Malerei- und Lackiergewerbe
client_systems software & hardware GmbH
Bulachstraße 51A, 85232 Bergkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Bochdanovits seit 21.11.2001 | Geschäftsführer |
Walter Seeger seit 29.10.2001 | Geschäftsführer |
Hans-Joachim Toussaint seit 29.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Beate de Bochdanovits | 25.00% |
Jürgen Jungwirth | 25.00% |
Walter Seeger | 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
client_systems software & hardware GmbHBergkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010ANHANGA. AllgemeinesDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die zum 1.1.2010 erstellte Übergangsbilanz zum BilMoG entspricht der Schlussbilanz zum 31.12.2009. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 60,00 bis EUR 410,00 wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gegenüber den Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen bestanden zum Abschlusszeitpunkt folgende Forderungen:
Das Verrechnungskonto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet und mit 6 % in Soll und Haben verzinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 22.822,71 (Vj. EUR 19.711,28) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 429,13 (Vj. EUR 115,71) enthalten. Gegenüber den Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen bestanden zum Abschlusszeitpunkt folgende Verbindlichkeiten:
Die Verrechnungskonten werden in Form eines Kontokorrents abgerechnet und mit 6 % in Soll und Haben verzinst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Passive latente Steuern sind nicht anzusetzen, da sich keine Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im Übrigen nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Davon sind 15.338,75 Euro (60 %) einbezahlt. Die noch ausstehenden Einlagen werden wie folgt geschuldet:
Angabe zu Verbindlichkeiten
Gegenüber folgenden Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestanden am 31.12.2010 Verbindlichkeiten:
Pensionsrückstellung Gegenüber den Geschäftsführern, Herrn Walter Seeger und Herrn Dr. Hans-Joachim Toussaint, wurde eine Versorgungszusage gegeben. Der Wert der Rückstellung zum 31. Dezember 2010 wurde der Firma von der WWK Lebensversicherung a.G. mitgeteilt. Gemäß § 246 (2) HGB wurde der Rückstellungswert mit bestehenden Aktivwerten aus Rückdeckungsversicherungen saldiert. Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige AngabenGeschäftsführer waren zum Stichtag der Bilanzerstellung:
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.
Bergkirchen, 4. April 2012 Walter Seeger, Geschäftsführer Dr. Hans-Joachim Toussaint, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
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