HWK-System
GmbH
Meschede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
0,00 |
0,00 |
| B.
Anlagevermögen |
4.623,00 |
5.628,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.621,50 |
5.626,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
239.533,46 |
181.137,88 |
| I.
Vorräte |
199.647,02 |
146.867,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.278,74 |
34.206,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.607,70 |
64,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
560,67 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
991.350,00 |
914.700,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.235.506,46 |
1.102.027,51 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.014.700,96 |
1.053.442,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.649,04 |
-38.741,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
991.350,00 |
914.700,96 |
| B.
Rückstellungen |
6.188,00 |
6.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.229.318,46 |
1.095.277,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.235.506,46 |
1.102.027,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HWK System GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der HWK System GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 76.649,04.
Auf neue Rechnung werden Euro 76.649,04 vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Karin Hutsch
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2013 festgestellt.
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