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ecenta AGWalldorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2020Bilanz zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die ECENTA AG hat ihren Sitz in Walldorf und ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 352024 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 268-274a, 277 HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den §§ 266 HGB. Bei der Form der Darstellung wurden die Gliederungs- und Ansatzvorschriften nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr wurde gewahrt, soweit keine neuen Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, zeitanteilig bezogen auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren angesetzt. II. Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben, bezogen auf eine Nutzungsdauer von bis zu 13 Jahren. Die Abschreibung von unterjährigen Zugängen erfolgte pro-rata-temporis. Von dem steuerlichen Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 wurde kein Gebrauch gemacht. III. Finanzanlagen wurden mit den umgerechneten Anschaffungskosten aktiviert. Umlaufvermögen I. Vorräte wurden ausgehend von den Verkaufspreisen retrograd und verlustfrei bewertet. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten und Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Eine pauschale Wertberichtigung auf Forderungen wird aufgrund der guten Erfahrungen, insbesondere mit dem Zahlungsausfall der Kunden, nicht mehr gebildet. Spezielle Ausfallwagnisse werden über Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden. III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. IV. Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert bewertet. V. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Betrag angesetzt, um den der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände die Rückstellungen für Pensionen übersteigt. PASSIVA Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenwurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der neuen Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate und erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB, entsprechend der Vereinfachungsregelung für eine mittlere Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zu Grunde:
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach BilMoG beträgt 401.872 €. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB beträgt 75.845 €. Die Rückstellung für Pensionen von 401.872 € wird in voller Höhe mit Vermögensgegenständen verrechnet, die ausschließlich der Sicherung der Pensionsverpflichtungen dienen. Die Anschaffungskosten und die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 473.517 €. Ebenso wurden Erträge aus den verrechneten Vermögensgegenständen mit Aufwendungen aus der Pensionsverpflichtung verrechnet. Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige Angaben I. Haftungsverhältnisse Im Geschäftsjahr 2020 lagen keine Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB vor. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus:
Die Leasingverträge haben Restlaufzeiten bis zu 36 Monaten. Bei den Verpflichtungen aus Mietverträgen handelt es um den Büromietvertrag für Walldorf (Restlaufzeit bis April 2023). Die Büroräumlichkeiten in Berlin sind aufgrund der Schließung des Büros und eines Untermietverhältnisses aus den finanziellen Verpflichtungen ausgeschieden. III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres Es waren durchschnittlich 44 Mitarbeiter beschäftigt, davon 6 Teilzeitkräfte und kein Student. IV. Organmitglieder Im Wirtschaftsjahr 2020 waren Mitglieder des Vorstands: Herr Dr. Thorsten Wewers (CEO) Herr Amit Venugopal (CRO) Herr Sebastian Angerer (COO) Herr Christian Matz (CTO) Herr Franz Diks (CFO) Im Geschäftsjahr 2020 waren Mitglieder des Aufsichtsrates: Herr Heinz-Jürgen Wewers, Kaufmann (Aufsichtsratsvorsitzender) Frau Liliana Posada Frau Annegret Wewers V. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 hat sich Pandemie Covid-19 in Deutschland und Europa bzw. weltweit weiter ausgebreitet. Die Folgen der Corona-Pandemie haben weiterhin einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der ECENTA AG, da wir unsere Tätigkeit nicht vor Ort bei unseren Kunden ausüben können. Daneben sind nach Abschluss des Geschäftsjahres keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Walldorf, 04. Mai 2021 gez. Herr Dr. Thorsten Wewers (CEO) gez. Herr Amit Venugopal (CRO) gez. Herr Sebastian Angerer (COO) gez. Herr Christian Matz (CTO) gez. Herr Franz Diks (CFO) Weitere DatenDer Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wurde am 11. Mai 2021 festgestellt. |
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