Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Birkenbach seit 22.3.2013 | Eigentümer |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
finaPLUS Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG.Hattersheim am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2009der finaPLUS Beratungsgesellschaft mbH & Co. KGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Gemäß § 264a HGB sind die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB anzuwenden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und hat von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft erstellt keinen Lagebericht. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Vorjahreswerte wurden ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Beim beweglichen Sachanlagevermögen wurden die planmäßigen Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Selbstständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,- € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,- € bis 1.000,- € wird die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool) angewendet. Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr sind im beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Rückstellungen beinhalten die Steuerrückstellungen des Geschäftsjahres und die sonstigen Rückstellungen für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme oder dem für die Abdeckung des erkennbaren Risikos benötigten Betrag erfolgt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Beträge, die ursprünglich auf Fremdwährung lauteten, sind in der Bilanz nicht enthalten. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung der Abschreibungen in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Allgemeines Mit Gesellschafterbeschluß vom 19.10.2010 wurde der Sitz der Gesellschaft verlegt nach Hattersheim am Main. Die Eintragung dieser Änderung im Handelsregister erfolgte am 26.11.2010. 2. Kommanditkapital Die im Handelsregister gemäß § 172 Absatz1 HGB eingetragenen Einlage beträgt 2.000,- Euro und ist vollständig eingezahlt. 3. Geschäftsführung der Gesellschaft, § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB Zur Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft ist nach dem Gesellschaftsvertrag die Komplementärin berufen. Das war bis 11.10.2007 die Reuther Consult Geschäftsführungs-GmbH bzw. ab 11.10.2007 die finaPLUS Geschäftsführungs-GmbH. 4. Persönlich haftende Gesellschafterin, § 285 Satz 1 Nr. 15 HGB Persönlich haftende Gesellschafterin ist die finaPLUS Geschäftsführungs-GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hattersheim am Main (bis 31.10.2010 in Hofheim am Taunus) und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 78035 eingetragen. Sie wird vertreten durch die allein vertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer - Larsen Springer, Mainz - Gerhard Birkenbach, Königswinter - Kai Römisch, Hofheim am Taunus (bis 04.12.2009) Alle Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hattersheim am Main, den 28. Dezember 2010 finaPLUS Geschäftsführungs-GmbH |
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