Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4608
Eingetragen
22.7.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Beratung, die Dienstleistung und Schulung im EDV-Bereich, im interdisziplinären Bereich von Theorie und Technologie der Datenverarbeitung, und der Anwendung von Hard- und Softwarelösungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Werner Friedrich Fischer
55543 Bad Kreuznach
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ICON Informationssysteme GmbH

Bad Kreuznach (vormals: Windesheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen 15.794,00 20.644,00
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen 734.203,08 758.635,89
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.982,10 11.682,38
Summe Aktiva 761.979,18 790.962,27

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.150,00 51.150,00
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 197.736,27 251.574,55
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -34.423,96 -53.838,28
B. Rückstellungen 459.397,00 450.701,00
C. Verbindlichkeiten 88.119,87 91.375,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva 761.979,18 790.962,27

ANHANG

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Bewertung

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibungen hierauf wurden planmäßig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden ggf. im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagegitter) ist aus der Anlage ersichtlich.

Umlaufvermögen

Bei den Vorräten wurden die bezogenen Waren mit den Anschaffungskosten, die Eigenerzeugnisse mit den Selbstkosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leisungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Wertberichtigungen wurden vorgenommen.

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte mit Wert lt. Depotauszug.

Rückstellungen

a) allgemein

Bei Bildung der Rückstellungen wurden den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Höhe richtete sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

b) Pensionsverpflichtung

Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt bei einer Bewertung mit einem 7- und 10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes 34.726,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungssbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre: keine
Forderungen gegenüber Gesellschaftern 718.917,46
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern - keine -

Ergänzende Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr

Werner Fischer, Bad Kreuznach

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Februar 2021

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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