Motion Werbeagentur GmbHLiquidiert
83075 Bad Feilnbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunter Hofmann seit 15.5.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 76.92% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Horst Fischer | 23.08% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Motion Werbeagentur GmbHBad Feilnbach (vormals: Grasbrunn)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Motion Werbeagentur GmbH, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Sie unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht nach §§ 267 Abs. 1 i.V.m. 316 ff. HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden im Berichtszeitraum nicht gehalten und waren zum Bilanzstichtag nicht zu erfassen. Insofern entfallen die Angaben hierzu. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte in Abstimmung mit den vertraglich geschuldeten Beträgen zum Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Differenzen aus der Anwendung unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften ergaben sich nicht. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0). Forderungen gegen Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB, für die gemäß § 268 Abs. 7 HGB Angaben erforderlich gewesen wären. Zusammensetzung und Höhe der zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des laufenden Geschäftsjahres haben das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht belastet. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte geführt durch: Horst Fischer, Kaufmann Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Grasbrunn, den 27. April 2019 gez. Horst Fischer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. April 2019 |
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