Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 4472
Eingetragen
21.11.2003
Branche
Herstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Die Entwicklung und die Herstellung von Hochleistungs-Antriebsketten und Getrieben aller Art, von Fahrrädern und deren Teilen, von Werkzeugen und Schmierstoffen, sowie die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet der Antriebs- und Fahrradtechnik einschließlich der Übernahme von Entwicklungstätigkeiten in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann diese und ähnliche Produkte herstellen und vertreiben.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Werner Schiller
seit 28.8.2017
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rohloff AG

Fuldatal

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

ROHLOFF AG, FULDATAL

I. Grundlagen des Unternehmens

Zunächst in der Rechtsform einer GmbH und seit dem Jahr 2004 in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft fertigt die Rohloff AG seit mehr als 30 Jahren hochwertige Antriebskomponenten für den sportlichen Fahrradsektor. Am Firmensitz in Fuldatal wird das heutige Hauptprodukt, die 14-Gang Getriebenabe SPEEDHUB 500/14 in einer Manufaktur hergestellt. Die SPEEDHUB-Getriebenabe wird in hochwertigen E-Bikes, MTBs, Fatbikes, Tandems, Trekkingrädern, Liegerädern, Cargo-Rädern und auch vielen Spezialrädern eingebaut. Die Kompatibilität bzw. Systemintegration für die E-Bike Antriebssysteme ist in 2018 mit der elektrischen Schaltansteuerung Rohloff E-14 erreicht worden.

Produkte von Rohloff stehen im sportlichen Hochleistungseinsatz ebenso im Blickpunkt der Fahrradwelt wie im Radreise-Dauerbetrieb. Die SPEEDHUB-Getriebenabe ist auf Grund ihrer Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verschleißarmut die ideale Ergänzung für leistungsstarke E-Bikes.

Abnehmer sind wichtige Fahrradhersteller und Händler vorwiegend in Deutschland und benachbarten Ländern. Unsere Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konzentrieren sich auf die Weiterentwicklung der E-14 und deren Anpassung an diverse Elektroantriebe.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Fahrradindustrie verzeichnete 2023 beim Absatz einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz fiel dabei um ca. 4 %, zurückzuführen vor allem auf die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten.

Die Herausforderungen für Hersteller und Fahrradhandel lagen dabei bei vollen Lagern auf Seiten der Händler. Laut ZIV ist der Fahrradmarkt demnach auf einem hohen Niveau stabil und hat sich im Jahr 2023 vom allgemeinen negativen Konsumklima entkoppelt.

Die Wirtschaftsdaten der deutschen Fahrradindustrie gemäß des Branchenverbandes ZIV (Zweirad-Industrie-Verband e.V.) für das Jahr 2023 in Kürze:

Der Absatz (in Stück) an Fahrrädern und E-Bikes lag im Jahr 2023 mit 4,0 Mio. Einheiten um ca. 600.000 Einheiten unter dem Vorjahr. Die deutliche Steigerung gegenüber der vor-Corona-Zeit bleibt erhalten.

Der E-Bike-Verkauf ist im Jahr 2023 mit 2,10 Mio. nur leicht gesunken.

Im Jahr 2023 wurden damit nur geringfügig weniger E-Bikes verkauft als im Jahr 2022.

Der anteilige E-Bikes-Absatz erhöhte sich damit auf 53 % am Gesamtabsatz.

Der Umsatz (in Euro) mit Fahrrädern und E-Bikes erreichte im Jahr 2023 den Wert von 7,06 Mrd. EUR gegenüber 7,36 Mrd. EUR in 2022. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von etwa 4 % gegenüber 2022 (nach einer Steigerung von 12 % im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr 2021).

Der durchschnittliche Verkaufspreis pro Fahrrad (inkl. E-Bikes) lag in 2023 bei ca. 1.788 EUR gegenüber bei 1.602 EUR in 2022. Dies entspricht einer Steigerung von rund 11 % gegenüber dem Vorjahr. Der Trend zu hochwertigen und sicheren E-Bikes und Fahrrädern hält an, die allgemeine Teuerung im Jahr 2023 trug ihren Teil dazu bei.

Das hohe Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein der Kunden sorgt dafür, dass Fahrräder und E-Bikes in immer höherer Güte und Ausstattung gekauft werden. Der hohe Anteil des Fachhandels zeigt, dass der Verbraucher Wert auf Qualität und Beratung legt. Das E-Bike wird zu dieser Entwicklung auch in Zukunft beitragen.

Hohe Modellvielfalt in allen Produktkategorien, herausragendes Design, innovative Weiterentwicklung in der Antriebs- und Batterietechnologie, bspw. die Integration der Batterie in den Fahrrad-Rahmen, und deutlich größere Nutzungsmöglichkeiten sind als Hintergründe für den Boom der E-Bike Nachfrage zu sehen.

Die Geschäftsmodelle Bike-Leasing und Bike-Sharing erfreuen sich eines wachsenden Zuspruchs. Auch steuerliche Anreize bei der Anschaffung von E-Bikes bei gewerblicher Nutzung (Lastenräder) und auch beruflicher Nutzung zeigen positive Auswirkungen.

Der gesamte Fahrradbestand (inkl. E-Bikes) in Deutschland ist nach Einschätzung des ZIV in 2023 auf rund 84,0 Mio. Stück (2022: 82,8 Mio. Stück) angewachsen; darin enthalten sind ca. 11,0 Mio. E-Bikes (2022: 9,8 Mio.).

Die Absatzzahlen bei E-Bikes sanken in allen Modellgruppen mit Ausnahme der E-Lastenräder.

Es lässt sich folgende Aufteilung des Fahrradbestands festhalten: E-MTB 39 %, E-Trekking 25 %, E-City-/Urban 21 %, E-Lastenräder 9 %, E-Rennrad 1 % und schnelle E-Bikes 0,5 %. Der Zuwachs bei den E-Lastenrädern lag bei 14,5 %.

Im Jahr 2023 sind in Deutschland 2,10 Mio. E-Bikes verkauft worden. Damit sanken die Verkaufszahlen um ca. 4,5 % gegenüber dem Vorjahr. Der positive Trend ist damit ungebrochen. Der E-Bike-Bestand ist auf 9,8 Mio. Stück angestiegen. E-Bikes werden erheblich öfter und über längere Wegstrecken verwendet. Angesichts dieser Entwicklung fordert der ZIV kontinuierlich, dass die Infrastruktur verbessert werden muss.

Der Zweirad-Industrie-Verband kommt zur folgenden Einschätzung des deutschen Fahrradmarkt 2023: "Die steigenden Kosten für Mobilität, Energie, Mieten und Lebenshaltung sowie ein zunehmendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein sind Rahmenbedingungen, die die Beliebtheit von Fahrrädern und E-Bikes aktuell und sicher auch in Zukunft steigern werden. Die Politik darf das Fahrrad nicht vergessen und muss das Potenzial des Fahrrads endlich vollwertig anerkennen."

(Quelle für vorstehenden Abschnitt: Pressemitteilung vom 13.03.2023 des Zweirad-Industrie-Verbandsaus https://www.ziv-zweirad.de/2024/03/13/marktdaten-2023-fahrradbranche-trotzt-negativem-konsumklima/)

Die Rohloff AG ist im Fahrradmarkt als Premiumhersteller zu bezeichnen und ist mit der 14-Gang-Getriebenabe SPEEDHUB im obersten Segment vertreten und damit in einem Nischenmarkt tätig. Dies drückt sich durch den Preis aus, zu dem Fahrräder mit der Rohloff SPEEDHUB im Handel erhältlich sind. E-Bikes mit SPEEDHUB und der elektronischen Rohloff E-14 starten ab ca. 5.000 EUR, normale Fahrräder mit der mechanisch geschalteten SPEEDHUB ab ca. 3.000 EUR.

2. Geschäftsverlauf

Gegenüber dem Jahr 2022 fiel der Getriebenabenabsatz im Jahr 2023 um rd. 16 % auf knapp 24.000 Naben.

Dies war einerseits einer Abkühlung auf dem Markt bedingt durch Überbestände im Fachhandel zuzuschreiben, die zu geringeren (Nach-)Ordern seitens des Fachhandels bei Fahrradherstellern führte. Dies wiederum reduzierte das Orderverhalten und den Bedarf derselben bei den Zubehör- und Komponentenlieferanten.

Daneben bremste im Jahr 2022 und im laufenden Modelljahr 2023 die bei der Rohloff AG noch nicht vorhandene Kompatibilität im Bereich eShift mit dem Marktführer Bosch und dessen nun in der zweiten Saison befindlichen, neuen Systemarchitektur "Smart System" die Nachfrage nach dem Produkt SPEEDHUB E-14. Erst in Q4/2023 war diese Systemkompatibilität wieder gegeben, so dass die SPEEDHUB E-14 sozusagen einen Relaunch erfuhr, nachdem die Absatzmenge in den ersten 9 Monaten deutlich reduziert war.

Während die Vorjahre von Beschaffungsthematiken und mitunter Bauteilknappheit oder gar Bauteilmangel geprägt waren, musste im Jahr 2023 im Lieferantenmanagement ein Perspektivenwechsel vorgenommen werden. Das Jahr 2022 war als Resultat der Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krise davon geprägt, dass sowohl im Bereich Elektronikkomponenten, als auch im Bereich Metalle (Stahl & Aluminium) hohe Herausforderungen auf dem Beschaffungsmarkt herrschten. Bedingt durch einen sehr hohen Orderbestand in den Vorjahren erfolgte ab 2019 die Materialzuführung stets an der unteren Grenze. In 2022 musste unter diesem Eindruck und der globalen Beschaffungsproblematik noch erheblicher Aufwand betrieben werden, um eine Materialversorgung zu gewährleisten. Dies kippte nun in 2023 und aus einem "zu wenig" entwickelte sich ein "zu viel", was wiederum einen intensiven Austausch mit den Lieferanten erforderte, um die notwendigen Anpassungen in der Supply-Chain vorzunehmen.

Die zweite Jahreshälfte war vor allem vom Produktionsstart der SPEEDHUB E-14 2.0 geprägt, mit deren Markteinführung die Kompatibilität zum in Europa dominierenden E-Bike-Antriebssystem von Bosch vollzogen werden konnte. Dies bedeutete intensive Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern.

Parallel dazu galt es den Fokus in der Produktentwicklung etwas weiter zu stellen, um auch Kompatibilitäten zu anderen E-Bike-Antrieben im Bereich eShift zu ermöglichen. Ressourcen- und Projektmanagement in der Elektronikentwicklung waren und sind hier die Herausforderungen.

Viele intensive Gespräche mit Fahrradherstellern, um Antworten für Fragestellungen in einem herausfordernden Marktumfeld abzuleiten, prägten das Jahr 2023 ebenfalls.

3. Lage des Unternehmens und finanzielle Leistungsindikatoren

a) Ertragslage

Das Wachstum der Rohloff AG hat sich in 2023 aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der für das Produktportfolio der Rohloff AG strukturellen Probleme im Fahrradmarkt - nach den besonders starken Jahren 2021 und 2022 - nicht weiter fortgesetzt. Der Umsatz hat sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr um ca. 15 % reduziert - von ca. 22,8 Mio. EUR auf 19,3 Mio. EUR. Unter weiterer Berücksichtigung der Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse um 1.221,4 TEUR und aktivierter Eigenleistungen ist die Gesamtleistung des Unternehmens um rd. 26 % auf 18,1 Mio. EUR gesunken.

Der Materialaufwand ist um rd. 34 % auf 10,3 Mio. EUR gesunken, zurückführen auf den gesunkenen Absatz und Umsatz des Unternehmens. Die Materialeinsatzquote in Bezug auf die Gesamtleistung beträgt 57,0 % (im Vorjahr: 64,5 %). Der Rohertrag hat sich auf 7.789,5 TEUR vermindert.

Der Personalaufwand ist um ca. 2,5 % auf 3,5 Mio. EUR gestiegen, zurückzuführen auf moderate Lohn-/Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen bei leicht gesunkenem Personalbestand.

Die planmäßigen Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr durch den Verkauf von Anlagevermögen leicht vermindert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten den (einmaligen) Gewinn i. H. v. 688,6 TEUR aus dem Verkauf der Betriebsimmobilie, die derzeit weiterhin genutzt wird.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um rund 31 % auf 1.579,6 TEUR gestiegen. Während die Grundstücksaufwendungen durch die Miete der Betriebsimmobilie ab dem 2. Quartal 2023, die Aufwendungen aus der Zuführung zur Gewährleistungs-/ Kulanzrückstellung, die Energiekosten, die Fahrzeugkosten und die Entwicklungskosten gestiegen sind, haben sich die Rechts- und Beratungskosten, die Spenden und die Nebenkosten des Geldverkehrs gegenüber dem Vorjahr vermindert.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich um 628 EUR auf 3.369 TEUR reduziert.

Da sich der Finanzerfolg vor allem durch Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen um 95,1 TEUR erhöht hat und die Steuern vom Einkommen und Ertrag absolut gesunken sind, ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr gesunkenes Jahresergebnis 2023 von 2.399 TEUR.

b) Finanzlage

Die Eigenkapitalquote beträgt 71 % (im Vorjahr: 53 %).

Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt vermindert, vor allem durch den Wegfall der Steuerrückstellungen. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen sind die Rückstellungen für Gewährleistungen sowie die Rückstellungen im Personalbereich von Bedeutung.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind infolge geringerer kreditorischer Debitoren und durch Regulierung von Steuerverbindlichkeiten des Vorjahres zum aktuellen Bilanzstichtag niedriger als im Vorjahr.

Die Liquidität des Unternehmens ist zufriedenstellend. Die kurzfristige Liquidität liegt bei 105 % (im Vorjahr: 67 %). Das Working Capital (kurzfristiges Umlaufvermögen geteilt durch kurzfristiges Fremdkapital) beträgt im Berichtsjahr 367 % (im Vorjahr: 234 %).

Der Verschuldungsgrad liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 37 % (im Vorjahr: 75 %). Kreditverbindlichkeiten existieren nicht, und bestehende Kontokorrentkreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen.

Finanzierungs- und Investitionsvorhaben, die die Vermögens- und Finanzlage wesentlich beeinträchtigen, wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt und sind auch nicht geplant.

c) Vermögenslage

Die Vermögenslage des Unternehmens stellt sich gut dar. Die Rohloff AG verfügt über immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 428 TEUR (im Vorjahr 775 TEUR). Die Neu- und Ersatzinvestitionen des Geschäftsjahres 2023 belaufen sich auf 113 TEUR.

Das Umlaufvermögen hat sich um 865 TEUR auf ca. 11,7 Mio. EUR erhöht. Innerhalb des Umlaufvermögens ist das Vorratsvermögen etwa gleich geblieben, wobei sich die fertigen Erzeugnisse und Waren um 1,2 Mio. EUR auf 911 TEUR vermindert haben, während die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 4,5 Mio. EUR auf 5,6 Mio. EUR gestiegen sind.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt insbesondere gegenüber einem Großkunden gestiegen und belaufen sich historisch hoch auf 670 TEUR.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf 3.351 TEUR und liegen damit um 248 TEUR höher als im Vorjahr.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Nachfolgend beschreiben wir die Risiken, die Einfluss auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.

Strategische Risiken

Wir agieren gerade im E-Bike Markt in einem technologieintensiven Markt, der sich dynamisch entwickelt. Als relativ kleiner Marktteilnehmer ist es für uns entscheidend, für die Abnehmer unseres Antriebs (insbesondere die Fahrradhersteller) das technologisch beste Produkt anzubieten. In diesem Zusammenhang ist die Kontinuität der eShift-Kompatibilität zu führenden Antriebssystemen wichtig.

Operative Risiken

Bei der Beschaffung von Vorprodukten und den Einzelteilen unserer Nabe sind wir nach wie vor auf unsere Lieferanten angewiesen. Die Konzentration auf wenige wichtige Lieferanten für den Kernbereich der Speedhub Getriebenabe bleibt bestehen. Auch mit den gestiegenen Produktionsmengen ist es für Hauptkomponenten nicht möglich, auf mehrere Lieferanten für den gleichen Artikel zurückzugreifen. Daher ist eine gewisse Abhängigkeit von den Lieferanten zu konstatieren. Das Risiko von Verzögerungen oder gar Unterbrechungen in der Lieferkette kann negative Auswirkungen auf unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden haben und damit auch auf die Finanz- und Ertragslage.

Auch auf der Absatzseite sind gewisse Abhängigkeiten von Großkunden zu konstatieren. Diese Risiken lassen sich kaum minimieren, da es für uns auch ein positives Zeichen ist, dass unsere Kunden großes Vertrauen in unsere Produkte setzen.

Um die Risiken von Forderungsausfällen zu minimieren, setzen wir weiterhin auf eine weitgehende Nutzung einer Vorkassen-Regelung bei Auslandslieferungen. Zur weiteren Minimierung finanzieller Risiken trägt auch die Nutzung von SEPA B2B-Mandaten bei größeren Abnehmern bei.

Finanzrisiken

Das Unternehmen gefährdende Finanzrisiken im Geschäftsmodell der Rohloff AG sehen wir momentan nicht. Das Jahr 2023 war geprägt von einem schnellen Kippen im Bereich Materialwirtschaft - aus Unterbestand in den Jahren 2019 bis Herbst 2022 wurde nun ein Überbestand, der cash intensiv ist und entsprechende Aufmerksamkeit fordert.

Zusammenfassung der Risikolage

Die Einschätzung der individuellen Risiken hatte sich in den zurückliegenden Jahren auch aufgrund der guten Auftrags- und Ertragslage verbessert. Hier war 2023 von einer Abkühlung in der Nachfrage geprägt, was entsprechende Aufmerksamkeit erfordert. Die Einschätzung der allgemeinen Risiken hat sich in Summe nicht grundlegend geändert.

Gegenwärtig wurden von uns keine Risiken identifiziert, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass wir ausreichende und funktionierende Maßnahmen ergriffen haben und ergreifen, um die sich aus den genannten Risiken ergebenden Herausforderungen weiterhin erfolgreich meistern zu können.

2. Chancenbericht

Nach unserer Einschätzung ist die Chancenlandschaft für die Rohloff AG prinzipiell gut, befindet sich auf Grund einer Veränderung in der Systemarchitektur des führenden Herstellers von elektrischen Antriebssystemen jedoch in einer Übergangsphase. Von Herbst 2022 bis Herbst 2023 war unsere E-14 noch nicht mit den neuen Antriebssystemen kompatibel.

Erst ab Herbst 2023 war dies wieder der Fall. In der Übergangsphase sahen wir in 2022 daher einen Shift zu mechan. geschalteten SPEEDHUBS und parallel einen Rückgang im Absatz von Rohloff E-14, was sich bis einschließlich Q3/2023 fortsetzte. Weiters befinden wir uns in der zuvor beschriebenen Übergangsphase, nach dem Boom in der Corona-Pandemie, gefolgt von Überbestellungen und Überbeständen. Diese Phase gilt es für die gesamte Branche zu überstehen, um Nachfolgend sich bietende Chancen zu nutzen.

Ein weiterhin wachsendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein in Verbindung mit notwendiger gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Klima- und Verkehrspolitik wird von der Fahrradbranche idealer Weise bedient. In diesem Kontext wird im Bereich der Alltagsmobilität für Nutzer mehr und mehr Fokus auf Zuverlässigkeit und Langlebigkeit gelegt werden. Wir gehen davon aus, dass dieser Wandel zu zusätzlicher Nachfrage bei gekapselten Antriebssystemen generell führen wird und auch wir in der Lage sein werden, davon zu profitieren.

Durch interne Umstrukturierungen ist es gelungen, unsere Produktionskapazitäten anzupassen, um flexibel auf die Anforderungen unserer Kunden reagieren zu können. Auch der Servicebereich kann durch Umstrukturierungen noch besser auf Kundenanfragen reagieren.

Wir sind kontinuierlich bestrebt, in enger Abstimmung mit den Fahrrad- und Antriebsherstellern, neue Technologien zu entwickeln und bestehende Produkte zu verbessern und an neue Gegebenheiten anzupassen.

3. Prognosebericht

Insgesamt wird sich die Entwicklung hin zu mehr Radverkehr verstetigen. Fahrrad und E-Bike werden somit weiter an Bedeutung gewinnen.

Die Rohloff AG befindet sich in einem Wirtschaftszweig, der ab Herbst 2022 gegenüber der starken Nachfrage der Jahre 2018 bis Sommer 2022 von einer Abkühlung betroffen war. Diese reduzierte Nachfrage prägte das Jahr 2023 und wird sich im Jahr 2024 fortsetzen. Marktexperten rechnen mit einer Bereinigung von Überbeständen im Markt im Laufe des Jahres 2024, im für die Rohloff AG relevanten hochpreisigen Bereich, ggf. bereits etwas früher.

Das Jahr 2023 lag in Bezug auf Umsatz und Ertrag hinter dem Vorjahr. Für das Jahr 2024 wird eine ähnliche Entwicklung erwartet, so dass wir von einem um ca. 15-20 % verminderten Absatz und einem um ca. 40 % geringeren Jahresergebnis gegenüber dem Vorjahr ausgehen.

Die Jahre 2023 und auch 2024 sind als Jahre der Konsolidierung zu betrachten, die es bestmöglich zu überstehen gilt, um nachfolgende Marktchancen wieder nutzen zu können.

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

ROHLOFF AG, FULDATAL

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 427.790,27 775.339,21
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 43.514,78 24.088,67
II. Sachanlagen 384.275,49 751.250,54
1. Grundstücke und Bauten 1.716,00 354.179,32
2. technische Anlagen und Maschinen 144.871,35 157.174,27
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.863,14 239.896,95
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.825,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 11.712.504,52 10.847.006,16
I. Vorräte 7.379.658,74 7.462.041,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 981.522,22 281.883,98
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.351.323,56 3.103.080,40
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.850,00 686,01
12.147.144,79 11.623.031,38

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 8.588.385,71 6.189.398,27
I. Gezeichnetes Kapital 129.286,00 129.286,00
II. Kapitalrücklage 1.347,06 1.347,06
III. Gewinnrücklagen 77.588,54 77.588,54
IV. Gewinnvortrag 5.981.176,67 3.324.984,67
V. Jahresüberschuss 2.398.987,44 2.656.192,00
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 0,00 42.916,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 2.935.765,00 4.238.452,57
D. VERBINDLICHKEITEN 468.294,08 1.152.264,54
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 154.700,00 0,00
12.147.144,79 11.623.031,38

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Rohergebnis 8.568.619,68 8.754.459,95
2. Personalaufwand -3.515.887,15 -3.431.848,27
a) Löhne und Gehälter -2.883.171,85 -2.884.580,47
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -632.715,30 -547.267,80
- davon für Altersversorgung: EUR 3.379,92 (Vj.: EUR 11.192,03)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -98.937,78 -116.701,87
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.579.616,58 -1.202.842,43
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 85.069,23 40,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.375,00 -14.398,46
- davon Aufwendungen aus der Auf- und Abzinsung: EUR 3.982,00(Vj.: EUR 12.921,46)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.050.834,87 -1.326.120,28
- davon Aufwand aus latenten Steuern: EUR 154.700,00 (Vj.: EUR 0,00)
8. Ergebnis nach Steuern 2.404.037,53 2.662.588,64
9. sonstige Steuern -5.050,09 -6.396,64
10. Jahresüberschuss 2.398.987,44 2.656.192,00
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.981.176,67 3.324.984,67
12. Bilanzgewinn 8.380.164,11 5.981.176,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

ROHLOFF AG, FULDATAL

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Rohloff AG mit Sitz in Fuldatal ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 4472.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, da die Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB, nicht jedoch diejenigen des § 267 Abs. 2 HGB an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen überschritten wurden.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB; der Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" (des Vorjahres) wurde nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB eingefügt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 158 AktG um die Posten "Gewinnvortrag" und "Bilanzgewinn" ergänzt worden.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden -soweit einschlägig- die Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten und (soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt) vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, welche -soweit sachgerecht- in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung festgelegt werden. Für Zugänge im Berichtsjahr werden die Abschreibungen zeitanteilig ermittelt.

Die geringwertigen abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, und der Abgang wird im selben Jahr unterstellt.

2. Umlaufvermögen

Die Bewertung der unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren inkl. der unterwegs befindlichen Ware (bei der infolge des Übergangs des Risiko des zufälligen Untergangs bzw. der Preisgefahr das wirtschaftliche Eigentum bei der Gesellschaft liegt) erfolgt zu den Anschaffungskosten in Form des durchschnittlichen Einkaufspreises bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB.

Die unfertigen Erzeugnisse sowie die fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. In die Ermittlung der Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Soweit einschlägig, wird der durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens in die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Einzelrisiken werden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt worden.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.

3. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde im Geschäftsjahr 2023 korrespondierend zum Abgang der bezuschussten Wirtschaftsgüter vollständig aufgelöst.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Anwendung der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) mit dem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bewertet, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt. Als biometrische Grundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Geschäftsjahr 2023 ist die Rückstellung mit dem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden und zum 31.10.2023 festgestellten Marktzinssatz von 1,83 % (im Vorjahr: 1,79 %) abgezinst worden, der sich aus dem Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre ergibt. Es wurde eine durchschnittliche Fluktuation von 5,00 % p. a. zugrunde gelegt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, der sich im Vergleich der vorliegenden Bewertung mit einem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz zur Bewertung mit einem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz ergibt, beträgt EUR 1.882. Insoweit besteht eine Ausschüttungssperre.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessener Weise alle erkennbaren Risiken, drohende Verluste und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostenänderungen berücksichtigt und Abzinsungen auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Die Abzinsungssätze entsprechen dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt worden.

Soweit Verbindlichkeiten ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden diese mit dem Devisenkassmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet.

Die passiven latenten Steuern wurde unter Beachtung des § 274 HGB bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Eine Übersicht über das Anlagevermögen wird auf der letzten Seite des Anhangs gegeben. Dort sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres nach Bilanzposten ersichtlich.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 34.195,65 (i.V. EUR 0,00) enthalten.

3. Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) EUR 129.286,00. Es ist eingeteilt in 129.286 Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00, wobei 129.000 Aktien Stamm- und Namensaktien und 286 Aktien stimmrechtslose Vorzugs- und Namensaktien sind.

4. Verbindlichkeiten

Am Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 468.294,08 (i. Vj.: EUR 1.086.827,52).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem sowie mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

5. Latente Steuern

Aus temporären unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern i. H. v. TEUR 51,9 und passive Latenzen i. H. v. TEUR 206,6, die nach Saldierung mit den aktiven latenten Steuern unter dem Posten passive latente Steuern bilanziert werden.

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB bestehen in Höhe von TEUR 119,2 aus einem Mietvertrag (bei einer Restlaufzeit von 15 Monaten).

IV. Sonstige Angaben

1. Zahl der Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren (ohne Vorstand und Auszubildende) 61 Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt, davon 22 kaufmännische Mitarbeiter und 39 gewerbliche Mitarbeiter.

2. Gesellschaftsorgane

Alleiniges Mitglied des Vorstands war im Geschäftsjahr 2023 Herr Werner Schiller, Dachau. Er übt diese Tätigkeit hauptberuflich aus.

Auf die Angabe der für die (Geschäftsführungs-)Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge wird in Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind:

lfd. Nr. Name Hauptberufliche Tätigkeit Zeitraum
1 Herrn Martin Diederichs, Ahnatal Dipl.-Ing. Maschinenbau/ Werkstofftechnik, Materialprüfung u. Qualitätssicherung bei einem Automobilhersteller Vorsitzender, bis 26.10.2023
2 Herr Mirco Rohloff, Kassel Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Leiter Bereich Elektrotechnik der Rohloff AG bis 26.10.2023
3 Herr Oliver Schmidt, Ahnatal Dipl.-Ingenieur, Entwicklung von Elektrotechnik in einem Rüstungsunternehmen stellvertretender Vorsitzender, bis 26.10.2023
4 Frau Katja Lubitz, Kassel Management-Assistentin Vorsitzende, seit 26.10.2023
5 Herr Constantin Ziehe, Fuldatal Regierungsoberinspektor stellvertretender Vorsitzender, seit 26.10.2023
6 Herr Ernst Brust, Grafenrheinfeld ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikromobilität seit 26.10.2023

Die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich im Jahr 2023 auf insgesamt EUR 15.000,00 zuzüglich Spesen.

Im Mai 2024 haben die drei amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats durch satzungsgemäße Kündigung mit einer Frist von drei Monaten ihr Amt niedergelegt.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis 2023 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 89.856,66 35.560,00 0,00 125.416,66
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke und Bauten 816.695,77 0,00 812.574,96 4.120,81
2. technische Anlagen und Maschinen 626.989,52 19.299,01 1.889,92 644.398,61
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 926.181,17 26.134,15 87.109,34 865.205,98
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 31.825,00 0,00 31.825,00
2.369.866,46 77.258,16 901.574,22 1.545.550,40
2.459.723,12 112.818,16 901.574,22 1.670.967,06
ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023
EUR
Zuführungen
EUR
Umbuchungen
EUR
Auflösungen
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 65.767,99 16.133,89 0,00 0,00 81.901,88
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke und Bauten 462.516,45 6.162,50 0,00 466.274,14 2.404,81
2. technische Anlagen und Maschinen 469.815,25 31.601,93 0,00 1.889,92 499.527,26
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 686.284,22 45.039,46 0,00 71.980,84 659.342,84
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.618.615,92 82.803,89 0,00 540.144,90 1.161.274,91
1.684.383,91 98.937,78 0,00 540.144,90 1.243.176,79
BUCHWERTE
31. Dez. 2023
EUR
31. Dez. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 43.514,78 24.088,67
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke und Bauten 1.716,00 354.179,32
2. technische Anlagen und Maschinen 144.871,35 157.174,27
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 205.863,14 239.896,95
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.825,00 0,00
384.275,49 751.250,54
427.790,27 775.339,21

Der vollständige Jahresabschluss wurde am 17. Juni 2024 durch den Vorstand Herrn Schiller unterzeichnet.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Sitzung am 26. Juli 2024 ausdrücklich gebilligt. Er ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Bei dem vorstehenden Jahresabchluss handelt es sich um die nach §§ 325 und 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Rohloff AG, Fuldatal, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rohloff AG, Fuldatal, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, den 17. Juni 2024

Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Burkhard Muster, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Ök. Dietke Sauer, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

der Rohloff AG

Grundlegendes für die Aufsichtsratstätigkeit:

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Martin Diederichs, Oliver Schmidt und Mirco Rohloff endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.10.2023. In der ordentlichen Hauptversammlung wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt, bestehend aus Katja Lubitz, Constantin Ziehe und Ernst Brust. Das Sitzungsprotokoll zur ordentlichen Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden M. Diederichs erstellt und liegt vor.

Ebenfalls am 26.10.2023 hat die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrates stattgefunden. Als Aufsichtsratsvorsitzende wurden Katja Lubitz und als stellvertretender Vorsitzender Constantin Ziehe einstimmig gewählt. Im Rahmen dieser Sitzung hat mit den vorherigen Aufsichtsratsmitgliedern noch die Übergabe und ein Austausch stattgefunden. Das Protokoll zur konstituierenden Sitzung wurde von Katja Lubitz erstellt und liegt vor.

Der neue Aufsichtsrat hat einen wöchentlichen aufsichtsratsinternen Austausch etabliert, um sich über anstehende und zukünftige Aufgaben und Vorgehensweisen gemeinsam abzustimmen. Die wöchentlichen Aufsichtsratsbesprechungenwurden von der Aufsichtsratsvorsitzenden protokolliert und liegen vor.

Der neue Aufsichtsrat hat sich seit 27.10.2023 regelmäßig und eingehend durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes der Rohloff AG über die wirtschaftliche und finanzielle Lage, Entwicklung der Gesellschaft, wichtige Geschäftsereignisse und anstehende Entscheidungen informieren lassen.

Gemäß § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) hat der Aufsichtsrat im November 2023 gegenüber dem Vorstand einen "Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und Maßnahmen" bestimmt - dieser wurde vom Vorstand mit dessen Unterschrift zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand im April 2024 eine eingehende Erörterung zu den einzelnen Katalogpunkten durchgeführt: In der Mandatszeit des neuen Aufsichtsrats ist bis zum Datum dieses Lageberichts die Vielzahl der im Katalog genannten Zustimmungsvorbehalte entweder nicht aufgetreten oder lagen sowohl vor der Mandatszeit des neuen Aufsichtsrats als auch vor der Bestimmung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte und Maßnahmen.

Der "Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte und Maßnahmen" bedarf aus Sicht des Aufsichtsrates einer Überprüfung und eventuell Anpassung an den Stellen, die zu sehr in die Leitungsautonomie des Vorstands (§ 76 Abs. 1 AktG) eingreifen.

Da der neue Aufsichtsrat erst seit 26.10.2023 berufen ist, beinhalten die folgenden Ausführungen auch Informationen des Aufsichtsratsvorsitzenden des vorherigen Aufsichtsrates, die M. Diederichs der Aufsichtsratsvorsitzenden K. Lubitz hat zukommen lassen.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die seit 26.10.2023 durch die Hauptversammlung berufenen Aufsichtsratsmitglieder ihr jeweiliges Mandat gem. § 9 der Satzung der Rohloff AG fristgerecht mit Wirkung zum 31.08.2024 niedergelegt haben.

Markt- und Umfeldbedingungen 2023 und 2024:

Zunächst ist festzustellen, dass die Fahrradbranche und daher auch das Unternehmen Rohloff von vielfältigen Markt- und Umfeldveränderungen betroffen war und weiterhin ist:

Logistikketten haben sich verändert, Märkte werden zu Spot-Märkten, Marktteilnehmer kommen und gehen, der Boom übergibt der Flaute den Staffelstab.

Momentan befindet sich der Fahrradmarkt - nach einem Boom während der Corona-Zeit - in einer Flaute, verbunden mit einem entsprechenden Absatzproblem und Preisdruck im Markt mit entsprechenden Auswirkungen auf 2024. Manche Wettbewerber auf dem Fahrradmarkt haben Insolvenz angemeldet oder werden von Investoren aufgekauft, neue Anbieter drängen mit neuen Produkten auf den Markt, hohe Lagerbestände sind überall ein Thema.

In der Fahrradbranche besteht die Hoffnung auf Abverkäufe bzw. Reduzierung der Lagerbestände. Möglicherweise wird damit zu rechnen sein, dass

sich die Marktlage erst im zweiten Halbjahr 2024 wieder etwas entspannt, aber

trotzdem noch weiterhin eine Kauf- und Herstellungszurückhaltung im Markt

vorhanden sein wird.

Am 13.03.2024 hat der ZIV in Kooperation mit dem VSF (Verbund Service und Fahrrad) in der gemeinsamen Pressekonferenz Auswertungen der Marktdaten für Fahrräder und E-Bikes veröffentlicht (ZIV-Marktdaten Fahrräder und E-Bikes 2023: Die Zahlen im Detail - ZIV - Die Fahrradindustrie (ziv-zweirad.de)).

In der Pressemitteilung des ZIV vom 13.03.2024 (Martkdaten 2023: Fahrradbranche trotzt negativem Konsumklima - ZIV - Die Fahrradindustrie (ziv-zweirad.de)) hat der Verband zusammenfassend formuliert, dass

Fahrräder und E-Bikes weiterhin bei den Verbraucher:innen für die tägliche Mobilität und in der Freizeit hoch im Kurs stehen (insbesondere E-Bikes als Motor der Fahrradbranche),

der Fahrrad- bzw. E-Bike-Bestand in Deutschland 2023 weiter gewachsen sei (Trend in

Richtung Anschaffung von Zweit- Dritträdern; Marktsättigung sei nicht absehbar),

Umsätze der Fahrradbranche 2023 auf hohem Niveau stabil waren (trotz negativem

Konsumklima)

die Beliebtheit von Fahrrädern und E-Bikes aktuell und sicher auch in Zukunft gesteigert werden könne (angesichts steigender Kosten für Mobilität, Energie, Mieten, Lebenshaltung sowie eines zunehmenden Umwelt- und Gesundheitsbewusstseins)

Verbraucher:innen Wert legen auf qualitativ hochwertige und innovative Produkte, wobei der Fachhandel die tragende Säule der Fahrradwirtschaft und der bestimmende Vertriebskanal für hochwertige Fahrräder und E-Bikes sei.

Im ZIV-Townhall-Meeting am 01.02.2024 wurden diverse Entwicklungen und Initiativen genannt, die mittel- und langfristig erhebliche Einflüsse und Auswirkungen auf die weitere Entwicklung und Zukunft der Fahrradbranche haben werden - Stichworte:

Maschinenrichtlinie & Maschinenverordnung

Batterieverordnung (Bereich e-Bikes)

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Klima-/Transformationsfonds

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsverordnung (StVO)

Mobility Transition Pathway (MTB)

EU-Industriestrategie & Green New Deal (EU)

Entwicklung eines Bundes- und Mobilitätsplans 2040

Nachhaltigkeit (für Fahrräder und e-Bikes)

Fachkräftemangel & mehr/bessere Einbindung von Frauen

Produkte der Rohloff AG:

Wie bereits anlässlich des in 2022/2023 angedachten Firmenverkaufs durch die Commerzbank und OC&C festgestellt wurde, handelt es sich bei dem Hauptprodukt "Speedhub" um ein Mono- Produkt in einer Marktnische im obersten Qualitätssegment.

Das weitere Produkt "Rohloff E-14" (auf Grundlage der Getriebenabe Speedhub 500/14) - bedient den e-Bike-Markt, der insbesondere während der Corona-Pandemie geboomt hat. Die E-14 wird sukzessive weiterentwickelt, um weiterhin zu verbessern, zu optimieren und auch die Passung zu anderen Marktteilnehmer-Produkten (z. B. Bosch, Panasonic, etc.) zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat der Rohloff AG empfiehlt an dieser Stelle, die Entwicklungen in der Fahrradbranche (neue Marktteilnehmer und Wettbewerber und damit verbundene Entwicklungen) konsequent im Blick zu behalten, um eigene Entwicklungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Zukunft des Unternehmens und damit verbundene eventuelle Maßnahmen (z. B. in Hinblick auf Personal und Kompetenzen/Kooperationen) zu prüfen und über die zukünftige Ausrichtung der Gesellschaft zu entscheiden.

Lagebericht des Aufsichtsrates:

Seitens des vorherigen Aufsichtsrates waren folgende Themen Schwerpunkte in der Aufsichtsratsarbeit 2023 bis zum 26.10.2023:

Liquidität des Unternehmens mit den Unterpunkten

o Kosten- und Personalanpassungen,

o Einführung eines monatlichen Reportings seitens des Vorstands;

Entwicklungsanpassungsfortschritt.

Die Schwerpunkte konnten aus verschiedenen Gründen seitens des vorherigen Aufsichtsrates nicht abschließend bearbeitet werden, weshalb sich diese Schwerpunkte auch für die Arbeit des neuen Aufsichtsrates fortschreiben ließen.

Die Einarbeitung der neuen Aufsichtsratsmitglieder war intensiv und vielfältig ausgerichtet. Der Aufsichtsrat hat einen entsprechenden Zeiteinsatz aufgewendet für

das Kennenlernen der Gesellschaft, der Organisationsstrukturen, Abläufe & Prozesse, und maßgeblicher Mitarbeiter:innen im Unternehmen,

u. a. einen mehrstündigen Austausch zur Lage und Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand und den Führungskräften am 17.11.2023,

die notwendige vertiefende Auseinandersetzung mit der Organisations- und Personalstruktur, den Produkten, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und dem Stand der Vertriebs- und Entwicklungsaktivitäten des Unternehmens

Der Aufsichtsrat hat hierbei Wert auf eine möglichst umfassende und effiziente Einarbeitung gelegt.

Im Ergebnis hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass das Unternehmen an manchen Stellen organisatorisch und strukturell anders aufgestellt werden sollte, um weiterhin im Markt wettbewerbsfähig zu sein und effizient arbeiten zu können.

Angesichts der vorgenannten Herausforderungen hat der Aufsichtsrat am 08.12.2023 einen Visions-/Missionsprozess gemeinsam mit den Aktionär:innen und dem Vorstand gestartet. Ziel dieses Prozesses war es,

Konsens zur kurz-, mittel- und langfristigen Ausrichtung des Unternehmens zu erzielen,

erste Meilensteine für dringende und wichtige Themen und Aufgaben festzulegen,

eine Grundlage für die weitere Erarbeitung einer Strategie durch den Vorstand zu schaffen,

den Aktionär:innen, dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und insbesondere den Mitarbeiter:innen der Rohloff AG Orientierung und (Planungs-)Sicherheit geben zu können.

Ein zweiter Austausch von Aktionär:innen, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand hat am 19.01.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse beider Sitzungen wurden jeweils von der Aufsichtsratsvorsitzenden dokumentiert und den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht des Aufsichtsrates ist der Vision-Mission-Strategie-Prozess noch nicht abgeschlossen, dennoch stellt der Aufsichtsrat folgende Themenfelder fest, die weiterhin bearbeitet und grundsätzlich entschieden werden sollten:

1. Der Bereich Entwicklung/Innovationen sollte kurz- und mittelfristig mit Ressourcen (Personal, Zeit) gestärkt werden, um Produkte weiterzuentwickeln und neue Produkte zu entwickeln, damit das Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist. Ebenfalls wären eine entsprechende Marktbeobachtung und -analyse, Szenarienbetrachtungen und Strategieentwicklung zu berücksichtigen.

2. Es sollte ein pro-aktiver Vertrieb aufgebaut werden, um bestehende Abhängigkeiten von einzelnen Kunden zu vermeiden, im Markt wieder präsenter zu werden (Marken- und Imagepflege) und eventuell weitere Kunden zu akquirieren (was auch zusätzlich zu einem Abbau des erhöhten Lagerbestands beitragen könnte).

3. Aus Sicht des Aufsichtsrats sind Investitionen in Personal unabdingbar, da die Altersstruktur insbesondere in der Führungsebene Nachfolge- und Nachwuchs- regelungen notwendig macht (Personalstrategie, Personalentwicklung).

4. Die Organisation und Strukturen, manche Prozesse und Abläufe und damit verbundene Zuständigkeiten und Befugnisse sollten im Rahmen einer Organisationsentwicklung auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf optimiert und/oder reorganisiert werden. Auch sollten in diesem Zusammenhang die Organstrukturen (Aktionär:innen, Aufsichtsrat, Vorstand) und jeweilige Organkompetenzen geklärt werden.

5. Aus Sicht des Aufsichtsrates sollte die bisherige IT-Infrastruktur bzw. IT-Strategie überdacht und bei Bedarf korrigiert, ergänzt oder optimiert werden. Ziel sollte sein, eine IT-Infrastruktur zu etablieren, deren Bestandteile möglichst ineinandergreifen und die z. B. eine "jederzeit" belastbare Berichterstattung und somit auch ein noch besseres internes Kontrollsystem und Risikomanagement ermöglichen.

6. Insbesondere in Hinblick auf die regulatorischen und politischen Initiativen sollte das Unternehmen in verschiedenen für das Unternehmen relevanten Arbeitsgruppen des ZIV präsent sein, um wesentliche Informationen zu diesen Entwicklungen zu erhalten und diese entsprechend für das Unternehmen zu nutzen.

Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft:

Anhand der Berichterstattungen des Vorstands und Erörterungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand war für den neuen Aufsichtsrat ab Oktober 2023 erkennbar, dass die Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023 sich entgegen der Erwartung des vorherigen Aufsichtsrates fallend entwickelt haben (gesunkener Getriebenabenabsatz, reduzierter Umsatz und reduziertes EBIT verglichen mit dem GJ 2022). Trotzdem konnte für das Geschäftsjahr 2023 noch ein vergleichsweise gutes Geschäftsergebnis erzielt werden.

Angesichts der angespannten Marktlage im 1. Halbjahr 2024, hoher Lagerbestände, entsprechender Kaufzurückhaltung der Kunden und somit einem geringeren Abverkauf von Getriebenaben/E-14 wird auch für 2024 insgesamt mit einem schlechteren Geschäftsergebnis als 2022, möglicherweise auch als 2023, zu rechnen sein.

Die Liquidität des Unternehmens war für 2023 und ist für das Jahr 2024 bis dato - auch seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - als gut zu bewerten aufgrund der vorhandenen Cash- Situation und des Gewinnvortrags aus 2023. Negative Auswirkungen der momentan volatilen Markt- und Umfeldbedingungen (u. a. auch Kaufzurückhaltung im 1. Halbjahr 2024) können aus aktueller Sicht des Aufsichtsrats in dieser herausfordernden Marktsituation kompensiert werden.

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Vorstand an dieser Stelle ein weiterhin kontinuierliches Controlling, um die finanzielle Situation des Unternehmens im Blick zu behalten und im Bedarfsfall rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Formalia & Aussagen zum Jahresabschluss 2023 und zum Abschlussprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfung:

In der ordentlichen Hauptversammlung am 26.10.2023 wurde einstimmig beschlossen, die Firma Prof. Ludewig u. Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 nach § 316 ff HGB zu beauftragen.

Die Rohloff AG ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, da die Grenzen des §267 Abs 1 HGB, nicht jedoch diejenigen des § 267 Abs. 2 des HGB an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen überschritten wurden.

Am 15. Dezember 2023 erteilte daher der Aufsichtsrat der Firma Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind im Prüfungsbericht auf den Seiten 9 - 11 ausführlich dargelegt. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung sind auf den Seiten 11 - 12 dargestellt. Hierzu gehören u. a.

die Feststellungen zur Rechnungslegung, unterteilt in Feststellungen zur Buchführung

und

zu weiteren geprüften Unterlagen, die Feststellungen zum Jahresabschluss und die Feststellungen zum Lagebericht.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Bilanzsitzung am 27.06.2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zum 31.12.2023, den Lagebericht des Vorstands für 2023 und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, geprüft. In dieser Sitzung war eine Wirtschaftsprüferin der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dietke Sauer) anwesend, unterstützte den Aufsichtsrat bei dessen eigenen Prüfungen und berichtete ausführlich über den Prüfungsumfang und die Ergebnisse des Prüfungsberichts.

Ergebnis:

Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag des Vorstandes aus dem Jahresabschluss mit 3 von 3 Fürstimmen zu, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Dem Ergebnis des Jahresabschlusses pflichtet der Aufsichtsrat aufgrund eigener Prüfung bei. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Abschluss mit 3 von 3 Fürstimmen gebilligt und damit festgestellt.

Dank & Anerkennung:

Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rohloff AG für ihr Durchhaltevermögen, die Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Ihr Engagement und ihre Leistungen für die Rohloff AG im Geschäftsjahr 2023.

 

Kassel/Fuldatal, 27.06.2024

Rohloff AG

Aufsichtsrat

Katja Lubitz, Aufsichtsratsvorsitzende

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

1 nahegelegene Organisation

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.