STC-Elektronik GmbH
Greiz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.738,50 |
99.646,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.746,00 |
63,00 |
| II.
Sachanlagen |
90.992,50 |
99.583,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
669.675,40 |
617.187,38 |
| I.
Vorräte |
4.750,00 |
2.590,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
190.654,16 |
180.202,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
101.590,43 |
73.340,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
474.271,24 |
434.394,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
762.413,90 |
716.833,38 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
521.487,75 |
495.381,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.700,00 |
25.700,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-2.600,00 |
-2.600,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
23.100,00 |
23.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
472.281,60 |
222.255,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.106,15 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
250.026,16 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
102.372,40 |
| B.
Rückstellungen |
172.683,45 |
178.584,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.242,70 |
42.867,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.491,53 |
42.116,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
751,17 |
751,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
762.413,90 |
716.833,38 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.700 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.700 €
|
|
Eigene Anteile
|
|
2.600 €
|
Pensionsrückstellung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Reinhard Stiebert
Greiz, 28. Dez. 2018
gez. Reinhard Stiebert
(Geschäftsführer/in)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 751,17 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 92.565,94
EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 751,17 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 97.100,79
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2018 festgestellt.
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