Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Wurm seit 1.2.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wurm GmbHAttendornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Wurm GmbH Attendorn ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Gem. § 316 Abs. 1 HGB besteht keine Prüfungspflicht, so dass kein Bestätigungsvermerk auszuweisen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden. Die Vorjahreswerte wurden aufgrund der Erstanwendung des BilMoG nicht angepasst. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft verzichtet insbesondere auf die Darstellung eines Anlagespiegels und die Aufstellung des Lageberichts. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht. 2. Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. 3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Mit Feststellungsbeschluss vom 06. Mai 2011 wurde das im Gechäftsjahr erzielte Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag von 294.022,60 Euro. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden, soweit keine Änderung durch das BilMoG gegeben war, grundsätzlich fortgesetzt, so dass eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten in diesen Positionen gewährleistet ist. In folgenden Positionen ergaben sich durch das BilMoG Änderungen:
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes: AKTIVA Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge im Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungskosten bis 150,00 Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungen mit einem Wert zwischen 150,01 Euro und 1.000,00 Euro wird ein Sammelposten gebildet. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Bestände der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den aktuellen Einkaufspreisen bewertet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für pauschale Risiken. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitut werden mit dem Nennwert bewertet. PASSIVA Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben bzw. fünfzehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3.1 Bilanzerläuterungen AKTIVA Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Gliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich aus der Bilanz. In der Position sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 949,76 Euro (Vorjahr: 43.183,409 Euro) enthalten. In dem Betrag sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 3.596,71 Euro (Vorjahr: 7.627,05 Euro). aktive latente Steuern Aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherung müßten in der Handelsbilanz aktive latente Steuern ausgewiesen werden. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gem.§ 274 Ab. 1. S. 2 HGB Gebrauch. Eine Anhangsangabe entfällt gem. § 288 Abs. 1 HGB. PASSIVA Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt 27.000,00 Euro. Es ist vollständig in bar erbracht. Pensionsrückstellung Die Bewertung der Pensionsrückstellung aufgrund der Änderungen des BilMoG erfolgte nach der Projected Unit Credit Methode (PUCM) unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,15%. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung ergab sich im Geschäftsjahr ein einmaliger zusätzlicher Rückstellungsbetrag von 19.428,00 Euro. Die Zuführung erfolgte in voller Höhe, so dass von dem Wahlrecht der ratierlichen Zuführung (Art. 67 Abs. 2 EGHGB) kein Gebrauch gemacht wurde. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Bewertungseinheit Aufgrund der teilweisen Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist nach dem BilMoG eine Bewertungseinheit zwischen Pensionsrückstellung abzüglich Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung zu bilden. Der Betrag setzt sich zum 31.12. daher wie folgt zusammen: Pensionsrückstellung (2010: 101 TEuro; 2009: 71 TEuro) Rückdeckungsversicherung (2010: -47 TEuro; 2009: 0 TEuro) Ausweis der Pensionsrückstellung (2010: 54 TEuro; 2009: 71 TEuro) Rückstellungen Auf eine Aufstellung der sonstigen Rückstellungen wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12 HGB verzichtet. Verbindlichkeiten In dem Betrag sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. Die Verbindlichkeiten sind nicht mit Pfandrechten besichert. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von 314,44 Euro (Vorjahr: 304,44 Euro). 3.2 sonstige Angaben Geschäftsführung Jörg Wurm, Attendorn Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7 HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht erforderlich.
Attendorn, den 05.12.2011 Jörg Wurm sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2011 festgestellt. |
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