PENPET GREEN Chemicals Distribution GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Stefan Dr. Lages seit 13.12.2022 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ibeo Automotive Systems GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Hinweise Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Ibeo Automotive Systems GmbH i. I., Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 111950), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie die einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes angewandt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) Nach der Mitteilung des Hauptgesellschafters im September 2022, keine weiteren Darlehensabrufe bei dem finanzierenden Kreditinstitut zu genehmigen, hat die Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. am 28. September 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag am gleichen Tage stattgegeben. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg am 1. Dezember 2022. Als Sachwalter wurde jeweils Herr Dr. Tjark Thies, Hamburg, bestellt. Mit Kaufvertrag vom 1. Dezember 2022 hat die MicroVision GmbH, Nürnberg, mit der Gesellschaft einen Kaufvertrag über den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, Verträge und Mitarbeiter zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 15,0 Mio. abgeschlossen. Der Kaufvertrag sah eine wirtschaftliche Wirkung zum 1. Dezember 2022 vor. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags stand unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die am 13. Januar 2023 erteilt wurde. Der Kaufvertrag wurde am 31. Januar 2023 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Dezember 2022 vollzogen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht wahrscheinlich. Mit Wirksamkeit des vorgenannten Kaufvertrages zum 31. Januar 2023 wurde die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft faktisch eingestellt und die Abwicklungstätigkeiten wurden aufgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die zu verwertenden Vermögensgegenstände bei weitem übersteigen, besteht eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf eine geordnete Liquidation der Gesellschaft, da diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. C. Rechnungslegungsgrundsätze Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 erfolgte aufgrund des am 1. Dezember 2022 begonnenen Insolvenzverfahrens und der zum 31. Januar 2023 folgenden Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft eine Bilanzierung unter Abkehr der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf der Grundlage von Liquidationswerten, wobei die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten weiterhin die Bewertungsobergrenze bilden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte dementsprechend unter Beachtung der Verlautbarung des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. "IDW RS HFA 17 - IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" vom 11. Juli 2018. Die quantitativen Auswirkungen aus der Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im vorliegenden Jahresabschluss betragen insgesamt TEUR 13.699 (Aufwand). Falls nicht anders angegeben entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen. Ein Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen bei Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 HGB erfolgt, sofern die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung der Kosten über eine diskontierte Cashflow-Planung dokumentiert werden kann. Ein Ansatz erfolgte in den Vorjahren unter dieser Voraussetzung zu Herstellungskosten, Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessener Teile zugehöriger Gemeinkosten. Falls eine Werthaltigkeit nicht dokumentiert werden kann, werden die jeweiligen Kosten in laufender Rechnung aufwandswirksam erfasst und Bestände aus Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben. Aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden keine zusätzlichen Abschreibungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr erfasst. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzung. Für entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wird eine Nutzungsdauer von durchschnittlich 3 Jahren zugrunde gelegt. Der Restbuchwert zum 1. Dezember 2022 ist durch den im Rahmen der Kaufpreisallokation im Rahmen des Asset Deals, welcher am 31. Januar 2023 vollzogen wurde, zugewiesenen anteiligen Nettoveräußerungspreis gedeckt. Mittels retrograder Wertermittlung des Restbuchwerts auf den 31. Dezember 2021 wurde die Werthaltigkeit des Bilanzansatzes nachgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen wurde beibehalten, da die Nutzungsdauer vom Bilanzstichtag gerechnet bis zur Wirksamkeit des Kaufvertrags mehr als ein Jahr beträgt. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Sie werden linear über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von Gebäuden von technischen Anlagen und Maschinen beträgt durchschnittlich 12 Jahre und von anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung je nach Anlagenklasse durchschnittlich 4, 6 oder 8 Jahre. Geringfügige Anlagengüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung wurde beibehalten, da die Nutzungsdauer vom Bilanzstichtag gerechnet bis zur Wirksamkeit des Kaufvertrags mehr als ein Jahr beträgt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren zu erzielbaren Beträgen im Rahmen einer Liquidation (Liquidationswerte) der verbundenen Unternehmen bewertet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert, die den Liquidationswerten entsprechen, angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie Fertigungseinzel- und -gemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Der Kaufvertrag sieht eine Veräußerung sämtlicher Warenbestände mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Dezember 2022 vor. Die Gesellschaft hat zu diesem Zwecke Ende November 2022 eine physische Inventur durchgeführt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Zur Abdeckung des Ausfallrisikos bei den zweifelhaften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, soweit erforderlich, entsprechende Einzelwertberichtigungen gebildet. Alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände waren bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses in voller Höhe beglichen. Niedrigere Liquidationswerte waren daher nicht zu berücksichtigen. Flüssige Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Abweichend vom Vorjahr wurden alle Rechnungsabgrenzungsposten aufwandswirksam aufgelöst, dessen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse nicht auf die MicroVision GmbH übergehen werden und erst nach der Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. Januar 2023 verbraucht worden wären. Aus der Veränderung der Bewertungsmethode im Vergleich zum Vorjahr ergab sich für das Geschäftsjahr ein Gesamteffekt in Höhe von TEUR 2 (Aufwand). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Zusätzlich wurden abweichend von den Vorjahresgrundsätzen Verpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von TEUR 12.325 berücksichtigt, die aufgrund der Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen (also auch zukünftig entstehen) und denen sich die Gesellschaft nicht entziehen kann. Hierbei handelt es sich insbesondere um Drohverlustrückstellungen, Abfindungen für MitarbeiterInnen sowie Lohnfortzahlungen aufgrund erfolgter Freistellungen. Schwebende Geschäfte, bei denen sich ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen noch zu erbringender Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen, wurden nicht bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisen-Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Währungsumrechnungseffekte enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen, wobei die Forderungen jedoch maximal mit ihrem Liquidationswert bewertet wurden. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 2 HGB umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Für das Geschäftsjahr 2021 konnte eine belastbare Werthaltigkeit der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung der Kosten nicht dargelegt werden. Folglich waren die Ansatzkriterien für die Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen nicht mehr gegeben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden daher von Dritten bezogene Fremdleistungen als Forschungs- und Entwicklungskosten im Umfang von EUR 24,9 Mio. aufwandswirksam erfasst und nicht mehr aktiviert. Gleichermaßen wurden auf Projekte entfallene Personal- und Materialkosten im Umfang von EUR 12,0 Mio. nicht über den Posten aktivierte Eigenleistungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Auch für die in Vorjahren selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 42,4 Mio. sowie geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 6,7 Mio. konnte eine Werthaltigkeit nicht belegt werden, so dass diese Werte im Geschäftsjahr 2021 außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Für das Vorjahr bestand gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe des Buchwerts der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 42,4 Mio. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich anhand von aktuellen Monatsabschlüssen und Planungsrechnungen der Tochtergesellschaften auf Werthaltigkeit geprüft. Ein unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesenes Darlehen an eine Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 250 wurde außerplanmäßig abgeschrieben, da aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaft mit einem zukünftigen Zahlungseingang nicht gerechnet werden kann. Das ausgereichte Darlehen war im Berichtszeitraum von TEUR 180 um TEUR 70 erhöht worden. Gleichermaßen abgeschrieben wurde der Beteiligungsansatz in Höhe von TEUR 18 an dieser Tochtergesellschaft. 2. Vorratsvermögen Auf unfertige Leistungen des Vorjahres wurden im Umfang von EUR 1,3 Mio. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die aktivierten unfertigen Leistungen im Umfang von EUR 4,7 Mio. sind durch bis zum Bilanzstichtag erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen für die entsprechenden Projekte gedeckt und wurden daher mit den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen saldiert. Die berücksichtigten erhaltenen Anzahlungen waren nicht Gegenstand von Rückforderungen seitens der Projektpartner. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht beglichen waren, wurden zum 31. Dezember 2021 vollständig einzelwertberichtigt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden TEUR 337 (Vj. TEUR 334) ausgewiesen, die in der Verfügung eingeschränkt sind. Hierbei handelt es sich um vertraglich ausbedungene Kautionen, die am Bilanzstichtag noch nicht zur Rückzahlung fällig waren. Zu der Aufstellung des Jahresabschlusses lagen keine Hinweise vor, die gegen eine Werthaltigkeit der Kautionen sprechen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 308; Vj. TEUR 284) resultieren ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses vollständig beglichen waren. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 1.515; Vj. TEUR 1.229) umfassen Vorauszahlungen für Aufwendungen für zukünftige Perioden, allerdings maximal bis zur Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. Januar 2023. Enthalten sind insbesondere Lizenzen, Versicherungen sowie sonstige Gebühren und Beiträge. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Drohverlustrückstellungen (TEUR 5,483; Vj. keine), Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 5.740; Vj. TEUR 2.429), für ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 888; Vj. TEUR 262) und für Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 240; Vj. TEUR 73). Darüber hinaus werden erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von TEUR 3.873 (Vj. keine) unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Sämtliche oben dargestellten Verbindlichkeiten für die beiden dargestellten Perioden sind nicht besichert. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen TEUR 50.000 auf Geldmarktkredite und TEUR 12.968 auf einen Kontokorrentkredit (inklusive Zinsabgrenzung). Die zugrunde liegende Betriebsmittelkreditlinie der Gesellschaft hatte ursprünglich eine Laufzeit bis Ende August 2023. Mit Datum vom 12. Oktober 2022 hat das Kreditinstitut sämtliche Kredite sowie die Betriebsmittelkreditlinie außerordentlich und fristlos gekündigt und sämtliche ausstehende Beträge zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Eine Gesellschaft aus dem Konzernverbund der Hauptgesellschafterin der Gesellschaft wurde seitens des Kreditinstituts aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen und hat die ausstehenden Kredite nebst Zinsen am 8. November 2022 beglichen. Der in Anspruch genommene Bürge hat seitdem einen nachrangigen Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind bei Lieferungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und von Waren durch üblichen Eigentumsvorbehalt besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten unverändert Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 3.000 (Vj. inklusive Zinsverbindlichkeiten TEUR 3.017). Zum 31. Dezember 2021 besteht zusätzlich eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 6.000. Ibeo gewährt dem Gläubiger der Wandelschuldverschreibung das Recht, die EUR 6 Mio. Teilwandelschuldverschreibungen während des Ausübungszeitraums in GmbH-Anteile mit einem Nennwert von EUR 1,00 zu wandeln, wobei das Wandlungsverhältnis abhängig von der Bewertung der Anteile im Wandlungszeitpunkt ist. Die Wandlung der Wandelschuldverschreibung kann erstmals nach Vorliegen rechtlicher Voraussetzung und Beachtung der vertraglichen Bestimmungen nach dem 31. Mai 2022 erfolgen. Erfolgt keine Wandlung ist die Wandelschuldverschreibung jeweils zur Hälfte am 30. Dezember 2022 und am 30. Dezember 2024 zur Rückzahlung fällig. Aufgrund des am 1. Dezember 2022 begonnenen Insolvenzverfahrens konnte die Wandelschuldverschreibung am 30. Dezember 2022 nicht zurückgezahlt werden und auch für den 30. Dezember 2024 ist nicht mit einer Rückzahlung zu rechnen, da die Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Januar 2023 ihre wesentlichen Vermögensgegenstände veräußert hat. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 744 (Vj. TEUR 1.082) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 119 TEUR (Vj. TEUR 94) ausgewiesen. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse unterteilen sich nach Geschäftsbereichen wie folgt:
Dabei wurden 71% (Vj. 66%) der Umsätze im Inland, 10% (Vj. 19%) in Nordamerika, 10% (Vj. 11%) in Asien und 9% (Vj. 4%) im übrigen Ausland erzielt. 2. Andere aktivierte Eigenleistungen Im Vorjahr wurden andere aktivierte Eigenleistungen im Umfang von EUR 2,7 Mio. erfasst und unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Diese betrafen interne Personalkosten im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Für das Geschäftsjahr 2021 wurden EUR 12,0 Mio. an internen Personalkosten mangels Werthaltigkeit der Projekte nicht mehr als andere aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. 3. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 548 (Vj. TEUR 846) enthalten. Es handelt sich insbesondere um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 426) und aus Gutschriften für bezogene Leistungen der Vorjahre (TEUR 83 TEUR). Im Berichtsjahr sind keine wesentlichen Erträge aus Währungsumrechnung angefallen (TEUR 2; Vj. TEUR 72). Für weitere Erläuterungen wird auf Nr. 8 außergewöhnliche Erträge verwiesen. 4. Personalaufwand Im Posten "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 146 (Vj. TEUR 155) enthalten. Diese entfallen insbesondere auf freiwillige Unterstützungsleistungen an Mitarbeiter wie auch eine betriebliche Altersversorgung. 5. Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten für das Berichtsjahr 2021 neben den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 49,1 Mio. (Vj. keine) sowie Abschreibungen auf unfertige Leistungen des Vorratsvermögens über EUR 1,3 Mio (Vj. keine) aufgrund des am 1. Dezember 2022 begonnenen Insolvenzverfahrens und der entsprechend folgenden Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31. Januar 2023. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über EUR 45,3 Mio. (Vj. EUR 8,0 Mio.) entfallen insbesondere auf Forschungs- und Entwicklungskosten mit EUR 24,9 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.), Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen mit EUR 5,5 Mio. (Vj. keine), Rechts- und Beratungskosten mit EUR 4,0 Mio. (Vj. EUR 1,8 Mio.), Fremddienstleistungen über EUR 1,2 Mio. (Vj. EUR 0,6 Mio.), Raumkosten über EUR 1,4 Mio. (Vj. EUR 1,3 Mio.), Lizenzaufwendungen über unverändert EUR 0,9 Mio. sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 0,1 Mio.). Im Zuge der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 8.509 entstanden. Diese betreffen Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen sowie Zuführungen zu Personalrückstellungen für Abfindungen und Lohnfortzahlungen ohne Gegenleistungen, welche rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind. Der Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten resultiert insbesondere aus der aufwandswirksamen Erfassung, da im Vorjahr ein wesentlicher Teil dieser Kosten als immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert worden war. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 237 (Vj. TEUR 262) ausgewiesen. Hierbei handelte es sich im Geschäftsjahr 2021 um Buchverluste von immateriellen Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit einer nicht weiter verfolgten Entwicklungskomponente sowie um Jahresabschlusskosten des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 17 (Vj. TEUR 114). Aus der Abkehr der Going-Concern-Prämisse sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2 entstanden, die aus der Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten resultieren. 7. Finanzergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit TEUR 7 (Vj. TEUR 6) Zinsen von verbundenen Unternehmen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 10) enthalten. 8. Außergewöhnliche Erträge Im Posten "sonstige betriebliche Erträge" sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von EUR 3,8 Mio. (Vj. EUR 9,2 Mio.) enthalten, die von einem mittelbaren Gesellschafter als Kostenerstattung für die im Zusammenhang mit der Softwareentwicklung eines LiDAR-basierten Sensorsystems entstandene Personalaufwendungen. Diese Geschäfte sind gemäß § 285 Nr. 21 HGB als nicht marktüblich zu betrachten, da im Rahmen der Kostenerstattung nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen weiterbelastet wurden. Im Vorjahr wurden darüber hinaus außergewöhnliche Erträge in Höhe von EUR 0,9 Mio. aus der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgrund der Coronapandemie als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt. 9. Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, Vorräten und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung der temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für jeweils geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 32,28 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden, eine zukünftige Steuererstattung als aktive latente Steuer. Insgesamt ergibt sich eine aktive Steuerlatenz, die aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft nicht aktiviert wird. E. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
Die Beteiligungen besitzen zum Bilanzstichtag die folgenden Beteiligungsbuchwerte:
2. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB Wesentlichste Transaktion für die Finanzlage der Gesellschaft war die Zeichnung von Anteilen durch die AAC Technologies Pte. Ltd., Singapore, welche die Finanzlage der Gesellschaft um ca. EUR 50,0 Mio. gestärkt hat. Da dieses Unternehmen jedoch zum Zeitpunkt des Einstiegs nicht als nahestehendes Unternehmen bezeichnet werden kann, liegt diese Transaktion nicht im Bereich der Angabepflicht nach § 285 Nr. 21 HGB. Die Gesellschaft hat von ihrem Hauptgesellschafter ZF Automotive Germany GmbH, Alfdorf, außergewöhnliche Erträge über EUR 3,8 Mio. erhalten, die als marktunüblich eingeschätzt werden; es wird auf die Darstellung unter Abschnitt D.II.8 verwiesen. Die Vertragsanpassung der von der Gesellschaft im Vorjahr emittierten Wandelschuldanleihe über EUR 6,0 Mio., welche die Hauptgesellschafterin ZF Automotive Germany GmbH, Alfdorf, im Berichtsjahr gezeichnet hatte, erfolgte in Abstimmung mit der neuen Gesellschafterin AAC Technologies Pte. Ltd. und kann aus diesem Grunde als marktüblich betrachtet werden. Die Transaktionen mit den 100%igen Tochtergesellschaften (s. o.) sind vom Anwendungsbereich des § 285 Nr. 21 HGB ausgenommen von der Betrachtung, da diese in den Konzernabschluss der Gesellschaft einbezogen werden. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung unterbleibt hier mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende finanziellen Verpflichtungen:
Die Miet- und Leasingverträge haben Laufzeiten, die zwischen 2022 und 2024 enden. Der Anteil der Zahlungsverpflichtung nach dem Ende der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (ab 1. Februar 2023) beträgt insgesamt TEUR 475. Davon entfallen auf Mietverträge TEUR 418 und auf Pkw-Leasingverträge TEUR 57. Das Bestellobligo aus bestehenden Beauftragungen bei Lieferanten, die im Wesentlichen dem Investitionsbereich zuzuordnen sind, beläuft sich am Bilanzstichtag auf EUR 9,7 Mio. (Vj. EUR 18,4 Mio.). 4. Personal Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres 2021 durchschnittlich 423 Mitarbeiter (Vj. 411) beschäftigt. Von den Mitarbeitern entfallen durchschnittlich 329 (Vj. 322) auf die Entwicklung sowie auf Verwaltung, Marketing und Vertrieb 94 (Vj. 89). 5. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr 2021 Herr Dr. Ing. Ulrich Lages, Hamburg, an. 6. Honorar des Abschlussprüfers Das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 954 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. Ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 743 entfiel auf eine freiwillige Konzernabschlussprüfung nach US-GAAP für die Geschäftsjahre 2019 und 2020. 7. Konzernabschluss Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 8. Nachtragsbericht Am 31. Januar 2022 wurden Dr. Stefan Gros, Valley, sowie Christophe Minster, Villennes-Sur-Seine / Frankreich, zu weiteren Geschäftsführern berufen. Dr. Stefan Gros wurde am 30. Juni 2022 abberufen. Die diesbezüglichen Eintragungen in das Handelsregister erfolgten am 27. Oktober 2022. Christoph Minster hat zum 31. Dezember 2022 sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 11. Januar 2023. Im ersten Halbjahr 2022 hat die Gesellschaft Absagen für beantragte Nominierungen für Serienfertigungen seitens zweier wesentlicher Kunden erhalten. Im September 2022 hat der Hauptgesellschafter die Inanspruchnahme weiterer Tranchen aus einer bestehenden Darlehenslinie bei einem Kreditinstitut untersagt. Daraufhin hat die Geschäftsführung am 28. September 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, der gleichtägig vom Amtsgericht Hamburg stattgegeben wurde. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Dezember 2022 eröffnet. Der am 1. Dezember 2022 geschlossene Kaufvertrags mit der MicroVision GmbH ist am 31. Januar 2023 wirksam geworden (wirtschaftliche Rückwirkung zum 1. Dezember 2022). Die Wirksamkeit des Kaufvertrags stand unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die am 13. Januar 2023 erteilt wurde. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit somit faktisch zum 31. Januar 2023 eingestellt. Die Ukraine Krise bzw. der kriegerische Überfall Russlands hat insbesondere die Automotive Industrie weiter belastet. Die Produktionsausfälle in den ukrainischen Fabriken haben die Produktionszahlen negativ beeinträchtigt. Darüber hinaus sind die Rohstoffpreise gestiegen und eine Weiterbelastung an die Kunden konnte nicht sichergestellt werden. Darüber hinaus belasten die weltweit steigenden Inflationsraten den privaten Konsum. Die strikte No-Covid-Politik Chinas hatte zu einem Wirtschaftseinbruch in China geführt sowie einer anhaltenden Krise der weltweiten Lieferketten. Die Weltwirtschaft steht aktuell an einer Zeitenwende. Dies erhöht die Unsicherheiten. Die Kapitalmärkte sind ebenfalls seit Februar 2022 im Umbruch. Die Aktienkurse von Wachstumsunternehmen sind stark eingebrochen und somit die Unternehmensbewertungen. Dies trifft auch auf börsennotierte Wettbewerber von IBEO zu. Darüber hinaus drohen steigende Zinsen die Finanzierungskosten in Zukunft erheblich zu beeinträchtigen. Diese Rahmenbedingungen könnten sich kurz- bis mittelfristig negativ auf die Entwicklung der Automobilindustrie und die Gesellschaft auswirken. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Hamburg, den 18. April 2023 Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. Dr. Ulrich Lages, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens der Ibeo Automotive Systems GmbH i.I., Hamburg, im Geschäftsjahr 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Vorbemerkung Nach der Mitteilung des Hauptgesellschafters im September 2022, keine weiteren Darlehensabrufe bei dem finanzierenden Kreditinstitut zu genehmigen, hat die Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. am 28. September 2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag am gleichen Tage stattgegeben. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg am 1. Dezember 2022. Als Sachwalter wurde Herr Dr. Tjark Thies, Hamburg, bestellt. Mit Kaufvertrag vom 1. Dezember 2022 hat die MicroVision GmbH, Nürnberg, mit der Gesellschaft einen Kaufvertrag über den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, Verträge und Mitarbeiter zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt EUR 15,0 Mio. abgeschlossen. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags stand unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die am 13. Januar 2023 erteilt wurde. Der Kaufvertrag wurde am 31. Januar 2023 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Dezember 2022 vollzogen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses waren die wesentlichen Vermögensgegenstände und der Geschäftsbetrieb veräußert. Eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist nicht wahrscheinlich. Mit Wirksamkeit des vorgenannten Kaufvertrages zum 31. Januar 2023 wurde die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft faktisch eingestellt. Aufgrund der Tatsache, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die zu verwertenden Vermögensgegenstände bei weitem übersteigen, besteht eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf eine geordnete Liquidation der Gesellschaft, da diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. 1. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. ("Ibeo") mit Sitz in Hamburg war ein Spezialist für LiDAR-Sensortechnologie (LiDAR ist ein englisches Akronym für Light Detection and Ranging) im Bereich der Automobilindustrie. Neben der Sensorhardware entwickelte Ibeo Perception Software zur Umfelderkennung, Algorithmen für das autonome Fahren (AD) sowie Referenzmodelle für ADAS-Drittsysteme (Fahrerassistenzsysteme) und Softwareanwendungen im Bereich Lokalisierung. Ergänzt wurde das Leistungsspektrum durch eigenentwickelte Software zur Sensordatenfusion, mittels derer Daten verschiedener Sensortypen (Radar, Kamera und Laser) zusammengeführt und ausgewertet wurden. Das Zusammenspiel der verschiedenen Sensoren ermöglicht eine präzisere Erfassung der Umgebung und dient als Basis für das autonome Fahren. Um den Einsatz von LiDAR-Sensoren in der Serie zu ermöglichen, trieb Ibeo im Geschäftsjahr 2021 die Entwicklung eines neuen 4D-Solid-State-LiDAR-Sensor weiter voran, den "ibeoNEXT". Dieser Sensor basiert auf einer komplett neuartigen Photonen-Lasermesstechnik und kommt vollkommen ohne bewegliche Teile aus (Real-Solid-State). Diese Solid-State-Sensoren bieten eine deutlich höhere Auflösung und Reichweite und sind durch den Wegfall der mechanischen Teile wesentlich kleiner und robuster als gängige Sensoren. Einzigartig beim ibeoNEXT ist ein zusätzlich erzeugtes, kameraähnliches Intensitätsbild, das eine Messung in einer zusätzlichen vierten Dimension (4D) ermöglicht und insbesondere bei der Spurerkennung während der Fahrt als zusätzliche Datenquelle für Anwendungen beim autonomen Fahren genutzt werden kann. Die 2019 gegründete 100%-Tochtergesellschaft Ibeo Automotive USA Inc., Detroit, USA, übernahm den Vertrieb auf dem wichtigen nordamerikanischen Markt. Ibeo hält außerdem einen hundertprozentigen Anteil an der Ibeo Automotive Eindhoven B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Die Gesellschaft modellierte im Auftrag von Ibeo Sensorfunktionen mittels Simulation und erweitert damit das Produktportfolio von Ibeo. Beide Gesellschaften sollen nach erfolgter Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Ibeo im Geschäftsjahr 2023 liquidiert werden. Seit Juni 2021 hat Ibeo einen weiteren Gesellschafter namens AAC Technologies Pte. Ltd., Singapore, der als Investor 12,52% GmbH-Anteile hält. 1.2. Forschung und Entwicklung Als Technologieunternehmen hat Ibeo im Geschäftsjahr 2021 den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die Entwicklung innovativer Produktlösungen im Bereich LiDAR-Sensorik für Anwendungen in der Automobilindustrie und anderen Marksegmenten gelegt. Neben Softwarelösungen zur Referenzierung und Umfelderkennung arbeitete das Unternehmen vorrangig an der Entwicklung der neuen Sensortechnologie ibeoNEXT. Im Berichtsjahr 2021 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aller Geschäftsbereiche auf EUR 36,9 Mio. (Vj. EUR 31,4 Mio.). Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 waren 327 Mitarbeiter (Vj. 307) im Unternehmen in den unterschiedlichen Entwicklungsbereichen tätig, wovon durchschnittlich etwa 57 Mitarbeiter in Kundenprojekten eingesetzt wurden. Die Anzahl der Mitarbeiter, die an der Entwicklung der neuen ibeoNEXT-Core-Technologie arbeiten, hat sich mit 179 Mitarbeitern (Vj. 167) im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Trotz erneuter Pandemiewellen lag gemäß dem Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) das globale Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2021 bei 6,2 Prozent, verglichen mit einer Jahreswachstumsrate 2020 von -3,1 Prozent in Folge der Coronapandemie. In Europa erhöhte sich das reale Bruttoinlandsprodukt im Geschäftsjahr 2021 um 5,3 Prozent, die Inflation stieg getrieben von den Energiepreisen von 0,3 Prozent in 2020 auf 2,6 Prozent in 2021. Im Kalenderjahr 2021 lag gemäß des Statistischen Bundesamtes (Destatis) das Bruttoinlandsprodukt 2021 in Deutschland um 2,9 Prozent über dem Vorjahreswert. Gemäß Verband der Automobilindustrie (VDA) sank die Anzahl der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland in Folge des Mangels an Mikrochips im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent. Dagegen wuchsen die Pkw-Neuzulassungen in den USA um rund 4 Prozent und in China um rund 7 Prozent. Ende des Jahres 2022 hat das Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, in seinem Konjunkturbericht die wesentlichen Unsicherheitsfaktoren benannt: Lieferengpässe, die den Aufschwung der Industrieproduktion behindern, die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Wirtschaft sowie Unsicherheiten über die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft. 2.2. Geschäftsverlauf Auch das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch die Auswirkungen der Coronapandemie. Die Auftragslage in der Automobilzulieferungsindustrie war zurückhaltend und Entwicklungsprojekte gingen nur zögerlich voran. Im Geschäftsjahr 2021 war wie bereits im Vorjahr zu beobachten, dass die Automobilindustrie und damit auch die Zulieferungsindustrie vor einem technologischen Umbruch, insbesondere im Hinblick auf Elektrifizierung und Digitalisierung, steht. Das Geschäftsjahr 2021 stand im Zeichen der Bundestagswahl, die im Vorfeld aber auch nach dem Regierungswechsel den Firmen und Kunden im Hinblick auf Investitionen aus Sicht der Geschäftsführung kein positives Umfeld geben konnte. Eine weitere Unsicherheit bestand zudem aus dem schwankenden Verlauf der Coronapandemie, was eine Prognose über ein Ende der Pandemie nahezu unmöglich machte. Diese Aspekte führten zu immensen Planungsunsicherheiten, die eine allgemeinen Kaufzurückhaltung bei den Kunden und eine Verzögerung oder Streichung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und Investitionen verursachten. Diese Entwicklung führte auch zu einer rückläufigen Auftragslage für Ibeo. Wichtigstes Geschäftsfeld der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2021 weiterhin die ibeoNEXT-Technologie. Die Grundlage bildeten zwei im Vorjahr gesicherte große Serienaufträge mit dem Potenzial einer globalen Technologieführerschaft im Bereich der LiDAR-Technik. Zum einen sollte gemäß eines langfristigen Entwicklungs- und Belieferungsvertrags Great Wall Motors, Chinas größter SUV- und Pick-up-Hersteller, die ibeoNEXT-Technologie serienmäßig in ausgewählten Fahrzeugmodellen zum Einsatz bringen. Der Produktionsstart sollte Anfang 2023 erfolgen. Mit der Kündigung des Entwicklungs- und Belieferungsvertrages mit Great Wall Motors ist von einem Produktionsstart nicht länger auszugehen. Es konnten im Geschäftsjahr 2021 für diesen Geschäftsbereich lediglich Teilleistungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. abgerechnet werden, nachdem im Vorjahr über die Abrechnung eines anderen Kundenprojekts sowie einer Lizenzzahlung insgesamt EUR 6,0 Mio. vereinnahmt werden konnten. Zum anderen zielte eine Technologiepartnerschaft mit der Sick AG darauf ab, die von Ibeo entwickelte Solid-State-Technologie für Anwendungen in der Industrieautomation nutzbar zu machen. Da die geplante Industrialisierung der Sensoren erst mittelfristig zur Umsetzung kommen sollte, wirken sich die Auftragseingänge noch nicht maßgeblich auf die Umsätze und das Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 aus. Der Vertrag mit der Sick AG wurde im Oktober 2022 seitens des Auftraggebers insolvenzbedingt gekündigt. Der Reference-Bereich gestaltete sich im Geschäftsjahr stabil und wies wie im Vorjahr konstante Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 1,8 Mio. aus. Die Verkäufe von Prototypen, die insbesondere auf die ältere Generation Lux entfielen, waren dagegen mit EUR 0,8 Mio. im Geschäftsjahr 2021 gegenüber EUR 1,4 Mio. erwartungsgemäß rückläufig. Im Produktbereich Customer Integration Services waren die Umsatzerlöse für den mit der Firma Valeo gemeinschaftlich entwickelte SCALA®-Lasersensor im Geschäftsjahr 2021 rückläufig. Aufgrund des Abschlusses der Entwicklungsleistungen und der vorzeitigen Beendigung eines großen Kundenprojekts durch den Kunden war ein Rückgang von EUR 5,0 Mio. auf EUR 0,8 Mio. zu verzeichnen. 2.3. Lage des Unternehmens 2.3.1. Ertragslage Der weltweite Chipmangel, Engpässe in den bestehenden Lieferketten sowie immer noch vorhandene Einschränkungen als Folge der Coronapandemie haben im Jahr 2021 nur teilweise zu Erholungseffekten in der Automobilindustrie geführt. Die daraus resultierenden notwendigen Einsparungen der Automobilhersteller bei langfristigen Investitionen und Entwicklungsprojekten haben sich damit folgerichtig auch auf den Verkauf von laserbasierter Sensorsysteme ausgewirkt. Der Gesamtumsatz des Unternehmens reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 10,6 Mio. auf EUR 4,9 Mio. (Vj. EUR 15,5 Mio.). Damit lag der Umsatz auch deutlich unter den Erwartungen aus der Umsatzschätzung der Geschäftsführung aus dem Jahr 2020, die für 2021 einen Zielkorridor von EUR 16 Mio. bis EUR 20 Mio. vorgesehen hatten. Die Gesamtleistung des Unternehmens unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen belief sich im Jahr 2021 auf EUR 10,2 Mio. und war damit zum Vorjahr (EUR 18,8 Mio.) deutlich gesunken. Der Rückgang war insbesondere darauf zurückzuführen, dass für das Geschäftsjahr 2021 keine Eigenleistungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert wurden (Vj. EUR 2,7 Mio.). Bei den aktivierten Eigenleistungen handelte es sich um eigene Fertigungskosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen ibeoNEXT-Technologie entstanden sind. Die Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen betrug aufgrund von nicht finalisierten Entwicklungsprojekten EUR 5,3 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.). Der Rückgang der Gesamtleistung wurde durch den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 6,8 Mio. auf EUR 5,6 Mio. (Vj. EUR 12,4 Mio.) verstärkt. Maßgeblich zu dieser Entwicklung hatte erwartungsgemäß der Rückgang der auslaufenden Kostenerstattungen aus dem Gesellschafterkreis der Hauptanteilseignerin auf EUR 3,8 Mio. (Vj. EUR 9,2 Mio.) beigetragen. Neben diesen Kostenerstattungen aus dem Gesellschafterkreis umfassten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln im Rahmen staatlich geförderter Entwicklungsprojekte (EUR 1,0 Mio.) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,4 Mio.; Vj. EUR 0,2 Mio.). Als Folge des signifikanten Umsatzrückgangs sanken auch die Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen deutlich um EUR 2,0 Mio. auf EUR 2,3 Mio. (Vj. EUR 4,3 Mio.). Die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangene Gesamtleistung führte unter Berücksichtigung der reduzierten Materialaufwendungen und der sonstigen betrieblichen Erträge zu einem Rückgang des Rohergebnisses um EUR 13,4 Mio. auf EUR 13,5 Mio. (Vj. EUR 26,9 Mio.). Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um EUR 7,7 Mio. auf EUR 35,4 Mio. (Vj. EUR 27,7 Mio.). Aufgrund der Abkehr von dem Grundsatz der Going-Concern-Prämisse wurden Rückstellungen für zukünftige Abfindungen und Lohnfortzahlungen für freigestellte MitarbeiterInnen in Höhe von EUR 1,4 Mio. gebildet, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden waren. Vor dem Hintergrund der neu gewonnenen Serienaufträge für den ibeoNEXT-Bereich beruht der Anstieg im Wesentlichen auf der Entwicklungstätigkeit, um die Projektzeitpläne einzuhalten. Im Durchschnitt waren im Berichtsjahr 423 Mitarbeiter/-innen (Vj. 411 Mitarbeiter/-innen) im Unternehmen tätig. Zum Ende des Jahres 2021 betrug die Anzahl der Mitarbeiter/-innen 432 (Vj. 410 Mitarbeiter), was einem Zuwachs von 5,4% entspricht. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen stiegen insbesondere aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände der ibeoNEXT-Technologie in Höhe von EUR 49,1 Mio. von EUR 2,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 51,5 Mio. an. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin unfertige Leistungen des Vorratsvermögens um EUR 1,3 Mio. abgeschrieben und als Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr signifikant um 37,3 Mio. EUR auf EUR 45,3 Mio. an (Vj. EUR 8,0 Mio.). Dies lag insbesondere in der aufwandswirksamen Erfassung von Entwicklungskosten in Höhe von EUR 24,9 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.) begründet, die entgegen dem Vorjahr nicht mehr als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert wurden. Der Großteil entfiel hierbei auf die ibeoNEXT-Technologie. Darüber hinaus waren Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Vj. keine) zu verzeichnen. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) fiel deutlich negativ aus und blieb mit EUR -120,1 Mio. um EUR 108,8 Mio. deutlich hinter dem Vorjahreswert von EUR -11,3 Mio. zurück. Damit lag das EBIT auch außerhalb des selbst gesteckten Zielkorridors der Unternehmensplanung von EUR -20 Mio. bis EUR -25 Mio., was im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Abschreibung auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 49,1 Mio. und die aufwandswirksame Erfassung von hiermit im Zusammenhang stehenden Entwicklungskosten in Höhe von EUR 24,9 Mio. zurückzuführen war. Das Beteiligungs- und Finanzergebnis lag bei EUR -3,7 Mio. (Vj. EUR -2,3 Mio.) und wies aufgrund einer höheren durchschnittlichen Kreditbelastung einen um EUR 1,2 Mio. höheren Aufwand im Vergleich zum Vorjahr aus. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinserträge resultierten maßgeblich aus der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die 100%-Tochtergesellschaft in den USA. Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr 2021 Abschreibungen auf ein Darlehen an die US-amerikanische Tochtergesellschaft in Höhe von EUR 0,3 Mio. vorgenommen. Wesentliche Steueraufwendungen waren wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021 belief sich auf EUR -123,8 Mio. (Vj. EUR -13,5 Mio.). 2.3.2. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um EUR 17,0 Mio. auf EUR 98,4 Mio. erhöht. Maßgeblich hierfür waren auf der Aktivseite der Anstieg des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von EUR 18,0 Mio. auf EUR 86,7 Mio. Gegenläufig wirkten sich die außerplanmäßigen Abschreibungen sämtlicher selbst geschaffener immateriellen Vermögensgegenstände und diesbezüglicher geleisteten Anzahlungen in Höhe von insgesamt EUR 49,1 Mio. aus. Auf der Passivseite waren die Gewährung von Gesellschafterdarlehen über EUR 6,0 Mio. sowie höhere Rückstellungen insbesondere für Drohverlustrückstellungen, Abfindungen und Lohnfortzahlungen ohne Gegenleistungen sowie für variable Sonderzahlungen an MitarbeiterInnen einschlägig. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Vorjahres sowie die hiermit in Zusammenhang stehenden geleisteten Anzahlungen des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr 2021 außerplanmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen reduzierte sich im Vorjahresvergleich von EUR 4,4 Mio. auf EUR 3,5 Mio. Dabei beliefen sich die Investitionen auf EUR 0,9 Mio. und die Zugänge zu den Abschreibungen auf EUR 1,7 Mio. Das Vorratsvermögen umfasst den Inventurwert der auf Lager befindlichen Waren in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen stichtagsbezogen auf EUR 0,5 Mio. (Vj. EUR 2,2 Mio.) zurück und umfassten im Wesentlichen Leistungsabrechnungen und Lieferungen von Sensorsystemen für laufende Kundenprojekte. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände von EUR 0,7 Mio. auf EUR 2,2 Mio. entfiel insbesondere auf Vorsteuererstattungsansprüche. Diese betrafen zum Großteil eine aufwandswirksam erfasste geleistete Anzahlung auf Entwicklungsleistungen eines nahestehenden Unternehmens. Der im Vorjahr mit EUR 18,0 Mio. ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich um EUR 68,7 Mio. auf EUR 86,7 Mio. Die Erhöhung dieses Postens resultierte aus dem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021 über EUR 123,8 Mio. abzüglich Einlagen des neuen Gesellschafters AAC Technologies Pte. Ltd. über EUR 50,0 Mio. sowie abzüglich EUR 5,0 Mio. aus der Ausübung einer Wandelschuldverschreibung seitens der ZF Automotive Systems GmbH. Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum signifikant von EUR 2,8 Mio. auf EUR 18,0 Mio. Hauptursächlich hierfür sind Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Vj. keine) sowie Umgliederungen von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 3,9 Mio. Die Umgliederungen aus den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betreffen Teile der Anzahlungen für Entwicklungsprojekte. Darüber hinaus bestanden im Wesentlichen Personalrückstellungen (EUR 7,4 Mio.; Vj. EUR 2,4 Mio.). Diese betrafen neben den Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR 3,1 Mio. weiterhin eine im Geschäftsjahr 2022 fällige und ursprünglich langfristige Maßnahme zur Mitarbeiterbindung sowie variable Vergütungsbestandteile und ausstehende Prämienzahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern, Gewährleistungsansprüche von Kunden sowie Abschluss- und Prüfungskosten beliefen sich insgesamt auf EUR 1,1 Mio. (Vj. EUR 0,3 Mio.). Die Erhöhung war hier stichtagsbedingt auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen betrugen zum Bilanzstichtag EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 8,9 Mio.). Im Berichtsjahr wurden von den ursprünglich erfassten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Umfang von EUR 9,0 Mio. ein Teilbetrag in Höhe von EUR 3,9 Mio. in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert und ein Teilbetrag in Höhe von EUR 4,7 Mio. mit unfertigen Leistungen saldiert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 63,0 Mio. (Vj. EUR 61,9 Mio.) wurden durch die Kündigung im Oktober 2022 durch das Kreditinstitut kurzfristig fällig gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hatten ursprünglich eine Restlaufzeit bis August 2023. Von angegebenen Beträgen entfielen jeweils EUR 50,0 Mio. auf einen Geldmarktkredit und die verbleibenden Beträge auf einen Kontokorrentkredit. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit EUR 4,3 Mio. um EUR 1,2 Mio. über Vorjahresniveau (Vj. EUR 3,1 Mio.) und umfassten größtenteils offene Rechnungen für fremdvergebene Entwicklungsleistungen, die erst zum Ende des Berichtsjahres zur Abrechnung gebracht wurden und im Folgejahr fällig waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 3,3 Mio. auf EUR 9,4 Mio. Die Hauptgesellschafterin ZF Automotive Germany GmbH hatte der Gesellschaft im Berichtsjahr eine Wandelschuldanleihe im Umfang von EUR 6,0 Mio. gewährt, welche in zwei Tranchen zur Auszahlung kam. Die Darlehen der übrigen Gesellschafter im Umfang von EUR 3,0 Mio. bestanden unverändert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefen sich auf EUR 3,2 Mio. gegenüber EUR 1,3 Mio. für den Vorjahreszeitraum. Die Erhöhung betraf im Wesentlichen Bürgschaftsgebühren für Finanzierungen, die abweichend vom Vorjahr erst im Folgejahr fällig waren. 2.3.3 Finanzlage 2.3.3.1. Kapitalflussrechnung Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR -60,3 Mio. (Vj. EUR 6,5 Mio.). Der Anstieg resultierte aus der aufwandswirksamen Erfassung von Entwicklungskosten für die ibeoNEXT-Technologie seit Anfang 2021 (Vorjahr: Auszahlungen für Investitionstätigkeiten). Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ging folglich von EUR 23,7 Mio. auf EUR 1,4 Mio. zurück. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug EUR 59,7 Mio. (Vj. EUR 19,3 Mio.) und resultierte hauptsächlich aus Eigenkapitalzuführungen des neuen Gesellschafters AAC Technologies Pte. Ltd. in Höhe von EUR 50,0 Mio. und aus der Gewährung der Wandelschuldanleihe des Hauptgesellschafters ZF Automotive Systems GmbH (EUR 6,0 Mio.). In der Folge verringerte sich der Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr von EUR 3,1 Mio. auf EUR 1,1 Mio. 2.3.3.2. Kapitalstruktur Die negative Eigenkapitalquote belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 88,1 Prozent (Vorjahr: 22,1 Prozent). Maßgeblich für die Verschlechterung der Eigenkapitalquote war der Jahresfehlbetrag über EUR 123,8 Mio. Dem gegenüber standen Einlagen des neuen Gesellschafters AAC Technologies Pte. Ltd. in Höhe von EUR 50,0 Mio. sowie die Ausübung einer Wandelschuldverschreibung seitens der ZF Automotive Systems GmbH über EUR 5,0 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 63,0 Mio.; Vj. EUR 61,9 Mio.) wurden in 2022 durch einen Bürgen aus dem Konzernverbund der Hauptgesellschafterin beglichen. Der in Anspruch genommene Bürge hat seitdem einen nachrangigen Rückgriffanspruch gegenüber der Gesellschaft. Die zugrunde liegende Kreditlinie mit der finanzierenden Bank konnte im Geschäftsjahr 2021 zunächst von EUR 80,0 Mio. auf EUR 140,0 Mio. vertraglich ausgeweitet werden. Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Lizenzverträgen in Höhe von 1,5 Mio. (Vj. EUR 2,2 Mio.). Das Bestellobligo belief sich auf EUR 9,7 Mio. (Vj: EUR 18,4 Mio.). Haftungsverhältnisse zum 31. Dezember 2021 waren analog zum Vorjahr nicht zu verzeichnen. 2.3.3.3. Liquidität Die liquiden Mittel betrugen zum Ende des Geschäftsjahres EUR 1,1 Mio. (Vj. EUR 3,1 Mio.). Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war während des gesamten Berichtsjahres 2021 gewährleistet. In Bezug auf die weitere Entwicklung in Bezug auf das am 1. Dezember 2022 begonnene Insolvenzverfahren und die darauffolgende Einstellung der Geschäftstätigkeit verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt "Vorbemerkung" dieses Lageberichts. 2.4. Gesamtaussage Ausbleibende Nominierungen und die Kündigung des Entwicklungs- und Belieferungsvertrags mit Great Wall Motors führten zu außerplanmäßigen Abschreibungen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens in Höhe von EUR 49,1 Mio. sowie der aufwandswirksamen Erfassung sämtlicher Entwicklungsaufwendungen (EUR 24,9 Mio.) und Personalaufwendungen (EUR 35,4 Mio.). Die Ergebnisziele der Geschäftsführung werden deutlich verfehlt. Nachdem die wesentliche Bankkreditlinie der Gesellschaft auf EUR 140,0 Mio. in 2021 erhöht wurde und die Fälligkeit auf August 2023 prolongiert werden konnte, führte die nicht erteilte erforderliche Genehmigung von Tranchen über Inanspruchnahmen durch die Hauptgesellschafterin zur Anmeldung und letztendlich Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Dezember 2022. 2.5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Für das Geschäftsjahr 2021 wurden durch die Geschäftsführung als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren die Umsatzerlöse, die Gesamtleistung sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) identifiziert. Die Entwicklung dieser Kennzahlen kann der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. Die Kennziffern lagen jeweils unter den im letzten Lagebericht prognostizierten Werten. Zur Prognose für das Geschäftsjahr 2022 und das Rumpfgeschäftsjahr 2023 wird auf den Prognosebericht verwiesen. Zu dem wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikator gehörten im Geschäftsjahr die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen und Beschäftigung von qualifizierten Mitarbeitern. Im Geschäftsjahr 2021 wurden mehr Mitarbeiter als geplant eingestellt - die Mitarbeiterzahl zum 31. Dezember 2021 übersteigt den Planwert aus dem Lagebericht des Vorjahres um 13 MitarbeiterInnen. 3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1. Risikobericht Als Risiken definiert die Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. alle negativen Prognose- bzw. Zielabweichungen aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen. Das Risikomanagement umfasst in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit Risiken. Durch seine Verknüpfung mit den Planungs- und Berichtsprozessen im Controlling ist dies ein wichtiger Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung. Die Risikostrategie des Unternehmens ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darauf ausgerichtet, die Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln und eine möglichst effiziente Verwertung der verbliebenen Vermögensgegenstände anzustreben, um die verbliebenen Gläubiger mit möglichst hoher Quote anteilig befriedigen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass neben potenziellen Chancen auch Risiken rechtzeitig erkannt, im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet und durch die Mitarbeiter des Unternehmens bestmöglich gesteuert werden. Mit dem Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. September 2022 ist das Liquiditätsrisiko, wie nachfolgend beschrieben, eingetreten. Finanzielle Risiken Die Entwicklung verschiedener Produkte und die Industrialisierung der neuartigen, hoch komplexen ibeoNEXT-Technologie, verbunden mit dem Aus- und Aufbau der unternehmensinternen Strukturen und Prozesse, erforderte sehr hohe Anlaufinvestitionen und führte dauerhaft zu einem Anstieg der laufenden Betriebsaufwendungen, die nicht durch die laufenden Einnahmen aus dem operativen Geschäft gedeckt werden konnten. Die Finanzierung erfolgte über einen Betriebsmittelkredit mit einem Kreditrahmen von EUR 140,0 Mio. Das Darlehen war im Geschäftsjahr 2021 durch die Garantie eines der Gesellschafter besichert, wobei jede zusätzliche Inanspruchnahme des Darlehens im Vorfeld durch den Garantiegeber zu genehmigen war. Im September 2022 wurde der Geschäftsführung mitgeteilt, dass der Garantiegeber nicht bereit ist, die Finanzierung des Unternehmens über den zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Kreditrahmen von EUR 108,0 Mio. zu besichern. Da über die Gesellschafter keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden konnten, stellte das Unternehmen am 28. September 2022 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ibeo Automotive Systems in vorläufiger Eigenverwaltung gem. § 270 InsO beim Amtsgericht in Hamburg. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Dezember 2022 eröffnet. Aus dem Kaufvertrag mit der MicroVision GmbH steht der Gesellschaft ein Kaufpreis in Höhe von EUR 15,0 Mio. zu. Weiterhin hat die Gesellschaft vom Käufer Zuschüsse zur Begleichung der Zahlungsverpflichtungen bis zum Abschluss des Vertrags erhalten, der Ende Januar 2023 stattgefunden hat. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags stand unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die am 13. Januar 2023 erteilt wurde. Der Kaufvertrag wurde am 31. Januar 2023 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Dezember 2022 vollzogen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wird die Liquidität der Gesellschaft voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2023 auf sämtliche zur Tabelle angemeldeten Forderungen gemäß einer vom Sachwalter festzulegenden Quote ausgekehrt. Nach diesem Vorgang soll die Gesellschaft liquidiert werden. Weitere Risiken sind vor diesem Hintergrund nachrangig und werden nicht näher erläutert. Gesamtbild der Risikolage Aufgrund der Insolvenz und der erfolgten Veräußerung wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs am 31. Januar 2023 wird voraussichtlich eine Liquidation des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 erfolgen, nachdem das Vermögen an die Gläubiger gemäß den insolvenzrechtlichen Vorschriften quotal verteilt worden ist. 3.2. Chancenbericht Im Rahmen des Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen an die Gläubiger quotal verteilt. Nachdem die aufschiebenden Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, ist der Geschäftsbetrieb auf den Erwerber am 31. Januar 2023 übergegangen. Wesentliche Chancen einer zukünftigen Entwicklung liegen damit nicht mehr vor. 3.3. Prognosebericht Der Eintritt in das reguläre Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Dezember 2022 begründet für die Gesellschaft die Pflicht, einen Jahresabschluss für ein Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2022 aufzustellen. Hierauf beziehen sich die folgenden Prognoseangaben. Das Unternehmen hat im Rumpfgeschäftsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 4,3 Mio. und ein Rohergebnis in Höhe von EUR 5,2 Mio. erwirtschaftet. Nach Abzug von laufenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurde ein negatives EBIT in Höhe von EUR 54,5 Mio. erzielt. Zusätzliche Zinsbelastungen aus der Bankfinanzierung sowie Garantiezinsen werden die Gesellschaft zusätzlich belasten, so dass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 59,6 Mio. eingetreten ist. Aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31. Januar 2023 plant das Unternehmen für das Geschäftsjahr, das den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 umfasst, signifikant niedrigere Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 1,0 Mio., die im Wesentlichen aus der Abwicklung bestehender Lieferverträge und Lizenzvereinbarungen resultieren. Mit der Übertragung wesentlicher Vermögensgegenstände und dem Übergang der Mitarbeiter auf die MicroVision GmbH, Nürnberg, werden auch die zukünftigen Aufwendungen der Ibeo Automotive Systems GmbH deutlich reduziert. Für die Monate Dezember 2022 und Januar 2023 ist zudem mit dem Erwerber eine Kostenübernahme, für die in Verbindung mit den erworbenen Vermögensgegenständen entstandenen Aufwendungen, vereinbart. Für das Geschäftsjahr bis zum 30. November 2023 werden daher in erster Linie nur solche Kosten eine direkte Auswirkung auf das Ergebnis haben, die durch den Abschluss des Kaufvertrages und bei der Abwicklung des Unternehmens entstehen. Auf Basis dieser Annahmen und unter Berücksichtigung des Verkaufs wesentlicher Vermögensgegenstände plant das Unternehmen für das Geschäftsjahr von Dezember 2022 bis November 2023 mit einem positiven EBIT in Höhe von ca. EUR 6,5 Mio. Maßgebliches Ziel der Geschäftsführung ist es, die hierbei entstehenden Kosten auf das notwendige Minimum zu reduzieren und damit die für die Auszahlung an die Gläubiger zur Verfügung stehende Liquidität zu maximieren.
Hamburg, den 18. April 2023 Ibeo Automotive Systems GmbH i. I. Dr. Ulrich Lages Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ibeo Automotive Systems GmbH i. I., Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ibeo Automotive Systems GmbH i. I., Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ibeo Automotive Systems GmbH i. I., Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Angabe "B. Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern)" des Anhangs und Angabe "Vorbemerkung" des Lageberichts, welche die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Dezember 2022 beschreiben. Aufgrund der Tatsache, dass die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die zu verwertenden Vermögensgegenstände bei weitem übersteigen, besteht eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf eine geordnete Liquidation der Gesellschaft, da diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Angabe "B. Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern)" des Anhangs und Angabe "Vorbemerkung" des Lageberichts, welche die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die faktische Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 31. Januar 2023 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Sachwalters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Sachwalter ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 18. April 2023 Ernst
& Young GmbH
Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer Patzelt, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
10 nahegelegene Organisationen
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Textilien
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen