Boxler
GmbH
Rammingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.848,50 |
43.970,12 |
| I.
Finanzanlagen |
49.848,50 |
43.970,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
332.701,61 |
59.422,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
332.701,61 |
59.422,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
382.550,11 |
103.392,65 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.744,39 |
41.632,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
17.179,80 |
16.068,12 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
337.805,72 |
60.259,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
382.550,11 |
103.392,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 der Firma
Boxler GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft gehört zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.1
HGB.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276, 288 HGB Gebrauch.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zum
Nominalwert.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Einzelrisiken waren im Geschäftsjahr nicht
erkennbar.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Vorsicht für
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Werthaltigkeit der Darlehensforderung
gegenüber der Boxler GmbH & Co. KG Holz Design und
Innenausbau ist gegeben.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Stand
|
davon Rest-
|
|
31.12.2008
|
laufzeit
|
|
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
332.701,61
|
0,00
|
|
|
|
- davon gegen
verbundenen Unternehmen
|
331.939,57
|
|
- davon gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
|
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
internen Jahresabschlusskosten sowie die
Prüfungskosten.
4. Verbindlichkeiten
|
Gesamt
|
davon Rest-
|
davon Rest-
|
Durch Pfand-
|
|
|
laufzeit
|
laufzeit
|
rechte u. ä.
|
|
31.12.2008
|
bis 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
Rechte
|
|
|
|
|
gesichert
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen u. Leistungen
|
322.751,57
|
322.751,57
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
15.054,15
|
15.054,15
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
337.805,72
|
337.805,72
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
- davon gegen verbundene
Unternehmen
|
0,00
|
|
|
|
- davon gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
|
|
|
- davon aus Steuern
|
15.054,15
|
|
|
|
- davon im Rahmen
sozialen Sicherheit
|
0,00
|
|
|
|
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat aufgrund von
Leasingverträgen für bewegliches
Anlagevermögen Verpflichtungen in Höhe von
515.032,19 Euro.
2. Geschäftsführung
Dipl.-Wirtschaftsing./Dipl.-Ing. Detlev Schmidt
Von der Erleichterung gem. § 286 Abs. 4 HGB wird
von der Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Rammingen, 18. Mai 2009
......................................................
Detlev Schmidt
Berichtsprüfung
Bestätigungs-/Versagungsvermerk/Bescheinigungstext
V. Bestätigungsvermerk
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
haben wir wie folgt erteilt:
"An die Boxler GmbH
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung Boxler GmbH,
Rammingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Boxler
GmbH."
Ellwangen (Jagst), den 18. Mai 2009
ELLREVISIO Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(J.
Maiß)
(W. Böltz)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses und/ oder des Lageberichts in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere
Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder
auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen
insbesondere auf
§ 328 HGB hin.
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