Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 11328
Eingetragen
16.1.1980
Branche
Großhandel mit FlachglasGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Fliesen, Mosaik- und Glasbausteinen.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Stichel
seit 6.7.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Roland Stichel
Kalkbergstr. 38, 63579 Freigericht-Altenmittlau
32.000 €
80.00%
J***** S******
8.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen-Bilz-GmbH

Freigericht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 26.646,00 19.073,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 153,00 607,00
II. Sachanlagen 26.393,00 18.366,00
III. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 82.720,79 90.166,67
I. Vorräte 78.260,30 81.670,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.558,07 7.657,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.902,42 838,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.527,26 5.216,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 114.894,05 114.456,17

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 10.393,54 5.509,72
I. gezeichnetes Kapital 40.000,00 40.000,00
II. Verlustvortrag 34.490,28 26.899,68
III. Jahresüberschuss 4.883,82 -7.590,60
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 101.500,51 105.946,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 114.894,05 114.456,17

Anhang für das GESCHÄFTSJAHR 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Außerdem wurde von der Durchschnittsbewertung der Rohstoffe zum Lifo-Verfahren gewechselt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagengüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Beteiligungen.

Auf eine außerplanmäßige Abschreibung wurde verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.554,67 0,00 7.654,45 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 3,40 3,40 3,15 3,15

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von € 40.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von € 34.490,28 enthalten.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Abschlußkosten 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 90.707,57 90.707,57 96.963,40 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.476,83 7.476,83 6.317,46 6.317,46
Sonstige Verbindlichkeiten 3.316,11 3.316,11 2.665,59 2.665,59

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Judith Stichel und Herr Roland Stichel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Freigericht, im August 2012

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.8.2012.

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