Stadtwerke Delitzsch GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Linger seit 10.9.2007 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Delitzsch Netz GmbH(vormals: TWD Netz GmbH)DelitzschJahresabschluss zum 31.12.2012Lagebericht für das Geschäftsjahr 20121. Rahmenbedingungen Die Delitzsch Netz GmbH (Delitzsch Netz) stellt als örtlicher Betreiber der Verteilnetze für Strom und Gas in Delitzsch sicher, dass die sehr hohe Netzqualität und Funktionalität der gepachteten Energieverteilungsnetze Strom und Gas erhalten bleibt. Die Wartung und der Ausbau der dazu notwendigen technischen Infrastruktur, die Durchführung des technisch sicheren Betriebs, die Überwachung bzw. Steuerung von Dienstleistern sowie die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzzugangs stellen hierbei die Kernaufgaben der Delitzsch Netz dar. Für das Jahr 2012 geht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von einem deutlich verlangsamten Expansionstempo der deutschen Wirtschaft aus. Nach 3,0 % im Jahr 2011 legte die Wirtschaftsleistung 2012 nur um 0,8 % zu. Die abgeschwächte Nachfrage aus dem Euroraum belastet vor allem die Industrie, während der Dienstleistungsbereich weiter von einer insgesamt soliden Binnenkonjunktur profitiert. Die Inflationsrate lag 2012 nach Schätzungen des DIW bei 2,0 %. Der Energieverbrauch in Deutschland ging 2012 nach ersten vorläufigen Zahlen des BDEW um ca. 1,5 % zurück. Die Produktion im verarbeitenden Gewerbe war insgesamt zwar nur leicht rückläufig, die stromintensiven Industriezweige hatten allerdings deutliche Produktionsrückgänge zu verzeichnen und waren somit der Hauptgrund für einen niedrigeren Stromverbrauch. Gemäß ersten Schätzungen stieg der Erdgasverbrauch 2012 um ca. 1,0 %. Der gestiegene Erdgasverbrauch aufgrund des Kälteeinbruchs im Februar und den im Vergleich zum Vorjahr deutlich kühleren Monaten April und September sowie der Schalttag wirkten dem deutlich gesunkenen Brennstoffeinsatz in den Kraftwerken der Stromversorger entgegen. Um Temperatureinfluss und Schalttag bereinigt lag der Erdgasverbrauch 2012 bisher ca. 4 % unter seinem Vorjahreswert. Die Spotmarktpreise von Kohle, Erdgas und Strom notierten 2012 überwiegend unter dem Niveau des Vorjahres. Die internationale Konjunkturabschwächung und die Wertsteigerung des Euro in der zweiten Jahreshälfte wirkten preisdämpfend. In Deutschland beeinflussten die Effekte der Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energie und die damit verbundene verstärkte Einspeisung in die Netze die Preisentwicklung. Am Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX) lag der durchschnittliche Preis für sofortige Stromlieferungen im Jahr 2012 mit 42,60 EUR/MWh ca. 8,50 EUR/MWh (ca. 16,6 %) unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Neben der gegenüber dem Vorjahr verstärkten Einspeisung von Solarenergie in die Netze drückten auch niedrige Brennstoffpreise das Preisniveau. Obwohl die Erdgasimportpreise im Verlauf des Jahres 2012 kaum über den Preisen des Vorjahres lagen und im Dezember 2012 sogar um rund 2 % im Vergleich zum Dezember 2011 niedriger waren, haben sich die Erdgaspreise für alle Verbrauchergruppen gemessen am Index der Erzeugerpreise (Inlandsabsatz) im Jahr 2012 spürbar erhöht. Auch 2012 blieb die Umsetzung der Energiewende ein Schwerpunktthema der Bundesregierung: Die Vergütungssätze für Neuanlagen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurden um 0,3 ct/kWh für alle Anlagen und um weitere 0,3 ct/kWh für diejenigen Anlagen, die ab 2013 dem Emissionshandel unterliegen, angehoben. Um die Kostensteigerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu begrenzen, hat der Gesetzgeber einmalige Kürzungen sowie künftig eine monatliche Absenkung der Photovoltaikvergütung beschlossen. Die Förderung der Photovoltaik über das EEG läuft nach Erreichen der gesetzten Schwelle von 52 GW aus. Um die technische Einbindung der Photovoltaikanlagen in das Gesamtsystem zu erleichtern, wurde eine Systemstabilitätsverordnung verabschiedet. Ende 2012 wurde in einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die Haftung von Netzbetreibern für Verzögerungen beim Anschluss von Offshore-Windparks zu begrenzen und im Gegenzug eine Entschädigungsumlage für Netznutzer einzuführen. Die Regelung trat zum 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig sieht das neue EnWG ein Stilllegungsverbot für Kraftwerke vor, die von dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur als systemrelevant deklariert werden. Als dritte Neuregelung wurde die Speicherförderung konkretisiert. Schließlich haben Bundeskabinett und Bundestag eine Verordnung zu abschaltbaren Lasten beschlossen. Sie sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber über Ausschreibungsverfahren Stromgroßabnehmern eine Vergütung anbieten, wenn diese sich verpflichten, ihren Verbrauch in Engpasszeiten auf Anforderung abzusenken. Endgültig gescheitert ist dagegen das energetische Gebäudesanierungsprogramm. Die Vorgaben aus dem 3. EU-Binnenmarktpaket - zur weitgehenden Liberalisierung des Strom- und Erdgasmarkts - wurden im August 2011 im deutschen Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt. Die Europäische Kommission beabsichtigt damit, den Wettbewerb auf den europäischen Elektrizitäts- und Gasmärkten weiter zu stärken. Gefordert wird die strengere Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetze von den vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. Den Marktteilnehmern stehen dazu drei Optionen zur Verfügung: das sogenannte Ownership Unbundling, das Independent-System-Operator-(ISO) oder das Independent- Transmission-Operator-(ITO-)Modell. Der Netzentwicklungsplan für Strom und Gas wurde 2012 verabschiedet. Die Pläne sehen für die kommenden zehn Jahre einen erheblichen Netzausbau- und -optimierungsbedarf vor. Die Stromnetzbetreiber mussten im Jahr 2012 ihre Netzentgeltanträge - Basisjahr 2011 - bei der zuständigen Regulierungsbehörde stellen. Da die zweite Anreizregulierungsperiode Strom ab 2014 beginnt (Ende 2018), werden die entsprechenden Netzentgeltbescheide erst im Lauf des Jahres 2013 erwartet. Die Kooperationsvereinbarung (KoV) Gas ist ein Instrument zur Ausgestaltung von Details des Gasnetzzugangs und wird von dem BDEW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. und dem Europäischen Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen unter Rückmeldungen des Markts ausformuliert. Neben Regelungen der Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichen untereinander umfasst die KoV standardisierte Netzzugangs- und Bilanzkreisverträge sowie detaillierte Leitfäden zur Abwicklung der entsprechenden Prozesse. Am 1. Oktober 2012 trat die fünfte Version (KoV V) in Kraft. KoV V enthält formale Anpassungen als Konsequenz der 2011 in Kraft getretenen EnWG-Novelle sowie Änderungen in wesentlichen Bereichen, wie der Einführung einer monatlichen Netzkontenabrechnung durch die Marktgebietsverantwortlichen, die weitere Standardisierung von Geschäftsbedingungen und die Umsetzung von Kapazitätsmanagementmaßnahmen gemäß der entsprechenden Festlegung (KARLA-Gas) der BNetzA. 2. Geschäftsverlauf Basierend auf den Anforderungen gemäß § 7a Abs. 6 EnWG erfolgte zum 1. September 2012 eine Änderung der Firmenbezeichnung und des Markenauftritts. Aus der TWD Netz GmbH wurde die Delitzsch Netz GmbH. Hiermit wird die Unabhängigkeit des Verteilnetzbetreibers von seinen Gesellschaftern der TWD sowie der GVD und die geforderte eigenständige Markenpolitik des Verteilnetzbetreibers unterstrichen. Die Delitzsch Netz GmbH hat im Dezember 2011 für die Sparte Strom und Gas bei der zuständigen Landesregulierungsbehörde (LRB) in Sachsen die Anpassung der Erlösobergrenzen für das Geschäftsjahr 2012 angezeigt und eine entsprechende Absenkung der Netzentgelte umgesetzt. Die Daten zum Führung des Regulierungskontos nach § 5 in Verbindung mit § 29 Nr. 2 ARegV für Strom und Gas wurden fristgemäß zum 30. Juni 2012 der LRB übergeben. Resultierend aus der Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 4. August 2011 haben zwei industrielle Großabnehmer im Geschäftsjahr 2012 eine Befreiung von Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV erhalten. Die entgangenen Erlöse der Netzbetreiber aus Netznutzung werden von den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen und über die sogenannte § 19 - Umlage finanziert. Im Jahr 2012 betreute die Delitzsch Netz GmbH als örtlicher Strom- und Gasnetzbetreiber ein rund 528 km langes Leitungsnetz für Strom sowie ein rund 135 km langes Rohrnetz für Gas im Kerngebiet der Großen Kreisstadt Delitzsch sowie in den neu übernommenen Konzessionsgebieten. Über dieses Netz werden 17.610 Strom- und 5.110 Gaskunden versorgt. Die erneuerbaren Energien spielen im Energiemarkt eine immer größere Rolle. Insbesondere der Anteil von Sonnenstrom am deutschlandweit erzeugten Strom wächst weiter. Dieser Trend zeigt sich auch in Delitzsch. So wurden im Geschäftsjahr 2012 48 Photovoltaikanlagen im Netzgebiet der Delitzsch Netz GmbH in Betrieb genommen. Insgesamt speisten zum 31. Dezember 2012 183 Photovoltaikanlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 8.042 kWP in das Netz ein. Mit Stand Jahresende 2012 sind am Netz der Delitzsch Netz GmbH insgesamt 209 EEG-Anlagen angeschlossen, die ca. 172 GWh eingespeist haben. Im Strombereich bestehen in Bezug auf den Geschäftsprozess "Lieferantenwechsel" zwischen der Delitzsch Netz GmbH und 161 Marktpartnern lieferantenrahmenvertragliche Beziehungen. Bis dato beliefern 114 Händler die Kunden im Netzgebiet der Delitzsch Netz GmbH mit elektrischer Energie. Im Gasbereich bestehen zwischen der Delitzsch Netz GmbH und 74 Marktpartnern lieferantenrahmenvertragliche Beziehungen, 62 Händler beliefern die Kunden im Netzgebiet der Delitzsch Netz GmbH. Mit 230 Marktpartnern hat die Delitzsch Netz GmbH einen rechtsverbindlichen EDI-Rahmenvertrag geschlossen, um die Rahmenbedingungen für einen elektronischen Datenaustausch im Zusammenhang mit dem Rechnungs- und Zahlungsverkehr festzulegen. Das Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenze Gas für die zweite Regulierungsperiode gemäß § 6 Abs. 1 ARegV für die Jahre 2013 bis 2017 ist bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Es liegt ein Prüfergebnis der LRB zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen vor. Die hierzu eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme wurde von der Delitzsch Netz wahrgenommen. Mit einer Entscheidung zur Festlegung der Erlösobergrenze wird in der 2. Jahreshälfte 2013 gerechnet. Die Delitzsch Netz GmbH hat entsprechend § 36 EnWG den Grundversorger für alle Haushaltskunden in ihrem Netzgebiet zum 1. Juli 2012 festgestellt. Der Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre wird für Strom die TWD und für Gas die GVD sein. Die Delitzsch Netz GmbH hat im Geschäftsjahr vier Angestellte beschäftigt. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens Die Delitzsch Netz GmbH schloss das Geschäftsjahr 2012 mit einem Gesamtumsatz von TEUR 19.170 und einem Jahresergebnis von TEUR 214 ab. Die Umsatzerlöse beinhalten insbesondere die Umsatzerlöse aus der Vereinnahmung von Netznutzungsentgelten und die Rückvergütung durch die Thüringer Energienetze GmbH im Zuge des EEG-Wälzungsprozesses. Die Sparte Strom erzielte dabei einen Jahresüberschuss von TEUR 166 und die Sparte Gas beendete das Geschäftsjahr 2012 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von TEUR 48. Hierbei ausgewirkt hat sich die anteilige Rückerstattung des Pacht- und Dienstleistungsentgeltes in Gesamthöhe von TEUR 112 im Rahmen der Nachkalkulation für das Jahr 2011. Der allgemeine Finanzierungsbedarf der Delitzsch Netz GmbH wurde durch die Inanspruchnahme von Gesellschafterdarlehen sichergestellt. Die Delitzsch Netz GmbH verfügte zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.128. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. 4. Die künftige Entwicklung und deren Risiken Die Früherkennung sowie die angemessene Bewertung und Begrenzung von Risiken sind unerlässliche Voraussetzung für die Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges. Alle wesentlichen, die Ertrags- und Finanzlage betreffenden Risiken werden sowohl laufend als auch stichtagsbezogen überwacht und bei Überschreiten von definierten Meldegrenzen kommuniziert, so dass die Geschäftsführung jederzeit einen realistischen Überblick über die Risiken der Gesellschaft hat. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung werden auf Basis des konzerneinheitlichen Risikomanagements regelmäßig und umfassend über alle unternehmerischen Risiken informiert. Veränderungen des energiepolitischen Ordnungsrahmens stellen ein wesentliches Risiko für die Delitzsch Netz GmbH dar. Aus den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen ergeben sich wichtige Handlungsfelder und Chancen für die Akteure des Energiesektors. Neben den zu erwartenden Änderungen bei der weiteren Entflechtung und dem Ausbau des Verbraucherschutzes verschiebt sich der Regulierungsschwerpunkt hin zu mehr Klimaschutz und Energieeffizienz. Ein Großteil der Punkte des Sofortprogramms der Bundesregierung befasst sich mit erneuerbaren Energien, das voraussichtlich zu einer enormen Modernisierung der Netzinfrastruktur und zum weiteren Netzausbau führen wird. Die derzeitige Regelung zur vollständigen Befreiung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV wurde durch Beschluss des OLG Düsseldorf gekippt. Die Bundesregierung arbeitet bereits an neuen Vorschriften, die voraussichtlich keine vollständige Netzentgeltbefreiungen vorsehen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Regelungen auch rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 gelten werden und wie eine mögliche Rückabwicklung ohne große Unsicherheiten und Risiken für die Verteilnetzbetreiber erfolgen wird. Die durch Übertragung von Strom entstehenden Verluste müssen von der Delitzsch Netz GmbH am Markt beschafft werden. Die Menge der Verlustenergie ist durch Erfahrungswerte gut abzuschätzen, jedoch sind die Marktpreise für die Beschaffung allerdings sehr volatil. Das Risiko für die Delitzsch Netz GmbH besteht darin, dass die tatsächlichen Beschaffungskosten die in der Erlösobergrenze enthaltenen Kosten für Verlustenergie übersteigen könnten. Die bestehenden Pachtverträge sind mit Wirkung zum 1. Januar 2012 um die hinzukommenden Gemeindegebiete erweitert worden. Ab diesem Zeitpunkt werden damit sowohl das Strom- und Gasversorgungsnetz im Kerngebiet der Großen Kreisstadt Delitzsch als auch die Strom- und Gasversorgungsnetze aus den neu hinzugekommenen Gemeindegebieten von der Technische Werke Delitzsch GmbH bzw. der Gasversorgung Delitzsch GmbH an die Delitzsch Netz GmbH verpachtet. Die Pachtzeit ist an die Laufzeit der zweiten Regulierungsperiode gekoppelt. Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der Technische Werke Delitzsch GmbH ist analog zu den Pachtverträgen auch um die hinzukommenden Gemeindegebiete erweitert worden. Die Delitzsch Netz GmbH trägt als Netzbetreiber die Risiken des Netzbetriebes. Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit der netztechnischen Anlagen werden durch kontinuierliche Sanierung, permanente Wartung von Anlagen und Netzen sowie durch den Ausbau der Netzinfrastruktur gewährleistet. Unvermeidliche Restrisiken aus dem Betrieb der Netze werden im Hinblick auf Sach- und Personenschäden durch einen angemessenen Versicherungsschutz abgesichert. Ein weiteres Risiko besteht in der Berücksichtigung von möglichen Mehrkosten für Netzausbau und Sicherheitsmanagement im Zuge der überdurchschnittlichen Entwicklung der erneuerbaren Energien im Netzgebiet der Delitzsch Netz GmbH bei der Festlegung der zulässigen Erlösobergrenze. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die ausgereichten Gesellschafterdarlehen und durch die bestehenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen zum Ausgleich von Verlusten mittelfristig gesichert. Bestandsgefährdende und sonstige wesentliche Risiken, die die künftige Entwicklung der Gesellschaft nachhaltig beeinflussen können, bestehen derzeit nicht. Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet die Geschäftsführung einen Gesamtumsatz in Höhe von ca. EUR 22,6 Mio. und ein positives Ergebnis in Höhe von TEUR 326. Um die Leitungen für Strom und Erdgas stetig an den aktuellen technischen Stand anzupassen, wird das von der Delitzsch Netz GmbH aus sicherheitstechnischer und versorgungstechnischer Hinsicht geplante Investitionsprogramm in Höhe von TEUR 842 für das Stromnetz und TEUR 274 für das Gasnetz von der Verpächterin Technische Werke Delitzsch GmbH bzw. der Verpächterin Gasversorgung Delitzsch GmbH realisiert. Entsprechend der gegenwärtigen Planung wird für das Jahr 2014 eine weitere Stabilisierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung auf dem erreichten Niveau erwartet.
Delitzsch, den 19. April 2013 Andreas Linger, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2012Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2012
AnhangI. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, des EnWG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Laut § 6 und § 7 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 bestand das Erfordernis eine rechtliche Entflechtung der Verteilnetze für Strom und Gas von den sonstigen Aktivitäten vorzunehmen und die Netzgesellschaft zu gründen. Die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit erfolgte am 1. Oktober 2007. Die TWD Netz GmbH wurde zum 1. September 2012 in die Delitzsch Netz GmbH umfirmiert. Anlass der Umfirmierung war § 7a Abs. 6 der EnWG-Novelle 2012, der eine Verwechslung zwischen Verteilnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikalintegrierten Energieversorgungsunternehmens durch einen neuen Markenauftritt ausschließen soll. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, allgemeine Ausfallrisiken mit einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 %. Bei den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend inklusive zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen erfolgte auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach der Teilwertmethode unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Der Gehaltstrend wurde mit 2 % berücksichtigt, der Rechnungszins mit 4,35 % bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 6 Jahren. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen/gegenüber Gesellschaftern sind Bestandteil des entsprechenden Ausweises gegenüber verbundenen Unternehmen. Als verbundene Unternehmen werden Konzerngesellschaften der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Delitzsch, angesehen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Einspeisung von EEG-Strom in das Mittelspannungsnetz und das Niederspannungsnetz der Delitzsch Netz GmbH (TEUR 1.860) und aus der Netznutzung gegenüber RLM- und SLP-Kunden Strom und Gas (TEUR 1.043). Eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung von erkennbaren und eventuellen Forderungsausfällen wurde in Höhe von TEUR 18 vorgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 199; Vj.: TEUR 789) beinhalten im Geschäftsjahr 2012 ausschließlich Forderungen gegen den Gesellschafter Technische Werke Delitzsch GmbH (TEUR 199; Vj.: TEUR 758), wovon TEUR 154 (Vj.: TEUR 350) aus Lieferungen und Leistungen resultieren. Im verbleibenden Restbetrag werden - wie im Vorjahr - hauptsächlich Ansprüche aus dem Zahlungs- und Verrechnungsverkehr dargestellt. Darin enthalten waren im Vorjahr hauptsächlich Forderungen aus der Verlustübernahme (TEUR 359). Gegenüber dem Gesellschafter GVD bestehen keine Forderungen (Vj.: TEUR 31). Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend Forderungen aus debitorischen Kreditoren (TEUR 416), Forderungen an 50 Hertz Transmission GmbH aus der KWK-Abrechnung von Endkunden und Abrechnung der § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV-Umlage (TEUR 135) sowie Erstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerabrechnung (TEUR 41). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine aktive Abgrenzung (TEUR 624) infolge der Ergänzung der Pachtverträge für das Strom- sowie Gasnetz bezüglich der Behandlung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Herstellkosten. Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.128. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25. In die Gewinnrücklage wurden im Jahr 2010 die aufgrund der erstmaligen Bewertung von Rückstellungen nach BilMoG resultierenden Auflösungsbeträge eingestellt. Die Rückstellungen (TEUR 1.679) umfassen neben Steuerrückstellungen (TEUR 75) für das Geschäftsjahr 2012 sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.604. Diese Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen (TEUR 1.540), für Verpflichtungen den Personalbereich betreffend (TEUR 54) und für Prüfungskosten (TEUR 10) gebildet. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 von Klaus Heubeck sowie einem Zinssatz von 4,35 % in Ansatz gebracht. Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB werden Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von TEUR 51 ausgewiesen. Da zum Bilanzstichtag keine zu sichernden Wertguthaben bestehen, ist kein zu verrechnendes Deckungsvermögen aus Insolvenzsicherung vorhanden. Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ― wie im Vorjahr ― in unveränderter Höhe von TEUR 750 um Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter TWD (TEUR 561) und gegenüber dem Gesellschafter GVD (TEUR 189). Der Restbetrag der gegenüber der GVD bestehenden Verbindlichkeiten beinhaltet Verpflichtungen aus der Abrechnung gegenüber Kunden mit registrierender Leistungsmessung und Standardlastprofilkunden (TEUR 19; Vj.: TEUR 0) abzüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1; Vj.: TEUR 0). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Sicherheitseinbehalte für Netzentgelte gem. Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Netznutzungsverträgen mit den Firmen URSA Deutschland GmbH und Danpower Energie GmbH in Höhe von TEUR 540 und Guthaben von kreditorischen Debitoren in Höhe von TEUR 173 enthalten. Die ermittelte aktive latente Steuer beträgt TEUR 15 und betrifft Personalrückstellungen. Eine passive latente Steuer ergibt sich nicht. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,125% zu Grunde gelegt. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Für das Jahr 2013 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.666 für Dienstleistungen. Für Pachtzahlungen Strom bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.525 und weitere TEUR 7.625 für die Folgejahre bis 2018. Die Verpflichtungen aus Pachtzahlungen Gas betragen TEUR 976 für das Jahr 2013 und für die Folgejahre bis 2017 insgesamt TEUR 3.904. 3. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Netznutzung in Höhe von TEUR 8.941 und der Vergütung der Einspeisung von EEG- und KWK-Strom in das Netz der Delitzsch Netz GmbH in Höhe von TEUR 9.203. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Nachkalkulation des Dienstleistungs- und Pachtentgeltes in Höhe von TEUR 112 sowie sonstige andere Erträge aus Weiterberechnungen (TEUR 20) enthalten. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (TEUR 9.435) beinhalten im Wesentlichen die Vergütungsansprüche für die EEG-Einspeisung und die Beschaffung von Verlustenergie. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen (TEUR 8.292) sind Dienstleistungs- und Pachtentgelte, Kosten der Netznutzung vorgelagerter Netzbetreiber sowie Aufwendungen für das Nebengeschäft enthalten. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 985) handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die Mitnutzungsgebühr (TEUR 784), Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 75), Versicherungen (TEUR 18) und Dienst- und Fremdleistungen (TEUR 16). Die Zinserträge (TEUR 14) betreffen die Verzinsung von Bankguthaben (TEUR 7) und die Zinserträge aus der Abzinsung von Wertansätzen nach BilMoG (TEUR 7). Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 108 an. Die Gesellschaft schließt im Jahr 2012 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von TEUR 214 ab. Die Gesellschaft schlägt vor, den Gewinn spartenabhängig an die Gesellschafter auszuschütten. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung: Herr Andreas Linger, Dipl. Ingenieur (FH), Oppin Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Arbeitnehmerschaft Am Ende des Geschäftsjahres 2012 wurden ein Geschäftsführer und vier Angestellte beschäftigt. 3. Angaben über bestimmte Geschäfte nach § 6b Abs. 2 EnWG Die Gesellschaft hat 2012 aufgrund folgender Verträge Geschäfte im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG durchgeführt: · Pachtvertrag mit der Technischen Werke Delitzsch GmbH (Aufwand: TEUR 1.525) · Pachtvertrag mit der Gasversorgung Delitzsch GmbH (Aufwand: TEUR 976) · Dienstleistungsvertrag mit der Technischen Werke GmbH (Aufwand: TEUR 2.666) 4. Tätigkeitsabschlüsse Die Gesellschaft hat nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Tätigkeitsabschlüsse für folgende Aktivitäten aufgestellt: · Aktivität Elektrizitätsverteilung · Aktivität Gasverteilung Die Tätigkeitsabschlüsse sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 266 und § 275 HGB gegliedert. Allen Aufwands- und Erlösbuchungen wurden Primärkostenstellen zugeordnet. Soweit es möglich war, wurden alle Buchungen den Aktivitäten direkt zugeordnet. Ansonsten erfolgte die Zuordnung über sachgerechte Schlüssel. Zur Anwendung kamen folgende Schlüssel: Umsatzschlüssel, Personalschlüssel, Zählerschlüssel, Netzlängen und Ergebnisschlüssel. Die Aktivitätenabschlüsse wurden auf Basis der Kostenstellenauswertungen und unter Anwendung der für das Jahr 2012 aktualisierten Schlüssel aufgestellt und beinhalten die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie den Anlagenspiegel für die jeweilige Aktivität. Die in den Bilanzen entstehenden Kapitalverrechnungsposten wurden gesondert ausgewiesen. Die Tätigkeitsbereiche schließen mit folgenden Ergebnissen ab: Aktivität Elektrizitätsverteilung (TEUR 166) Aktivität Gasverteilung (TEUR 48) 5. Abschlussprüferhonorar Für Abschlussprüfungsleistungen betragen die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2012 TEUR 8 und für andere Bestätigungsleistungen TEUR 2. 6. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, Delitzsch, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Delitzsch, den 19. April 2013 Andreas Linger, Geschäftsführer BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Delitzsch Netz GmbH, Delitzsch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Leipzig, 19. April 2013 BDO
AG
gez. Dr. Hammer, Wirtschaftsprüferin gez. ppa. Welskop, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsvorschlagAuszug aus dem Beschlussantrag-Nr. 03/2013 der Gesellschafterversammlung der Delitzsch Netz GmbH am 24. Juni 2013 Beschlussantrag-Nr. 03/2013-02 Der Jahresüberschuss der Delitzsch Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 213.917,91 Euro sowie der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2007 der Gassparte in Höhe von 445,07 Euro wird, nachdem die in Punkt 05 genannten aufschiebenden Bedingungen eingetreten sind, an die Gesellschafter am 28. Juni 2013 ausgeschüttet. Aufgrund der in § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Delitzsch Netz GmbH vereinbarten Ausschüttung nach der historischen Entstehung des Gewinns für das jeweilige Netz ergeben sich die Beträge wie folgt:
ErgebnisverwendungsbeschlussAuszug aus der Niederschrift über die am 24. Juni 2013 durchgeführte Gesellschafterversammlung der Delitzsch Netz GmbH Beschlussantrag-Nr. 03/2013-02 Der Jahresüberschuss der Delitzsch Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 213.917,91 Euro sowie der Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2007 der Gassparte in Höhe von 445,07 Euro wird, nachdem die in Punkt 05 genannten aufschiebenden Bedingungen eingetreten sind, an die Gesellschafter am 28. Juni 2013 ausgeschüttet. Aufgrund der in § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Delitzsch Netz GmbH vereinbarten Ausschüttung nach der historischen Entstehung des Gewinns für das jeweilige Netz ergeben sich die Beträge wie folgt:
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