung von latenten Steuern.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen (T€ 22; Vorjahr:
T€ 26) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen
für Personalmaßnahmen (T€ 8; Vorjahr:
T€ 10), Jahresabschluss-kosten (T€ 8; Vorjahr
T€ 8), Archivierungskosten (T€ 5; Vorjahr T€
4) und Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 1;
Vorjahr: T€ 3).
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 (T€
2) ergeben sich wie im Vorjahr im Wesentlichen aus
Steuerverbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden
zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Geschäftsführung
Dirk Wagenknecht, Personalbetriebswirt,
dienstansässig in Herten.
Der Geschäftsführer erhielt keine Bezüge
der Gesellschaft, da es sich um einen Angestellten der AGR
mbH handelt.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge
bekannt geworden, die einen entscheidenden Einfluss auf die
Entwicklung des Unternehmens haben können.
Herten, 12.08.2024
AGR-Personal-Service Ruhr GmbH
Die Geschäftsführung
Dirk Wagenknecht
WEITERE DATEN
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung
erteilte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem
Jahresabschluss 2023 und dem dazugehörigen Lagebericht
unter dem Datum vom 12.08.2024 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Gesellschafterbeschluss
der AGR-Personal-Service Ruhr GmbH
Die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
mit Sitz in Herten, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Recklinghausen HRB 5421 (nachfolgend "AGR")
ist Alleingesellschafterin der AGR-Personal-Service Ruhr
GmbH mit Sitz in Herten (nachfolgend "AGR-PSR").
Die AGR, vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Stephan Kaiser und Herrn Marc Bunse sowie den
bevollmächtigten Vertreter des Regionalverbandes Ruhr
in der Gesellschafterversammlung der AGR-PSR, Herrn Markus
Schlüter, beschließt außerhalb einer
Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren
Folgendes, stellt Folgendes fest und nimmt Folgendes zur
Kenntnis:
1. Schriftliches Umlaufverfahren
Wir sind mit der Beschlussfassung im schriftlichen
Umlaufverfahren einverstanden.
2. Jahresabschluss 2023
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
wird mit einer Bilanzsumme von 138.743,09 € und einem
Jahresüberschuss von 26.399,49 € festgestellt.
3. Verwendung des Jahresergebnisses 2023
Der Jahresüberschuss in Höhe von 26.399,49
€ und der bestehende Gewinnvortrag von 11.825,25
€ werden unter Berücksichtigung der
Ausschüttungssperre für aktive latente Steuern
gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 20.720,07
€ zum 15.10.2024 an die AGR ausgeschüttet.
4. Entlastung der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung wird für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024
Für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum
31.12.2024 wird die ETL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung
Essen, zum Abschlussprüfer bestellt.
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Herten, den 30.09.2024
Stephan Kaiser Marc Bunse
Essen, den 28.10.2024
Markus Schlüter
Herten, den 12. August 2024 gez. Dirk Wagenknecht Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Oktober 2024 |
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