Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 200930
Vorher
Westphal GmbH
Eingetragen
7.1.2008
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiGroßhandel mit FlachglasSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Ausführung sämtlicher Bedachungs-, Isolierungs- und Fassadenarbeiten sowie alle mit dem Betrieb einer Dachdeckerei verbundenen geschäftlichen Aktivitäten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Meyer
seit 16.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Westphal Dachtechnik GmbH

Burgdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 301.402,00 301.749,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 285.210,00 285.557,00
III. Finanzanlagen 16.190,00 16.190,00
B. Umlaufvermögen 1.554.918,09 1.106.093,08
I. Vorräte 367.490,65 365.621,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 678.803,24 268.998,95
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 508.624,20 471.472,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.019,44 6.946,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.863.339,53 1.414.788,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 974.638,63 560.406,20
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 24.111,00 24.111,00
III. Gewinnvortrag 511.295,20 404.795,78
IV. Jahresüberschuss 414.232,43 106.499,42
B. Rückstellungen 408.072,00 295.380,00
C. Verbindlichkeiten 387.434,90 456.113,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 250,00
E. Passive latente Steuern 93.194,00 102.639,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.863.339,53 1.414.788,81

Anhang

Westphal Dachtechnik GmbH , Burgdorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Westphal Dachtechnik GmbH mit Sitz in Burgdorf ist im Handels­re­gister des Amts­ge­richts Hildesheim un­ter HRB 200930 eingetragen.

Die Westphal Dachtechnik GmbH ist am Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Ka­pi­tal­gesell­schaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vor­schriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung an­zu­bringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) auf­ge­stellt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagever­mögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdau­er entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgelt­lich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Aus­nahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungsko­sten unter Euro 800,00; diese werden so­fort in vol­ler Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Ver­mögensgegenstände des Anlagever­mögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zu­sätz­lich au­ßerplanmäßige Abschreibun­gen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorge­nom­men.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmä­ßiger linearer  Abschreibungen bewertet. Die Ab­schrei­bungen auf Zugänge des Sachanlage­vermö­gens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die bei­zulegenden Werte einzelner Vermö­gens­gegen­stände ihren Buchwert un­terschreiten, wer­den zu­sätzlich außerplanmä­ßige Abschrei­bungen bei voraussichtlich dauernder Wertminde­rung vorge­nommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwerti­ger Wirt­schaftsgüter wird han­delsrechtlich die steuer­rechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG ange­wen­det. An­schaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgü­tern des Anlagevermögens, die ei­ner selbständigen Nut­zung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der An­schaffung, Herstel­lung oder Einlage in voller Hö­he als Aufwand erfasst, wenn die An­schaffungs- oder Her­stel­lungs­kosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuer­betrag, für das einzelne Wirt­schaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Nie­derstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus über­durch­schnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbe­schaf­fungsko­sten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berück­sichtigt. In allen Fällen wur­de ver­lustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Ver­kaufspreise abzüglich der bis zum Ver­kauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren bei­zulegenden Wert führen, wurden entspre­chende Ab­wertungen vorgenommen.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse werden zu Herstellungsko­sten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungs­kosten in die Her­stellungskosten ein­bezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstel­lung entfallen. Die erhaltenen Anzahlungen werden von den unfertigen Leistungen offen abgesetzt. Sofern und soweit die An­zah­lungen den Ausweis bei den unfertigen Leistungen übersteigen, wird der Betrag auf der Passiv­seite unter der Position "Erhaltene Anzahlungen" ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, de­ren Einbring­lichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertab­schläge vorgenommen; unein­bringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abde­ckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht ein­zelwertberichtigten Netto­forderungen gebil­det.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert am Abschlussstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen vor dem Abschluss­stichtag an­ge­setzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeit­punkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendi­gen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlauf­zeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit ent­sprechenden durch­schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Ge­schäftsjahre abgezinst. Erträge und Aufwendun­gen aus der Abzinsung bzw. Aufzinsung von Rück­stellungen werden im Zinsergebnis er­fasst.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Abgrenzung für latente Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Steuer­sat­zes im Zeitpunkt der erwarteten Umkehrung der zeitlichen Ergebnisunterschiede beim Steuer­satz. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

III. Erläuterungen zu den Bilanzpositionen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb ei­nes Jah­res fäl­lig.

Es werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 94.474,00 (Vorjahr: Euro 86.095,37) aus­gewiesen. Diese resultieren aus Sonstigen Verrechnungen. Die Verzinsung erfolgt gegenwärtig mit einem Zinssatz von 3,12 %. Sicherheiten bestehen keine.

Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte Stammkapital beträgt Euro 25.000,00.

Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 24.111,00 resultieren aus der Anpassung der Be­wer­tung an die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ist im Verbind­lichkeiten­spie­gel dar­ge­stellt. Der Verbindlichkeitenspiegel ist dem Anhang als Anla­ge I.3.2 beigefügt.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Es bestehen Verpflichtungen in Höhe von Euro 73.704,00.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Westphal Grundstücksver­wal­tungs-GmbH & Co. KG, Burgdorf.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 26 Mitarbeiter (Vorjahr: 26 Mitarbeiter) beschäftigt:

Geschäftsführung

Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Dirk Meyer, Petershagen, Produktionstechniker.

 

Burgdorf, den 24. Februar 2025

gez. D. Meyer, (Dirk Meyer)


Geschäftsführer 

Westphal Dachtechnik GmbH , Burgdorf
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023



da­von sind fällig
Sicherheiten
Art der Verbindlichkeit
Ge­samt
(Vorjahr)

Euro
bin­nen ei­nes Jah­res

Euro
über 1 Jahr

Euro

davon mehr als
5 Jah­re
Euro

gesi­cher­te Be­trä­ge

Euro

Art der Si­cherheit
Verbindlichkeiten gesamt
387.434,90
319.960,94
67.473,96
0,00
129.605,48
Grundschulden auf fremden Grundstücken und Sicherheitsübereignungen; Branchenübliche Eigentumsvorbehalte

(456.113,61)
(300.312,31)
(155.801,30)
(0,00)
(274.956,47)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt.

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