LSI
Verwaltungs GmbH
Adenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110,00 |
110,00 |
| I.
Finanzanlagen |
110,00 |
110,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
937,66 |
19,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
937,66 |
19,07 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
784.546,80 |
781.648,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
785.594,46 |
781.777,68 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Bilanzverlust |
815.224,31 |
812.326,12 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
784.546,80 |
781.648,61 |
| B.
Rückstellungen |
100.000,00 |
101.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
685.594,46 |
680.777,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
785.594,46 |
781.777,68 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der LSI
Verwaltungs GmbH, Sonnenberg 10, 53518 Adenau, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgericht Koblenz unter HRB 13164,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der
Jahresabschluss der Gesellschaft hinsichtlich der
bilanziellen Überschuldung in Höhe von
Euro 784.546,80 zu Liquidationswerten aufgestellt
wurde, da keine Fortführungsprognose besteht.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte zu
Liquidationswerten unter Berücksichtigung des
Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität
(§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sowie der Einzelbewertung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten. Die
Bewertung erfolgte zu Liquidationswerten, da trotz
bilanzieller Überschuldung keine
Fortführungsprognose besteht. Aufgrund der bestehenden
Überschuldung der Gesellschaft und mangels einer
Fortführungsprognose wurde im vorliegenden
Jahresabschluss eine Bewertung zu Liquidationswerten
vorgenommen.
1. Anlagevermögen
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern wurden
vertragsgemäß verzinst.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten.
2. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von
Euro 615.341,02 (VJ Euro 611.575,44), mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren Euro 0,00
(VJ Euro 0,00).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt null.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
Geschäftsführerin der LSI Verwaltungs GmbH
ist Frau Rosemarie Bell, Ökotrophologin.
Die LSI Verwaltungs GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Landhaus Sonnenhof
Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, die
ihren Sitz in Adenau hat.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Adenau, den 25.09.2019
gez. Rosemarie Bell
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2019 festgestellt.
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