L und M Digital Group GmbH
Konrad-Zuse-Ring 4, 24220 Flintbek, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Jörg Pfau seit 10.1.2023 | Prokura |
André Woltmann seit 10.1.2023 | Prokura |
Torsten Schneider seit 23.1.2019 | Geschäftsführer |
Karen Dulas seit 26.2.2015 | Prokura |
Carsten Kischnick seit 11.4.2014 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 81.10% | |
L und M Büroinformationssysteme GmbH | 19.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
L und M Büroinformationssysteme GmbHFlintbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss 20231. Marktstellung und Struktur der L und M Büroinformationssysteme GmbH - L und MDie L und M ist in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin im Lösungsgeschäft rund um die Dokumentenverarbeitung tätig. Zurn Portfolio zählen neben der Erstellung und Umsetzung komplexer Konzepte im Bereich Unternehmensdigitalisierung, auch umfassende Service-, IT- und Consultingleistungen. Die L und M ist als selbständiger Händler und Dienstleister tätig. Die L und M Büroinformationssysteme GmbH hat ihren Hauptsitz in Flintbek. Daneben unterhält sie in Schleswig-Holstein Geschäftsstellen in Flensburg und Lübeck, in Mecklenburg Vorpommern eine Geschäftsstelle in Rostock, eine Geschäftsstelle in Hamburg sowie eine Zweigniederlassung in Berlin. Somit agiert die L und M in den 4 nördlichen Bundesländern Deutschlands mit eigenem Personal und in der gesamten Bundesrepublik mit Partnern, die dann den technischen Service im Auftrag der L und M erbringen. Intern ist die L und M Büroinformationssysteme GmbH in folgende Organisationseinheiten gegliedert. 1. Die Vertriebsabteilung untersteht dem Geschäftsbereichsleiter Vertrieb, der zugleich Prokurist und direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Der Vertriebsabteilung sind die Geschäftsstellen Flintbek, Hamburg, Flensburg, Lübeck, Rostock und Berlin zugeordnet. 2. Die Abteilung Service untersteht dem Geschäftsbereichsleiter Professional Services, der zugleich Prokurist und direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Die Abteilung Technik ist in die Organisationseinheiten technischer Außendienst, Werkstatt und Einsatzlenkung gegliedert. Der Bereich IT/ Unternehmensdigitalisierung (BPM / OMS) wird ebenfalls vom Geschäftsbereichsleiter geführt. 3. Die Abteilung Verwaltung untersteht der Geschäfstbereichsleiterin Verwaltung, die zugleich Prokuristin und direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Dieser Abteilung sind die Auftragsabwicklung, die Buchhaltung, die Personalabteilung, das Controlling und die Hausverwaltung zugeordnet. 4. Die Einkaufsabteilung untersteht dem Geschäftsbereichsleiter Einkauf, der zugleich Prokurist und direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Das Lager ist der Einkaufsabteilung zugeordnet. Die Marketingaufgaben werden von der Marketingabteilung wahrgenommen, die direkt der Geschäftsführung unterstellt ist 1.2 PersonalentwicklungIm Jahr 2023 hatte die L und M im Schnitt 120 MA/-innen. Das sind gegenüber dem Jahr 2022 im Durchschnitt acht MA/-innen mehr. Die L und M setzt neben der Rekrutierung von Fachkräften vom ersten Arbeitsmarkt auch auf die Ausbildung von Nachwuchskräften. Dabei steht die Übernahme nach einem erfolgreichen Abschluss im Fokus. 2. Umsatz und KostenIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 24.828 T€ erzielt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung von 876 T€ (+ 3,66 %). Das Jahresergebnis belief sich auf 1.389 T€. Dies entspricht einer Ergebnisreduktion von 369 T€ (- 21,03 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die Erhöhung der Umsätze ist insbesondere in den Bereichen Copy - Charge Abrechnungen um 281 T€ (+ 3,89%), Mieten um 194 T€ (+ 2,69%) und der IT-Dienstleistungen 258 T€ (+ 11,07%) zurückzuführen. Dies resultiert hauptsächlich aus den sich veränderten Marktbedingungen. Die Gesamtkosten sind um 1.243 T€ (+ 14,80 %) gestiegen. Die Steigerung resultiert hauptsächlich aus den höheren Personalaufwendungen 995 T€ (+17,11 %). Die größten Kostenstellen im Jahr 2023 waren wie im Vorjahr die Personalkosten, die Mieten und die Kosten der Warenabgabe sowie die Fahrzeugkosten 3. Finanzierung, ZahlungsgewohnheitenDie Vorfinanzierung der abgeschlossenen Auftrage und die Bezahlung der Aufwendungen fur den Geschäftsablauf konnten im Jahr 2023 über positive Kontokorrentsalden unter Ausnutzung der Skontomöglichkeit bezahlt werden. Fur die Refinanzierung von Mietverträgen stehen hauptsächlich die L und M Finance GmbH und die MMV - Leasing GmbH zur Verfügung. Jeder Kunde wird vor Auftragsannahme auf Bonität geprüft. Die L und M ist Mitglied bei der Creditreform. Durch die Auswahl der Kunden und durch die Refinanzierung über die externen Leasinggesellschaften ist der Ausfall von Forderungen minimiert. Dies zeigt die geringe For derungsabschreibung über die vergangenen Jahre. Finanzierungs-/Zahlungsverschlechterungen waren im Jahre 2023 nicht zu verzeichnen und sind nach unserer Meinung auch weiterhin nicht zu erwarten. 4. LiquiditatAusreichende Liquidität war im Jahre 2023 ständig verfügbar. Der ständige offene Kontakt zu den Hausbanken schafft ein für beide Seiten notwendiges Vertrauensverhältnis. Neben den durchgehend positiven Kontokorrentsalden besteht mit der Commerzbank AG eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung eines Kontokorrentkredites. Dadurch ist fur die dauerhafte Zahlungsfahigkeit der L und M ausreichend vorgesorgt. 5. RechtsstreitigkeitenMit größeren Risiken verbundene Rechtsstreitigkeiten sind derzeit nicht anhängig. 6. Chancen und Risiken der zukunftigen Entwicklunglnsgesamt ist die L und M durch ihre finanzielle Struktur, durch vorausschauende unterneh merische Planung und laufende Mitarbeiterschulung gut fur die Zukunft gewappnet. Durch das vorgegebene und seit Jahren verfolgte Vertriebskonzept, sich bei der Umsatzentwicklung nicht nur auf wenige große Kunden zu verlassen, sondern Kunden in allen Branchen und Größen zu betreuen, werden die zu erwartenden Risiken bei einzelnen Branchenentwicklungen und damit eventuell bedingte Ausfälle von Kunden, reduziert. Der Abschluss von vielen Miet-/Serviceverträgen, mit unterschiedlichen Laufzeiten, trägt wesentlich zur Sicherung der L und M bei. Strategisch richtet sich die L und M immer stärker auf die Geschäftsbereiche IT Dienstleistungen und Digitalisierung aus, da in diesen Segmenten zukunftig die größten Marktchancen gesehen werden. Fur diese Zwecke soll die in den vergangenene Jahren aufgebaute IT-Abteilung weiter personell gestärkt und das Vertriebsportfolio erweitert und breiter aufgestellt werden. Fur das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresergebnis unterhalb des Niveaus des abgeschlossenen Geschäftsjahres erwartet. Das resultiert vor allem aus der weiterhin stagnierenden Gesamt-Wirtschaftslage.
Flintbek, den 28. Juni 2024 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023L und M Büroinformationssysteme GmbH, FlintbekAmtsgericht Kiel, HRB 809 A. Allgemeine Angaben 1. Anwendung der gesetzlichen Vorschriften Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der L und M Büroinformationssysteme GmbH, Flintbek, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie entgeltlich erworben wurden, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben, da sich die Firmenwerte im Wesentlichen im übernommenen Mitarbeiterbestand widerspiegeln und von langfristigen Beschäftigungsverhältnissen ausgegangen wird. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Das Finanzanlagevermögen wurde - sofern es sich um Deckungsvermögen handelt - mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in voller Höhe mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden im Bereich Maschinen zu Anschaffungskosten, ansonsten zu Durchschnittswerten abzüglich der Boni und Rabatte bzw. zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag bewertet. Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Gliederung und die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel (vgl. Seite 7). 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 89.518,20 (Vorjahr EUR 150.528,80) gegen die Gesellschafterin. 3. Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge in Höhe von TEUR 482 (Vorjahr: TEUR 474) enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr haben. 4. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der laufenden Rentenverpflichtungen und Anwartschaften erfolgte mit dem Barwert. Die Ermittlung der Rückstellungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Der Rechnungszinssatz wurde auf der Basis eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Geschäftsjahre gebildet. Aus der Anwendung dieses Zinssatzes resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 4. Der notwendige Erfüllungsbetrag der bestehenden Pensionsverpflichtungen von TEUR 567 ist gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen und verpfändeten Termingeldern in Höhe von TEUR 569 verrechnet worden, so dass im Jahresabschluss ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung von TEUR 2 ausgewiesen wird. Als Anschaffungskosten des Planvermögens wurde der Nominalwert der Termingelder angesetzt. Die Werte stimmen mit den entsprechenden beizulegenden Zeitwerten überein. 5. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Gewährleistungsansprüche sowie Rückstellungen für Verkaufsprovisionen, ausstehenden Urlaub und für Personal enthalten. 6. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern: TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 57) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit: TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5) 7. Haftungsverhältnisse Für Darlehen der L und M Finance GmbH wurden Bürgschaften und Mit-Darlehensnehmerschaften gegenüber Kreditinstituten abgegeben. Die Valuten am Bilanzstichtag betrugen TEUR 10.875 (Vorjahr: TEUR 10.869). Daneben wurden für die OBS digitales Büromanagement Mietsicherheiten in Höhe von TEUR 758 abgegeben. Die eingegangenen Haftungsverhältnisse betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen. Bei der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme wurde auf die überdurchschnittlich gute Ertragslage der Gesellschaften abgestellt, sodass mit einer Inanspruchnahme der Haftungsverhältnisse nicht zu rechnen ist. 8. Aufwendungen für Altersversorgung In den Aufwendungen für Altersversorgung ist der Zinsanteil der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 10.604,00 enthalten. C. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Leasingverpflichtungen für Vermögensgegenstände, die im Unternehmen genutzt werden, betragen TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 25) monatlich. Die Leasingverpflichtungen für angemietete Vermögensgegenstände, die im Rahmen von Miet- und Wartungsverträgen vermietet sind, betragen monatlich TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 494). Die Verpflichtungen aus Mietverhältnissen für Büro- und Lagerräume betragen monatlich TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 68). 2. Mitarbeiterzahl Im vergangenen Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 120 (Vorjahr: 112) Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. 3. Beteiligungen Die L und M Büroinformationssysteme hält 100 % der Anteile an der L und M Finance GmbH, Flintbek. Diese verfügt über ein Stammkapital von TEUR 25, hat zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ein ausgewiesenes Eigenkapital von TEUR 2.162 und ein Jahresergebnis von TEUR 523. Ferner hält die L und M Büroinformationssysteme 100 % der Anteile an der OBS digitales Büromanagement GmbH, Hamburg. Diese verfügt über ein Stammkapital von TEUR 153, hat zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ein ausgewiesenes Eigenkapital von TEUR 769 und ein Jahresergebnis von TEUR 308. 4. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 war als Geschäftsführer bestellt: Frank Wäger, Kiel Torsten Scheider, Lübeck Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde unter Verweis auf die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 5. Ergebnisverwendung Über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.389.519,57 entscheidet die Gesellschafterversammlung.
Flintbek, 28. Juni 2024 gez. Frank Wäger, Geschäftsführer gez. Torsten Schneider, Geschäftsführer Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"" An die L und M Büroinformationssysteme GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der L und M Büroinformationssysteme GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der L und M Büroinformationssysteme GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse: ̈ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein, den tatsächlichen Verhältnissen, entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und ̈ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ̈ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ̈ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ̈ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ̈ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ̈ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein, den tatsächlichen Verhältnissen, entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ̈ beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ̈ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kiel, 5. Juli 2024 wetreu
NTRG
Dörte Reese, Wirtschaftsprüferin Rainer Dröse-Seidler, Wirtschaftsprüfer |
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