Culinaro
Catering GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
135.492,00 |
52.666,50 |
| I.
Sachanlagen |
135.492,00 |
52.666,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.559,60 |
281.683,51 |
| I.
Vorräte |
19.875,91 |
19.391,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.283,44 |
42.680,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.509,82 |
11.379,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154.400,25 |
219.611,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.092,97 |
1.859,91 |
| Aktiva |
361.144,57 |
336.209,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
144.715,20 |
183.562,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
158.562,17 |
170.037,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
38.846,97 |
11.475,42 |
| B.
Rückstellungen |
3.200,00 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
213.229,37 |
146.147,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
124.573,70 |
146.147,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
88.655,67 |
|
| Summe
Passiva |
361.144,57 |
336.209,92 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Culinaro
Catering GmbH, Jakobstraße 11, 54290 Trier wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 bis 256, 264 bis 288 HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und
zutreffend.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft. Die
gesetzlichen Vertreter haben die Berichterstattung
über die Organbezüge im Anhang unter Bezugnahme
auf § 288 HGB zu Recht ausgeblendet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften weitgehend linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 (bis 2017) / Euro 800,00
(ab 2018) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert größer Euro 1.000,00 (bis 2009)
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu
Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen
Erzeugnisse sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
entsprechend dem steuerrechtlichen Mindestumfang
berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten (und
angemessenen Gewinn) vorgenommen.
Handelswaren sind - wenn vorhanden - zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen
bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen, je nach
Lagerdauer von 30% - 100%, berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3.
Anlagenspiegel
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens geht aus dem
beigefügten Anlagenspiegel hervor.
4.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der
Jahresfehlbetrag beträgt
Euro 38.846,97. Er wird auf neue Rechnung
vorgetragen!
5.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Matthias Sonnen, Palaststraße 3, 54290
Trier.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Trier, den 19. Mai 2025
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Trier, 19.05.2025 gez. Matthias Sonnen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025
festgestellt.
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