Tanzwelt
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.973.348,00 |
2.080.518,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.066,00 |
22.349,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.957.282,00 |
2.058.169,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
583.373,65 |
381.550,40 |
| I.
Vorräte |
9.793,63 |
57.075,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
158.482,17 |
60.291,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
415.097,85 |
264.183,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.431,70 |
19.282,57 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
595.990,08 |
533.387,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.160.143,43 |
3.014.738,54 |
Passiva
|
|
31.8.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
695.990,08 |
633.387,57 |
| davon
Verlustvortrag |
633.387,57 |
401.630,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
595.990,08 |
533.387,57 |
| B.
Rückstellungen |
16.500,00 |
23.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.143.643,43 |
2.991.738,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.160.143,43 |
3.014.738,54 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Abschlussposten der Bilanz sind mit den
entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar. Die
Gewinn-und Verlustrechnung umfasst das Rumpfwirtschaftsjahr
vom 1.1. bis 31.8..Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.Jahresabschluss sind keine Positionen
enthalten, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HBG
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear und degressiv unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen
Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig
nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Die Bewertung des
Warenbestands erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des niedrigeren
beizulegenden Wertes.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
€ 800 werden im Jahr der Anschaffung sofort als
geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
3.2 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen € 0,00
3.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen € 672.617,92.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren betragen € 2.471.025,60.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 2.471,025,60
4. Ergänzende Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestehen folgende
anhangpflichtigen Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB
Bürgschaft zugunsten der Rower VermietungsGmbH
in Höhe von € 400.000
Die Gesellschafter haben bezüglich der
gewährten Darlehen einen Zinsverzicht gegen
Besserungsschein ausgesprochen.
Die ausstehenden und nicht bilanzierten
Zinsverbindlichkeiten belaufen sich auf T€ 124,4.
4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
4.3. Mitglieder der Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Helmuth Rower
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den 19.11.2020
Tanzwelt GmbH
Geschäftsführer:
Helmuth Rower
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2020 festgestellt.
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