Manfred
Schwind GmbH
Haldenwang-Konzenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.782,50 |
48.467,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
324,50 |
97,50 |
| II.
Sachanlagen |
37.458,00 |
48.369,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.773,43 |
82.014,15 |
| I.
Vorräte |
6.296,78 |
5.517,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.340,08 |
3.569,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.136,57 |
72.926,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
363,00 |
357,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.918,93 |
130.838,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.680,27 |
77.892,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
66.680,27 |
52.892,72 |
| B.
Rückstellungen |
12.310,00 |
21.778,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.928,66 |
31.167,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.918,93 |
130.838,15 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Manfred Schwind GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind für Zwecke der
Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine
Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
abweichend zum Vorjahr auszuweisen.
Auf die Darstellung der Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme
auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden
zugeführt.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl
buchmäßig zum 31.12.2010 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen
die Gesellschafter durch Beschlüsse (bedingter
Forderungsverzicht) sicher, dass eine tatsächliche
Überschuldung nicht eingetreten ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte
Gewinne wurden nicht ausgewiesen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren
Marktpreis abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur
transitorischer Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten
weisen 8.928,66 Euro (Vorjahr: 31.167,33 Euro) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen 0,00 Euro, die Forderungen gegenüber
Gesellschaftern 0,74 Euro.
Die Firma Manfred Schwind GmbH hat Verpflichtungen
aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen
Beträge hinaus nicht begründet.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 52.892,72 Euro einbezogen.
In der Gesellschafterversammlung vom 24. Januar 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Manfred Schwind
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ausgeübter Beruf:
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Zimmerermeister
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Burgau, den
24.02.2012
gezeichnet: Manfred Schwind
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2012 festgestellt.
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