Karl
Dengler GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.128.890,42 |
1.199.380,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.253,00 |
2.162,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.127.537,42 |
1.197.118,42 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.589.377,86 |
1.633.072,25 |
| I.
Vorräte |
958.999,76 |
893.335,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
617.891,04 |
719.973,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.487,06 |
19.762,54 |
| Aktiva |
2.718.268,28 |
2.832.452,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.221.733,44 |
1.217.230,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
65.000,00 |
65.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.152.230,41 |
1.092.698,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.503,03 |
59.532,05 |
| B.
Rückstellungen |
427.911,91 |
455.160,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.068.622,93 |
1.160.061,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
321.583,82 |
352.168,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
747.039,11 |
807.892,48 |
| Summe
Passiva |
2.718.268,28 |
2.832.452,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Karl Dengler GmbH,
Frankfurt, für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).
Die Firma Karl Dengler GmbH mit Sitz in Frankfurt am
Main wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter HRB 86089 geführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag eingesetzt.
Das gezeichnete Kapital € 65.000,00.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Die
Pensionsrückstellungen werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1
HGB) und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellung wird mit dem Aktivwert aus der
Rückdeckungsversicherung gem. § 246 II 2 HGB
saldiert ausgewiesen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist aus der Anlage
Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
Pensionsrückstellung wurde mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10
Geschäftsjahre in Höhe von 1,82%, der einer
pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31.12.2023
entspricht, abgezinst. Bei einer Abzinsung mit dem
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre in Höhe von 1,74%
hätte sich eine um EUR 6.621 höhere
Rückstellung ergeben.
Insoweit besteht zum Jahresende 2023 eine
Ausschüttungssperre gemäß § 253 VI S.
2 HGB. Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe von € 496.894
wurde mit dem Aktivwert aus der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von €
105.318 saldiert ausgewiesen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 6,00 (Vorjahr: €
0,00).
Die
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
betragen € 783.946,25, hiervon
haben € 423.629,76 eine Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren.
In den
sonstigenVerbindlichkeiten sind solche aus Steuern
in Höhe von € 34.182,79
(Vorjahr: € 81.353,47) und im Rahmen
der sozialen Sicherheit in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 0,00) enthalten.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 37
(Vorjahr: 38) Arbeitnehmer beschäftigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Die beiden Darlehen bei der Volksbank Frankfurt
(€ 744.176,50) sind besichert mit dem Grundstück
in der Genfer Straße 8 in Frankfurt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
insbesondere aus Miet- und
Leasingverpflichtungen und betragen
jährlich ca. TEUR 70.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
geführt durch
Herrn Rene Dengler und
Herrn Marc-Matti Dengler.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Frankfurt, den 21. August
2024
gez.
Rene Dengler,
gez.
Matti Dengler
(Rene Dengler,
Geschäftsführer) (Matti
Dengler, Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2024
festgestellt.
|