Blindenwerk-Polytec gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Mehnert seit 28.11.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Polytec Integrative gemeinnützige GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.), des GmbH-Gesetzes sowie der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Sachanlagevermögen Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (von 1 bis 48 Jahre) unter Verwendung der linearen Methode. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis unter EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Erhaltene Zuschüsse zu Investitionszwecken werden nicht von den Anschaffungskosten gekürzt, sondern es erfolgt eine Einstellung in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen, dessen Auflösung entsprechend den Nutzungsdauern der bezuschussten Anlagegegenstände erfolgt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. b) Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren sind mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden nach der retrograden Methode nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung ermittelt. Dabei werden die Herstellungskosten ausgehend vom Veräußerungspreis unter Berücksichtigung noch anfallender Verwaltungs- und Vertriebskosten ermittelt. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Allgemeines Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung (2 %) auf den Nettoforderungsbestand berücksichtigt. d) Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. e) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. f) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. 4. Angaben zur Bilanz a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen gegen die alleinige Gesellschafterin in Höhe von TEUR 76. b) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von TEUR 3.965. Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten (§§ 285 Nr. 2, 268 Abs. 5 HGB)
5. Sonstige Angaben a) Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die am 31. Dezember 2023 bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB ergeben sich aus folgenden Rechtsverhältnissen:
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 3. Von den Miet- und Pachtverträgen sind sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 3 bis 31. Dezember 2023 befristet. b) Angaben zu Mitarbeitern (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug 2023 45 Personen. c) Angaben zu Geschäftsführung und Aufsichtsorganen Gesamtbezüge der Organmitglieder (§ 285 Nr. 9 HGB) Auf eine Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Koblenz, 16. Juli 2024 Gez. Hoffmann Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt. |
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