Kreissparkasse Stendal
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Niemeyer seit 16.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Jörg Achereiner seit 4.12.2014 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kreissparkasse StendalStendalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023 2.1.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Finanzmärkte 2.1.2. Geschäftsgebiet der Sparkasse und Marktumfeld 2.2. Geschäftsverlauf 2.2.1. Durchschnittliche Bilanzsumme 2.2.2. Aktivgeschäft 2.2.2.1. Forderungen an Kunden 2.2.2.2. Wertpapieranlagen 2.2.3. Passivgeschäft 2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.2.4. Dienstleistungsgeschäft 2.2.5. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.3.1. Vermögenslage 2.3.2. Finanzlage 2.3.3. Ertragslage 2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht 3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024 3.1.2. Geschäftsentwicklung 3.1.3. Vermögenslage 3.1.4. Finanzlage 3.1.5. Ertragslage 3.1.6. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 3.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht 3.2. Chancenbericht 3.3. Risikobericht 3.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit 3.3.2. Adressenrisiko 3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft 3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft 3.3.3. Marktpreisrisiko 3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko 3.3.3.2. Spreadrisiko 3.3.3.3. Aktienrisiko 3.3.3.4. Immobilienrisiko 3.3.4. Liquiditätsrisiko 3.3.5. Operationelles Risiko 3.3.6. Sonstige Risiken 3.3.7. Gesamtbeurteilung der Risikolage Vorbemerkung Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit bei den Ausführungen zum Geschäftsverlauf unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen. 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Kreisparkasse Stendal ist gemäß § 1 Abs. 2 SparkG-LSA eine Anstalt des öffentlichen Rechts und beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer A 600 im Handelsregister eingetragen. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands (OSV). Träger der Sparkasse ist der Landkreis Stendal, auf dessen Territorium das Geschäftsgebiet der Sparkasse gemäß Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschränkt ist (Regionalprinzip). Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist als Mitglied des OSV über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges, regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz bzw. die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Die Gesamtanzahl unserer 12 Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023 1 2.1.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Finanzmärkte Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022, doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Dieser Wert entspricht zwar annähernd dem langjährigen Durchschnitt, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil, das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht schlagend werden würde und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Staatssektor konsolidierte sich Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 %. Hier spiegelt sich die Normalisierung nach der Pandemie wider. Es waren vor allem weggefallene Ausgaben für Impfstoffe und Testsets, die hier wirksam wurden. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 % des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 % des BIP leicht zurückgegangen sein. Wechselhafter Zins - gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Dementsprechend 2 ist die Investitionsbereitschaft auf dem Wohn- und dem Gewerbeimmobilienmarkt weiterhin verhalten. Die Preisanpassung bei Gewerbeimmobilien setzte sich über das ganze Jahr 2023 fort. Bei Büroimmobilien lagen die Preise um 13,3 % unter dem entsprechenden Vorjahreswert und über alle Immobiliensegmente haben sich die Preise insgesamt um 7,2 % reduziert. Die Zurückhaltung auf dem Gewerbeimmobilienmarkt ist nicht nur auf die konjunkturellen Unsicherheiten und die ungünstigeren Finanzierungsbedingungen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass die Veränderung der Arbeitswelt durch die zunehmende Verbreitung des Homeoffice zu einem geringeren Flächenbedarf geführt hat. Mit dem Auslaufen von Mietverträgen streben Unternehmen vermehrt die Reduzierung ihrer Büroflächennutzung an, was zu einem signifikanten Rückgang der Flächennachfrage geführt hat. Der Markt für Einzelhandelsimmobilien befindet sich infolge des Strukturwandels im Einzelhandel ebenfalls in einer schwierigen Situation. Alles in allem bleibt die Situation auf dem Immobilienmarkt nach wie vor herausfordernd. Dies gilt insbesondere für den Gewerbeimmobilienmarkt. Etwas günstiger stellt sich die Lage im Wohnimmobiliensektor dar, sodass dieser in 2024 die Talsohle durchschreiten könnte, was für den Gewerbeimmobilienmarkt nicht angenommen wird. Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. 2.1.2. Geschäftsgebiet der Sparkasse und Marktumfeld Die Situation im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Stendal, dem Landkreis Stendal, schätzt die Sparkasse weiterhin als strukturschwach ein. Die Entwicklung der Einwohnerzahl des Landkreises Stendal ist nach den Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt seit 2015 grundsätzlich rückläufig. Im Zeitraum vom 31.12.2015 bis zum 30.09.2023 ist die Bevölkerung im Landkreis insgesamt um 5.541 Einwohner auf 109.721 Einwohner gesunken. Die Sparkasse geht weiterhin davon aus, dass sich die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren grundsätzlich negativ entwickeln wird. Hauptursache für diese Bevölkerungsentwicklung dürfte die anhaltende Strukturschwäche des Landkreises Stendal sein. Diese Entwicklung wird ggf. durch Zuweisungen von Immigranten abgemildert bzw. gestoppt und zu einem zeitweisen Bevölkerungswachstum führen. Durch die überwiegend ländliche Prägung wird die wirtschaftliche Struktur des Geschäftsgebiets maßgeblich von Betrieben der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelerzeugung und -verarbeitung bestimmt. Demzufolge gibt es keine starke industrielle Ausprägung. Nur das sogenannte "Städtedreieck der Altmark", eine Kooperation aus den Städten Stendal, Arneburg und Tangermünde, stellt mit seinen Gewerbegebieten und den ansässigen Unternehmen eine Ausnahme dar. Insgesamt ist der Landkreis von einer kleinteiligen Wirtschaft sowie dem Fehlen von wirtschaftsstarken Großunternehmen geprägt. Diese Standortbedingungen haben entsprechende Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit im Landkreis. Das Voranschreiten des Ausbaus der A14 und die bevorstehende Ansiedlung von Intel in Magdeburg können positive Auswirkungen auf das Geschäftsgebiet mit sich bringen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Arbeitslosenquote im Landkreis Stendal im Jahresdurchschnitt 2023 leicht gestiegen und verbleibt mit 9,1 % (Vorjahr 8,9 %) weiterhin auf deutlich höherem Niveau als im Bundesdurchschnitt mit 5,7 % (Vorjahr 5,3 %). 3 Im Landkreis Stendal ist die Jugendarbeitslosigkeit bei den 15- bis unter 25-Jährigen im Jahr 2023 gestiegen. Sie liegt weiterhin sowohl über dem Durchschnitt des Landes Sachsen-Anhalt als auch dem der Bundesrepublik Deutschland. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass sich diese Generation aufgrund der fehlenden Perspektiven im Landkreis weiterhin umorientiert und abwandern wird. Trotz der stetig ansteigenden Kaufkraft bleibt der Landkreis Stendal mit einem durchschnittlichen Wert pro Kopf in Höhe von 22.395 Euro auch in 2023 weiterhin deutlich unterhalb des bundesdeutschen Niveaus mit 26.870 Euro. 4 Resümierend wird festgestellt, dass sich die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Stendal nicht wesentlich verbessert haben und nach wie vor ungünstig sind. Eine verbesserte Entwicklung ist mittelfristig nicht zu erwarten.
3 Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für
Arbeit, Statista
2.2. Geschäftsverlauf Abweichend zum Lagebericht des Vorjahres erfolgen die Darstellungen zum Geschäftsverlauf im Jahr 2023 nicht mehr auf Basis von Jahresendbeständen, sondern auf der Grundlage des Jahresdurchschnittsbestandes per Dezember. Diese Darstellungsform entspricht der Basis der Internen Steuerung der Sparkasse und ermöglicht einen präziseren Vergleich von im Vorjahr geplanten mit den im Berichtsjahr erzielten Werten (Soll-/Ist-Vergleich). Im Lagebericht des Vorjahres wurde im Abschnitt 3.1 Prognosebericht auf die Hochrechnung per Monat Mai 2023 abgestellt. Im Laufe des Jahres 2023 wurden diese Planannahmen aufgrund der unverminderten Fortsetzung der makroökonomischen Krise (z.B. Ukraine-Krieg, Zinswende, Inflation, Zusammenbruch der Lieferketten, Rohstoffverknappung) nochmals anlassbezogen angepasst. Wenn sich im nachfolgenden Bericht auf Planzahlen bezogen wird, dann basieren diese auf die im September 2023 aktualisierte Mittelfristige Unternehmensplanung. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2.2.1. Durchschnittliche Bilanzsumme Die durchschnittliche Bilanzsumme ist von 1.721,7 Mio. EUR auf 1.629,6 Mio. EUR zurückgegangen. Grund für den Rückgang ist insbesondere das Umsteuern der Refinanzierungsstrategie z. G. des Kundeneinlagengeschäftes durch die teurer gewordenen institutionellen Refinanzierungsmittel. Der geplante Abbau der institutionellen Refinanzierungsmittel wurde durch den Anstieg der an den EZB-Zins gekoppelten Refinanzierungszinsen bestehender TLTRO-Geschäfte forciert. Auf der Aktivseite spiegelte sich die vorzeitige Tilgung der TLTRO-Geschäfte in deutlichen Abflüssen bei den Tages- und Termingeldanlagen sowie bei den Investments in Fonds wider, was letztendlich zu einem stärkeren Rückgang der Bilanzsumme gegenüber dem Planansatz führte. 2.2.2. Aktivgeschäft 2.2.2.1. Forderungen an Kunden In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von 987,6 Mio. EUR auf 959,9 Mio. EUR. Der Rückgang zeigte sich u.a. im gewerblichen Bereich bei der Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten. Die Immobilienfinanzierungen fielen hingegen nur leicht ins Minus. Den größten Einfluss auf die rückläufige Entwicklung des Kreditvolumens übte der strategisch beabsichtigte Bestandsrückgang um 19,7 Mio. EUR auf 264,4 Mio. EUR bei den syndizierten Krediten aus. Mit dem Anstieg der Nachfrage nach kommunalen Kontokorrentkrediten um 9,6 Mio. EUR konnte der Abwärtstrend leicht kompensiert werden. Aufgrund der Durchschnittsdarstellung zeigt sich gegenüber der Bestandswirkung zum Jahresende eine gemäßigte Entwicklung. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2023 neue Kredite in Höhe von insgesamt 53,7 Mio. EUR zugesagt. Das entspricht ca. der Hälfte des Wertes gegenüber dem Vorjahr (118,9 Mio. EUR). Bei den Zusagen entfallen 31,3 Mio. EUR auf Unternehmen und Selbstständige, 21,4 Mio. EUR auf Privatpersonen und 1,0 Mio. EUR auf sonstige Kreditnehmer. Der rückläufige Trend entfällt maßgebend auf Unternehmen und Selbstständige. Angesichts der konjunkturell stark krisenhaften Entwicklungen einzelner Märkte ist die Sparkasse bereits in ihrer Planung von einem erheblich gedämpften Kreditgeschäft ausgegangen. Der Rückgang fiel jedoch um 2,88 % höher aus als geplant. In der aktualisierten Planung wurden gegenüber der ursprünglichen Hochrechnung im Bereich des Immobilienfinanzierungsgeschäfts und der gewerblichen Finanzierungen lediglich noch Zuwachsraten von 1 % Nettoneugeschäft gesehen. Hintergrund sind einerseits die gestiegenen Risiken aus der weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen und andererseits ein Rückgang in der Kreditnachfrage sowie zunehmend fehlende Kapitaldienstfähigkeit. Hinzu kam die beabsichtigte deutlichere Zurückhaltung in der Beteiligung an syndizierten Krediten. 2.2.2.2. Wertpapieranlagen Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Durchschnittsbestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um 60,0 Mio. EUR auf 414,8 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere die Reduzierung des Fondsbestands um 39,2 Mio. EUR maßgeblich. Darüber hinaus verringerte sich der Durchschnittsbestand an festverzinslichen Wertpapieren aufgrund von Fälligkeiten auf 20,8 Mio. EUR. Ursächlich für den Rückgang des Fondsvermögen war die Umsetzung der im Jahr 2023 angepassten Anlagestrategie aufgrund der veränderten Lage auf dem Immobilienmarkt. Diese sieht den Abbau des Immobilienfondsportfolios vor. Sie beinhaltete unter anderem die Absicht, den Spezialfonds "A-Stendaler-Rolandfonds I" zu liquidieren und die sich darin befindenden Zielimmobilienfonds zu verkaufen. Die inzwischen begonnene Rückführung des Immobilienfondsbestandes konnte nur mit hohen Abschlägen umgesetzt werden. Das Immobilienfondsvermögen ging insgesamt um 50,3 Mio. EUR auf 68,4 Mio. EUR zurück. Mit dem Verlaufe des Geschäftsjahres 2023 breitete sich zunehmend die Immobilienkrise aus. Insofern wurden deutliche Bewertungsnotwendigkeiten bei den Investments in Immobilienfonds gesehen. Diese haben wesentlich die Prognose in der aktualisierten Planung 2023 bestimmt. 2.2.3. Passivgeschäft 2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 280,0 Mio. EUR auf 95,6 Mio. EUR. Aufgrund des unvorhersehbaren Zinsanstiegs und dem damit einhergehenden Anstieg der Refinanzierungskosten wurde kurzfristig eine vorzeitige Rückzahlung der Offenmarktgeschäfte (TLTRO) mit der Deutschen Bundesbank angestrebt und umgesetzt. Somit lag der durchschnittliche Bestand an institutionellen Refinanzierungsmitteln mit 31,7 % deutlich unter dem Planwert. 2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Der Durchschnittsbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhte sich auf 1.185,6 Mio. EUR (im Vorjahr 1.116,6 Mio. EUR) und verteilt sich wie folgt:
Die Zunahme der Kundeneinlagen resultiert aus der angepassten Ausrichtung unserer Refinanzierungsstrategie durch die Rückführung der institutionellen Refinanzierung und dem Ausbau der Kundeneinlagen. Mit dem aktiven Vertrieb und der Wiederauflage von zinsattraktiven Produkten konnte die Spartätigkeit unserer Kunden insgesamt um 69,0 Mio. EUR gesteigert werden. Wegen gestiegener Lebenshaltungskosten entwickelten sich die Bestände von Spar- und privaten Sichteinlagen rückläufig. Daneben erfolgten vor dem Hintergrund der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung und Zinsentwicklung Umschichtungen in Festgelder kürzerer und mittlerer Laufzeiten. Der Zuwachs bei den Sparkassenbriefen in Höhe von 15,6 Mio. EUR entfällt ausschließlich auf Anlagen von Privatkunden. Der ursprüngliche Zielansatz erschien nunmehr zu ambitioniert. Infolge der anhaltend hohen Inflation wurde in der aktualisierten Planung ein geringeres Potenzial zur Rekrutierung von Kundeneinlagen gesehen. Durch die Inflation entstehenden Kaufkraftverluste schien nunmehr die Möglichkeit, Vermögen anzuhäufen deutlich gemindert. im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurde der Planwert um 40,0 Mio. EUR übertroffen. 2.2.4. Dienstleistungsgeschäft Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 bezogen auf das daraus resultierende Provisionsergebnis folgende Schwerpunkte ergeben: Zahlungsverkehr (ZV) Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen durch das ZV-Geschäft geprägt. Der Provisionsertrag aus dem Giroverkehr erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR. Der Anstieg des Provisionsergebnisses auf 9,1 Mio. EUR resultiert hauptsächlich aus der ab dem 1. Juni 2023 vorgenommenen Preiserhöhung der Kontoführungsgebühren. Vermittlung von Wertpapieren Infolge der Umsteuerung auf das bilanzwirksame Kundeneinlagengeschäft sank der Provisionsertrag bei der Vermittlung von Wertpapieren um 0,4 Mio. EUR zum Vorjahr. Mit 1,4 Mio. EUR liegt das Provisionsergebnis weit unter dem Plan (2,2 Mio. EUR). Vermittlung von Krediten Die rückläufige Entwicklung der Vermittlungsprovisionen auf Kredite korrespondierte mit der Entwicklung des Darlehensbestandes. Der Provisionsertrag hat sich leicht um 0,1 Mio. EUR im Geschäftsjahr verringert. Das Provisionsergebnis in diesem Segment liegt bei 1,4 Mio. EUR. 2.2.5. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Die Sparkasse wird u.a. über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Der Rückgang der Kundenforderungen um 2,80 % basiert auf dem strategisch gewollten Abbau des Bestandes an syndizierten Krediten. Nähere Ausführungen können dem Pkt. 2.2.2.1. entnommen werden. Im Pkt. 2.2.3.2. wurde der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 6,18 % beschrieben, der auf der Umsteuerung innerhalb der Refinanzierungsstrategie durch den forcierten aktiven Vertrieb von Festgeldern fußt. Die Gesamtkapitalquote gemäß den Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR - Capital Requirements Regulations) konnte einerseits durch die Kapitalzuführungen aus dem Vorjahr sowie andererseits durch die Reduzierung der Adressrisikopositionen um 12,43 % gestärkt werden. Die per 2023 erwartete Quote wurde knapp um 0,20 Prozentpunkte verfehlt. Aufgrund des stark gestiegenen Zinsüberschusses konnte das Betriebsergebnis vor Bewertung gegenüber dem Vorjahr um 10,29 % gesteigert werden und übertraf den Planwert um 0,25 Prozentpunkte. Vor allem das negative Bewertungsergebnis bei den Eigenanlagen, induziert durch die Exitstrategie der Sparkasse in Bezug auf die Immobilienfonds, führte gegenüber dem Vorjahr zu einem erheblichen Rückgang des Betriebsergebnisses II nach Bewertung um 54,26 %. Leichte Verbesserungen im Zinsüberschuss und Provisionsüberschuss ggü. der Hochrechnung vom Mai 2023 konnten den Wert leicht kompensieren. Die Cost-Income-Ratio stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Ertrag dar. Ein geringerer Quotient spricht für ein effizienteres Wirtschaften. Im Geschäftsjahr konnte ein weiterer Rückgang der CIR um 0,61 % erzielt werden. Der Planwert wurde deutlich übertroffen. 2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 2.3.1. Vermögenslage Die Beurteilung der Vermögenslage wird auf der Basis von Stichtagsdaten per 31.12.2023 vorgenommen. Dabei beläuft sich die Bilanzsumme auf 1.494,5 Mio. EUR (Vorjahr 1.680,9 Mio. EUR). Auf der Vermögensseite der Bilanz bilden die Forderungen an Kunden mit 62,64 % (Vorjahr 56,70 %) und die Wertpapieranlagen mit 28,03 % (Vorjahr 29,00 %) der Bilanzsumme die größten Positionen. Die bedeutendste Position im Verhältnis zur Bilanzsumme auf der Passivseite stellen mit 81,94 % (Vorjahr 68,30 %) die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden dar. Die relative Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist vom Rückgang der Bilanzsumme um 11,09 % geprägt. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2023. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 ein Eigenkapital von 63,7 Mio. EUR (Vorjahr 63,2 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche, weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf 116,9 Mio. EUR aufgestockt. Das wirtschaftliche Eigenkapital hat sich insgesamt um 3,1 Mio. EUR erhöht und beträgt somit zum Jahresende 2023 204,6 Mio. EUR. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 19,90 % (im Vorjahr: 17,70 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,00 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die kombinierte Kapitalpufferanforderung zum 31. Dezember 2023 beträgt 32,1 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel betragen 188,0 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 18,75 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die für 2023 prognostizierte Gesamtkapitalquote sowie das geplante Wachstum der Eigenmittel konnten übertroffen werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 11,54 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten. 2.3.2. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 347,98 % bis 1.294,72 % oberhalb des Mindestwerts von 100,00 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 347,98 %. Die strukturelle Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 144,03 % bis 152,64 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,00 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Norddeutschen Landesbank in Höhe von 9,0 Mio. EUR. Die Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften wurden bei der Deutschen Bundesbank im Laufe des Jahres 2023 vollständig zurückgeführt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. 2.3.3. Ertragslage Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen- Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 30,4 Mio. EUR wurde um 2,6 Mio. EUR überschritten. Dieses Ergebnis resultiert sowohl aus höheren Zinserträgen als auch aus geringeren Zinsaufwendungen. Die Umsteuerung der Refinanzierungsstrategie ermöglichte die vorzeitige Rückzahlung von institutionellen Refinanzierungsmitteln. Zudem wurden höhere Erträge aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Zinsüberschuss um 3,13 % auf 33,0 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf den Anstieg der Zinsaufwendungen. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus den kontinuierlich angestiegenen Durchschnittszinsen aus Prolongationen im Kundenkreditgeschäft. Zusätzlich wirkten sich positiv die Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren sowie aus den Forderungen gegenüber Kreditinstituten auf das Zinsergebnis aus. Der geplante Provisionsüberschuss konnte deutlich übertroffen werden. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus der Preisanpassung im Girobereich mit 7,35 % über dem Vorjahreswert. Der erwartete Anstieg beim Personalaufwand konnte abgefedert werden. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung für 2023 um 2,24 % auf 13,7 Mio. EUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der inflationären Preisentwicklung um 5,56 % auf 9,5 Mio. EUR. Der Sachaufwand liegt um 0,7 Mio. EUR infolge von operativen Einsparmaßnahmen in den Bereichen Geschäftsräume, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Werbung leicht unter dem Planungsansatz von 10,2 Mio. EUR. Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 1,50 % (Vorjahr 1,36 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Es lag damit über dem Durchschnitt der OSV-Sparkassen (1,43 %). Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,19 % konnte aufgrund des deutlichen Ausbaus des Zinsüberschusses übertroffen werden. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 20,0 Mio. EUR (Vorjahr 20,1 Mio. EUR). Durch die notwendig gewordene Neubewertung der Immobilienfonds fiel das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft mit 12,9 Mio. EUR deutlich negativer aus als geplant. Darüber hinaus ist im Kreditgeschäft für das Jahr 2023 ein negatives Bewertungsergebnis von 4,7 Mio. EUR auszuweisen, dass mit 0,7 Mio. EUR unter dem Planwert liegt. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung insbesondere aufgrund eines großen Einzelfalls im Bereich der Schuldscheindarlehen. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung. Die vorsichtigen Planannahmen bzgl. der Bewertungsaufwendungen i.Z. mit Beteiligungen sind nicht eingetreten. Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 2,1 Mio. EUR (im Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (im Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um aufgelöste Rückstellungen bzgl. der Zinsanpassungsklausel zum Prämiensparen aufgrund des Eintritts von Verjährungsfristen sowie anteilig neu berechneter Pflichtbeiträge der Stützungsfonds. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 2,6 Mio. EUR aufgestockt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein leicht rückläufiger Jahresüberschuss in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Wegen eines sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung konnten trotz umfänglicherer Bewertungsmaßnahmen die Reserven wie geplant gestärkt werden. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen hinsichtlich der Ertragsentwicklung in einzelnen Segmenten wurden übertroffen. Dennoch führte die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt zu den stärker als erwarteten Bewertungsabschlägen im Immobilienfondsvermögen. Die Sparkasse schätzt unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen die Ertragslage als gut ein. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,03 %. 2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung nach den vorgenommenen Umsteuerungsmaßnahmen als günstig. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir insgesamt zufrieden. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das positive Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen, weil sich auch die CIR dank unserer strategischen Ausrichtung besser als prognostiziert entwickelte. Entgegen der Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme führte die Zinswende, verbunden mit der Umsteuerung in der Refinanzierungsstrategie zu einer Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter den aktuellen Marktbedingungen als gut ein. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 3.1. Prognosebericht 3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024 Die Sparkasse erwartet, dass sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:
Nach einer Abschwächung der internationalen Konjunktur im Verlauf des letzten Halbjahres 2023 haben sich zu Beginn des Jahres 2024 die Stimmungsfaktoren verbessert. Anregend wirkt, dass die Energiepreise wieder niedriger sind und die inflationsbedingt gesunkene Kaufkraft in den meisten Ländern wieder steigt. In Deutschland hingegen hält die konjunkturelle Schwächephase an und geht mit schwindenden Wachstumskräften einher. Ab dem Frühjahr 2024 dürfte eine gewisse Erholung einsetzen, die Dynamik wird allerdings nicht allzu groß ausfallen. Die Investitionstätigkeit hat sich der stagnierenden Konjunktur angepasst. Dieses zeigt sich vor allem in der Bautätigkeit, aber auch in den unterausgelasteten Produktionskapazitäten. Die Phase der hohen Teuerungsraten ist seit Mitte des vergangenen Jahres ausgestanden. Trotzdem bleibt die Inflation auf einem hohen Niveau. Rückläufigen Energiepreisen steht ein allgemeiner Preisauftrieb in Deutschland gegenüber. Steuerliche Änderungen, wegfallende Subventionen und hohe Tarifabschlüsse machen sich in den Verbraucherpreisen deutlich bemerkbar. Der insgesamt robuste Arbeitsmarkt wirkt konjunkturstabilisierend. Infolge der Tarifabschlüsse steigen die Löhne stärker als die Verbraucherpreise. Trotz der schwachen Konjunktur ist die Beschäftigung weiter stabil. Allerdings werden wegfallende Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe durch einen Beschäftigungsaufbau im Dienstleistungssektor überkompensiert. Darüber hinaus bestehen mit Blick auf strukturelle Veränderungen im Zuge der demografischen Entwicklung bedeutsame Risiken. In den USA und dem Euroraum zeichnet sich ab dem Frühsommer eine Zinswende ab. Gleichwohl dürften die Leitzinsen trotz erwarteter schrittweiser Senkung noch das ganze Jahr über so hoch sein wie kaum seit der Finanzkrise. Die Sparkasse sieht infolge weiter steigender Inflationsgefahren zunächst noch einen Zinsanstieg in allen Laufzeitbereichen bei Fortbestehen der inversen Zinsstrukturkurve. Die Sparkassen als regional tätige Institute bewegen sich im vorgenannten wirtschaftlichen Umfeld Deutschlands und sind damit von der konjunkturellen Schwäche direkt betroffen. Diese Entwicklungen werden Einfluss auf die Geschäfts-, Ertrags- und Risikoentwicklung in 2024 entfalten. Allerdings verfügt die gesamte Sparkassenorganisation über eine solide wirtschaftliche Stabilität und Vernetzung in den jeweiligen Regionen, so dass trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen auch in 2024 eine erfolgreiche Entwicklung erwartet werden kann. 3.1.2. Geschäftsentwicklung Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen anhand des Durchschnittsbestands per Dezember dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen (Mittelfristige Unternehmenplanung per Dezember 2023) stellt sich wie folgt dar:
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einer leicht rückläufigen Entwicklung für unser Kundenkreditgeschäft. Angesichts der makroökonomischen Krise ist die Sparkasse bestrebt, sukzessive ihr Portfolio an syndizierten Schuldscheindarlehen abzubauen. Die prognostizierte rückläufige Entwicklung im Privat- und Firmenkunden- sowie im Wohnungsbaukreditgeschäft wird mit dem angestrebten Nettoneugeschäft zum Teil abgefangen. Für die Wertpapiere des Eigengeschäfts gehen wir insgesamt von sinkenden Beständen in 2024 aus, wobei die Assetklassen sich unterschiedlich entwickeln werden. Neben Wiederanlagen von Fälligkeiten soll ein Ausbau der Anlagen in verzinsliche Wertpapiere zu Lasten der Immobilienfonds erfolgen. Bei den Investments in Immobilienfonds streben wir einen deutlichen Rückgang an. Bei den Forderungen an Kreditinstitute erwarten wir in 2024 sinkende Bestände. Diese Position fungiert unter Berücksichtigung der geplanten Liquiditätsüberschüsse und der geplanten Entwicklungen im Kundenkreditgeschäft sowie der Wertpapieranlagen als Residualposition. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 insgesamt einen Rückgang der Kundeneinlagen. Dabei gehen wir innerhalb der Einlagenarten von einer uneinheitlichen Entwicklung aus. Infolge der Umsetzung der geänderten Refinanzierungsstrategie zum Kundeneinlagengeschäft erwarten wir für die mittel- und längerfristigen Einlagen in 2024 einen deutlichen Zuwachs. Dagegen sehen wir für das Segment der Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist und im Segment der Sichteinlagen eine verhaltene bzw. rückläufige Entwicklung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sich deutlich rückläufig entwickeln. Wiederanlagen von fälligen Refinanzierungsmitteln sind nicht vorgesehen. Für das Jahr 2024 sind größere Investitionen im Rahmen der energetischen Sanierung der Immobilien der Sparkasse und zur Erhöhung der Sicherheit geplant. Darüber hinaus sind Umbaumaßnahmen zur Optimierung der Gebäudeflächen mit dem Ziel der Kosteneinsparung beabsichtigt. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Rückgang. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der Umsteuerung des Refinanzierungsgeschäfts zu Gunsten der Kundeneinlagen von geringeren Vermittlungen im Verbundgeschäft aus. Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden langfristig an das Haus binden will. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert. Die Stärkung der Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft wird durch gezielte Vertriebsmaßnahmen unterstützt. 3.1.3. Vermögenslage Für das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zzgl. Vorsorgereserven gem. § 340 g HGB) erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung um rd. 6,0 Mio. EUR, die damit über dem Vorjahreswert liegen wird. Hauptursache hierfür ist die erwartete rückläufige Entwicklung der Bewertungsaufwendungen im Wertpapiergeschäft. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rd. 21,13 %. Die Steigerung wird geringer ausfallen als im Vorjahr. Wir rechnen aufgrund der Planungen im Kundenkreditgeschäft und bei den Wertpapieranlagen mit deutlich sinkenden Risikopositionsbeträgen. Daneben gehen wir aufgrund von einer gegenüber dem Vorjahr höheren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus. Dieses wirkt sich dann allerdings erst im Geschäftsjahr 2025 positiv auf die Gesamtkapitalquote aus. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll in Höhe der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % eingehalten werden und wird zum 31. Dezember 2024 mit 11,81 % prognostiziert. Für diese Kennzahl ist ein Frühwarnindikator von 6 % definiert. 3.1.4. Finanzlage Auf Basis der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % eingehalten werden können. 3.1.5. Ertragslage In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.
1) ohne Veränderung der Vorsorgereserven
Aufgrund der gestiegenen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau, ergeben sich Wiederanlagechancen im Kundenkreditgeschäft. Dagegen werden deutlich geringere Erträge aus dem Wertpapiergeschäft vor allem infolge der rückläufigen Ausschüttungen aus den Immobilienfonds erwartet. Mindernd auf den Zinsüberschuss wirken zudem höhere Zinsaufwendungen im Kundeneinlagengeschäft. Allerdings werden die steigenden Zinsaufwendungen im Kundeneinlagengeschäft durch die sinkenden Zinsaufwendungen aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kompensiert. Insgesamt wird mit einem Zinsüberschuss gerechnet, der rd. 0,7 Mio. EUR unterhalb des Vorjahres liegt. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 0,3 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die Erträge aus dem Girobereich verantwortlich sind. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um rd. 13,36 % stark steigen. Die aufgrund des Tarifabschlusses tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Neben den Auswirkungen der inflationären Entwicklung wirken ebenfalls im Bereich der Sachkosten die Tarifabschlüsse in nahezu allen Branchen kostenerhöhend. Zur Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen wird die Sparkasse Maßnahmen ergreifen, um die Steigerungen zumindest teilweise zu kompensieren. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein um rund 14,29 % gesunkenes Betriebsergebnis vor Bewertung von 21,0 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir anhaltend hohe Aufwendungen. Gegenüber dem Vorjahr wird ein um 1,3 Mio. EUR höherer Aufwand geplant. Aus den eigenen verzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Immobilienfonds rechnen wir aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem negativen Bewertungsergebnis. Allerdings wird der Bewertungsaufwand mit -1,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr um 11,4 Mio. EUR deutlich geringer ausfallen. Auch künftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Von daher werden im sonstigen Bewertungsergebnis vorsorgliche Abschirmungsmaßnahmen von Beteiligungsrisiken in Höhe von -1,5 Mio. EUR für 2024 geplant. Bei der CIR erwarten wir für 2024 mit 55,70 % einen höheren Wert gegenüber dem Vorjahr. Das neutrale Ergebnis soll sich nach den Planungen im Jahr 2024 um 2,7 Mio. EUR aufgrund von Zuführungen zum Stützungsfonds (Zusatzfonds) und zu den Pensionsrückstellungen reduzieren. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. 3.1.6. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Die geplante Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2024 folgendermaßen dar:
Für die DBS gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir aufgrund von geplanten Rückgängen vor allem beim Kundenkreditgeschäft und beim Eigengeschäft (aktiv als auch passiv) einen deutlichen Rückgang auf 1.474,7 Mio. EUR. Wir erwarten bezüglich der Forderungen an Kunden auf Basis der prognostizierten Durchschnittsbestände insgesamt einen leichten Rückgang. Dieser resultiert aus dem geplanten, deutlich geringeren Neugeschäft bei syndizierten Schuldscheindarlehen. Bei den gewerblichen und privaten Finanzierungen wird ein Zuwachs des Neugeschäfts ebenfalls auf niedrigem Niveau gesehen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erwarten wir auf der Grundlage der prognostizierten Durchschnittsbestände eine Reduzierung. Insbesondere die Bestände auf Giro- und Normalsparkonten werden infolge von Umschichtungen zu Gunsten höherverzinslicher Anlageformen sinken. Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr eine Steigerung auf rd. 21,1 %. Die Steigerung wird insofern leicht geringer ausfallen als im Vorjahr. Wir rechnen aufgrund der rückläufigen Entwicklung bei den syndizierten Schuldscheindarlehen und den Investments in Immobilienfonds mit deutlich sinkenden Risikopositionsbeträgen. Darüber hinaus ist eine Verschiebung der Investments bei den verzinslichen Wertpapieren zu Gunsten von Staatsanleihen mit einer Null-Anrechnung bzw. Anrechnung auf niedrigem Niveau vorgesehen. Daneben gehen wir aufgrund der Ertragslage von einer gegenüber dem Vorjahr höheren Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken aus. Dieses wirkt sich dann allerdings erst im Geschäftsjahr 2025 positiv auf die Gesamtkapitalquote aus. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir aufgrund eines rückläufigen Zinsüberschusses aus dem Kundengeschäft und einem deutlich steigenden Verwaltungsaufwand einen Rückgang um rd. 5,33 % gegenüber dem Vorjahr. Dem leichten Anstieg der Abschreibungen im Kreditgeschäft steht ein starker Rückgang des negativen Bewertungsergebnisses im Wertpapiergeschäft gegenüber. Dieses Verhältnis lässt voraussichtlich für das Jahr 2024 eine erhöhte Dotierung der Vorsorgereserven zu. Das in der Summe rückläufige negative Bewertungsergebnis ist neben dem Anstieg des Zinsergebnisses hauptverantwortlich für den prognostizierten Anstieg des Betriebsergebnisses II nach Bewertung auf 0,82 % der DBS. Hinsichtlich des Rohertrags (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Nettoergebnis des Handelsbestands sowie dem Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) erwarten wir einen leichten Rückgang. Steigerungen beim Provisionsergebnis stehen Reduzierungen beim Zinsüberschuss gegenüber. Das rückläufige Zinsergebnis ist eine Folge rückläufiger Bestände und höherer Zinsaufwendungen im Kundengeschäft. Aus den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen wird ein gleichbleibender Saldo auf niedrigem Niveau erwartet. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt insgesamt deutlich an. Diese Entwicklung ergibt sich aus den Tarifabschlüssen mit entsprechender Auswirkung auf die Sachkosten. Durch die Entwicklung der Kosten in Verbindung mit der nach wie vor hohen Inflation erwarten wir eine Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr. 3.1.7. Gesamtaussage zum Prognosebericht Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt jedoch erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte beeinflusste Umfeld eher ungünstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt, die nicht spurlos an der Sparkasse vorübergehen werden. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. Die Auswirkungen einer weiteren Konjunkturabschwächung und einer Verschärfung der regulatorischen Anforderungen können zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen. 3.2. Chancenbericht Die Betrachtung der Chancen ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet sowie einer erhöhten Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Die Chance auf eine Verbesserung unserer Ertragskraft kann sich dadurch ergeben, dass insbesondere das Wachstum in den Geschäftsfeldern Kundenkreditgeschäft und Kundeneinlagengeschäft überplanmäßig ausgebaut werden. Zudem würden sich im Hinblick auf die Ertragslage Chancen bei einer rückläufigen Inflationsrate und demzufolge geringerer Verwaltungsaufwendungen ergeben. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse im Rahmen unserer IT-Strategie zu optimieren, wodurch sich unerwartet günstige Effekte für die Ertragslage der Sparkasse ergeben können. Sollte es gelingen, Nachhaltigkeitsaspekte schneller als angenommen in die Kundenprozesse zu integrieren, könnten sich zusätzliche vertriebliche Absatzchancen im Kundenkreditgeschäft und in der Anlageberatung ergeben. Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen Selbstbedienungstechnik wollen wir das Multikanalbanking, die Internetbanking-Angebote sowie digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen und so Chancen im Vertrieb nutzen. Unabhängig von positiven externen Einflüssen könnten auch interne Projekte und Maßnahmen eine stärkere positive Wirkung entfalten. 3.3. Risikobericht 3.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 245,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 178,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei dem schädlichsten Stressszenario "Immobilienkrise durch Zinsanstieg" die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP6-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Das adverse Szenario zeigt Kapitalbelastungen auf, die wir mit der aktuellen Kapitalausstattung abdecken können. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken derzeit keine derivativen Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) oder ähnliches ein. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Teilrisikoberichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der MaRisk-Compliance- Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Bereichsleiterin Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Als wesentliche Aufgaben sind der Compliance-Funktion die Beratung und die Unterstützung des Vorstandes im Hinblick auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zugewiesen. Darüber hinaus hat der Compliance-Beauftragte jährlich zu analysieren, welche rechtlichen Vorgaben bei Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens der Sparkasse führen könnte. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.3.2. Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). 3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabegrundsätze auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich u.a. am Kreditvolumen sowie am Risikogehalt orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 65,61 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 26,00 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkt bilden mit 21,70 % die Ausleihungen an Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, wobei 19,0 % des risikotragenden Volumens auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen > 5,0 Mio. EUR entfallen. Das risikotragende Kundenkreditgeschäft/-volumen beinhaltet dabei nicht die Kredite an öffentliche Haushalte sowie Kredite mit kommunal verbürgten Anteilen. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 3,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG, das dem Kundenkreditgeschäft zuzuordnen ist. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Wesentlichen in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR sowie Konzentrationen aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes, die sich im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten widerspiegeln. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die Beleihungswerte / Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. 3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die aktivischen Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 418,8 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Anleihen öffentlicher Schuldner (285,8 Mio. EUR), Immobilienfonds (68,4 Mio. EUR), ungedeckte Banken-Inhaberschuldverschreibungen (40,7 Mio. EUR) und Unternehmensanleihen (12,2 Mio. EUR). Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute verfügen zu 70,9 % über ein Rating im Bereich des Investment Grades. Keine Ratings liegen produktspezifisch bei den Immobilienfonds bzw. den Zusagen an diesen Assets vor. Das Ländertransferrisiko ist für die Sparkasse nicht wesentlich. Das Volumen in Form von Wertpapieren von Emittenten außerhalb Deutschlands betrug am 31. Dezember 2023 284,6 Mio. EUR, wobei lediglich 1,9 Mio. Euro außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sind. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an ausländische öffentliche Haushalte, die zum Jahresende ein Volumen von rund 284,6 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der strategischen Ausrichtung der Sparkasse und wurde geschäftspolitisch forciert. 3.3.3. Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (z.B. Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse, Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Das Risiko aus Optionen (explizit und implizit) wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentliches Risiko identifiziert und ist somit nicht steuerungsrelevant. Marktpreisrisiken aus Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung des festgelegten Limits sowie einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 3.3.3.1. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Als Risikotoleranz für den Zinsrisikokoeffizienten wurde eine Obergrenze in Höhe von 35 % der Eigenmittel festgelegt. Die Kennziffer wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken werden bei Bedarf neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen und dem selektiven Ausbau des Adressenausfallrisikos zu Lasten des Zinsänderungsrisikos auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Zinsswapgeschäfte. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen:
Um diese Konzentrationen zu begrenzen, ist die Sparkasse bestrebt, eine ausgeglichene Cashflow- Struktur aufzubauen. Allerdings sind die jeweiligen Rahmenbedingungen am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich dafür. Unter Berücksichtigung der Risikosituation sowie der aktuellen Marktlage wird die Sparkasse operativ angemessene Investitionsentscheidungen treffen. Die Drehung der Zinsstuktur (starker Anstieg kurzfristiger Zinsen und Rückgang langfristiger Renditen) im Jahr 2023 führte zu gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen und somit zu einem Anstieg der stillen Reserve. Deutliche Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 3.3.3.2. Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Zudem erfolgt eine Begrenzung des Spreadrisikos durch definierte Orientierungswerte und Volumen-Beschränkungen gemäß Sollportfolio der Sparkasse, durch Ratingvorgaben sowie ein System zur Risikofrüherkennung. Vor größeren Treasury-Maßnahmen erfolgt zudem eine Simulation des Spreadrisikos. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen:
Die Assetklasse öffentliche Schuldner repräsentiert sowohl Sicherheit als auch die Gewähr eines kontinuierlichen laufenden Ertrages, der für die GuV der Sparkasse unabdingbar ist. Aus diesem Grund ist für das Gesamtvolumen keine strategische Obergrenze vorgesehen. Die Spreadklasse Staatsanleihen BBB wird insbesondere im Stressszenario "Markt- und Liquiditätsanalyse" sowie in der Sensitivitätsanalyse "Spread" berücksichtigt. Für Investitionen in Bankschuldverschreibungen sind zur Begrenzung von Risikokonzentrationen strategische Volumen-Beschränkungen festgelegt. 3.3.3.3. Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Das Aktienrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentliches Risiko identifiziert und ist somit nicht steuerungsrelevant. Das Investitionsvolumen in der Assetklasse Aktien war in 2023 sehr überschaubar und wurde bis zum Jahresende zurückgeführt. Neuinvestitionen sind derzeit nicht vorgesehen. 3.3.3.4. Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Zudem erfolgt eine Begrenzung des Immobilienrisikos durch einen definierten Orientierungswert für die Assetklasse Immobilien und Volumen-Beschränkungen für Einzelfonds gemäß Sollportfolio der Sparkasse sowie ein System der Intensivbetreuung. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Gemäß aktueller Risikoinventur ist das Immobilienrisiko aus Immobilienfonds sowohl quantitativ als auch qualitativ als wesentlich einzuschätzen. Angesichts der im Wandel befindenden Immobilienmärkte und der damit verbundenen Eintrübung der Wachstumspotentiale ist die Sparkasse jedoch bestrebt, dieses Anlagesegment im Strategiezeitraum deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Tatsache, dass die direkt gehaltenen Immobilien zum weitaus größten Teil selbst genutzt werden, wird das hieraus resultierende Risiko als vernachlässigbar eingeschätzt. Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:
Die Rückführung der Investitionen in Immobilienfonds ist mit einer Reduzierung der bestehenden Risikokonzentration verbunden. Immobilienrisiken werden insbesondere im Stressszenario "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" berücksichtigt. 3.3.4. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko gibt die Verluste an, die aus einer Veränderung der Refinanzierungskonditionen resultieren. Dies kann auf Schwankungen des Marktliquiditätsspreads und des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungs-verhältnisse berücksichtigt. Diese entsprechen zum Stichtag den Zinsbuchmischungsverhältnissen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Die Sparkasse hat im strategisch schädlichsten Szenario "ILAAP_Stress-kombiniert (Institut/ Markt)" einen Überlebenshorizont von mindestens 12 Monaten definiert. Weiterhin wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft eine festgelegte Mindestzielkennziffer nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den definierten Grenzen von 130 % bzw. 105 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein deutlicher Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont im schädlichsten Stressszenario der Sparkasse beträgt 27 Monate. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen: hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle, hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen, großvolumige Gegenparteien sowie Cashflow-Ströme nach Laufzeitbänder im Liquiditätsdeckungspotenzial. Um diese Konzentrationen zu begrenzen, wird gemäß Mittelfristiger Unternehmensplanung eine Umschichtung vom variablen Kundengeschäft in die Festzinspassiva sowie eine Risikodiversifizierung im Eigengeschäft fokussiert. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 3.3.5. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als weitere Steuerungsgrößen verwendet die Sparkasse Warnmarken und Risikoindikatoren um operationelle Risiken frühzeitig zu erkennen. Es werden die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken derzeit nicht. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH, bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 3.3.6. Sonstige Risiken Im Rahmen der Risikoinventur wurde kein wesentliches sonstiges Risiko identifiziert. Somit ergibt sich für sonstige Risiken keine Steuerungsrelevanz. Darüber hinaus sind Währungsrisiken, Rohstoffrisiken und Beteiligungsrisiken für die Sparkasse unwesentlich und sind damit ebenfalls nicht steuerungsrelevant. 3.3.7. Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.12.2023 aufgrund von strategischen Anpassungen. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen u.a. durch
Die künftigen Entwicklungen werden im Rahmen der strategischen Ausrichtung berücksichtigt, um so die Risikotragfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung wäre in adversen Entwicklungen mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Im Planszenario wird sich die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive positiv entwickeln. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte als ausgewogen.
Stendal, den 19.06.2024 Der Vorstand Jörg Achereiner, Vorstandsvorsitzender Paul Rodermann, Vorstandsmitglied
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 20230. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Kreissparkasse Stendal wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden haben wir mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde zum Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach strengem Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagebestands zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen auf einen höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu die Hälfte dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Für die im Bestand gehaltenen Investmentfonds ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Im Geschäftsjahr 2023 wurden alle Vermögenswerte (fast ausschließlich Immobilienfonds) aus dem Spezial-AIF A-Stendaler Rolandfonds I zu Buchwerten sachausgekehrt und in den Direktbestand der Sparkasse übernommen. Mit der Überarbeitung der Strategie haben wir uns - mit Ausnahme des Fonds WestInvest TargetSelect Logistics - entschieden, die Immobilienfonds nicht mehr dauerhaft zu halten und haben daher eine Umwidmung vom Anlagevermögen in die Liquiditätsreserve für diese Fonds vorgenommen. Aufgrund der geplanten Veräußerung vor Ablauf der mit den Kapitalverwaltungsgesellschaften vertraglich vereinbarten Rückgabefristen sowie unter Berücksichtigung vorliegender Kaufangebote und weiterer Analysen der Sparkasse wurden die Immobilienfonds auf einen unterhalb des Rücknahmepreises liegenden beizulegenden Wert abgeschrieben. Der nicht für den Verkauf vorgesehene Immobilienfonds wurde im Anlagevermögen belassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bilanziert. An die in den Vorjahren vorgenommene Abschreibung auf einen Erinnerungswert bei der Beteiligung am Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt (SBV, Unternehmenssitz in Magdeburg) wird, aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung, weiterhin festgehalten. Durch die Übernahme der Visa Europe durch die Visa Inc. und der damit verbundenen verzögerten Auskehrung der Erlösanteile aus Dividendenzahlungen, wird die Beteiligung an der Visa Inc. mit einem Erinnerungswert fortgeschrieben. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Entgeltlich erworbene standardisierte Anwendungssoftware wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Diese ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6,8 bis 56 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten über 250 bis 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Bewertung der Verpflichtung erfolgte nach dem Teilwertverfahren unter Anwendung der individuellen Bewertungsmethode sowie unter Berücksichtigung der zukünftig zu erwartenden Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2,59 %. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs in Höhe von 54 TEUR aus der Rückdeckungsversicherung gebildet. Ein Bilanzansatz ergab sich für mittelbare Pensionsverpflichtungen aufgrund der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Höhe von 4 TEUR die Aufwendungen bzw. Erträge aus der Dotierung der Rückstellungen bzw. der Zeitwertveränderung verrechnet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten über einem Jahr bis zu vierzig Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,94 % und 1,72 %. Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes einzuzahlen, wurden gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag beträgt diese Rückstellung 673 TEUR (Barwert). Außerdem wurde im Jahr 2022 eine Rückstellung aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstands des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 3.101 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Auf die Ausführungen zu den künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 des Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkanntes Einlagensicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe wird unter Abschnitt II. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Passiva unter dem Strich, Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) verwiesen. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit einer Geltendmachung von Ansprüchen beurteilt. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes jeweils zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs. Bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im Zinsergebnis bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.623 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 385 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 11.115 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des IDW entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck- Richttafeln 2005 G mit Modifikationen ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts. Strukturierte Finanzinstrumente Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Anleihen mit Kündigungsrechten, Darlehen mit optionalen Sonderkündigungsrechten bzw. -tilgungsrechten des Gläubigers bzw. der Kunden sowie S-Zuwachssparen) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuch) Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Der Barwertnachteil aus der Schließung von Betrags- und Laufzeitinkongruenzen wird entsprechend berücksichtigt. Über den Refinanzierungsmarkt wird für die Schließung der Lücke auf der Passivseite der angenommene Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse berücksichtigt. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden für unser Institut in einem konservativen Ansatz abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. II. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute In diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Forderungen an Kunden In diesem Posten sind enthalten: Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Forderungen an verbundene Unternehmen:
Forderungen mit Nachrangabrede:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in dem Posten 5b) enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren, für welche Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit besteht. Festverzinsliche Wertpapiere werden zum Nennwert eingelöst. Die Wertminderung ist nicht bonitätsbedingt und demnach auch nicht von Dauer, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Posten 7: Beteiligungen
Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB wegen der untergeordneten Bedeutung des Tochterunternehmens für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet. Posten 9: Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 15: Aktive latente Steuern Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2023 aktive Steuerlatenzen, die in den nächsten Jahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Die Steuerlatenzen resultieren aus bilanziellen Ansatz- und Bewertungsunterschieden, insbesondere bei den Wertpapieren und den Kundenforderungen. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht erforderlich. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in der Bilanz wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bis auf eine Ausnahme unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,2 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Für Differenzen, die sich aus Ergebnisabweichungen bei Personengesellschaften ergeben, wurde ein Steuersatz von 15,8 % (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) in Ansatz gebracht. Anlagenspiegel (TEUR)Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von:
Posten 7: Rückstellungen Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 10.263 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 10.365 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag i. H. v. 102 TEUR. Ausschüttungsgesperrt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB sind unter Berücksichtigung bereits erfolgter Thesaurierungen 0 TEUR. Passiva unter dem Strich: 1. Eventualverbindlichkeiten Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren keine Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine pauschale Abschirmung der Risiken von Eventualverbindlichkeiten. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere Verpflichtungen Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar. Für das latente Adressenausfallrisiko wurden in angemessener Höhe Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen von Wertpapieren (Zeichnungszusagen) in Höhe von 19.159 TEUR. Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 673 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 673 TEUR als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht und bilanziell zurückgestellt. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR- Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 3.101 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 3.319 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Restlaufzeitengliederung
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 Rech- KredV nicht nach Restlaufzeiten gegliedert. Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Konsumentenkredite und Wertpapiere). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge Wesentliche sonstige betriebliche Erträge resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen. Dabei entfallen 759 TEUR auf die gebildete Rückstellung im Zusammenhang mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20). Weitere Erträge in Höhe von 330 TEUR entfallen auf den Wegfall der im Vorjahr gebildeten Rückstellung zur Abschirmung von Risiken aus offenen Kreditlinien. Posten 25: Jahresüberschuss Der einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 102 TEUR resultiert vollständig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Posten 29: Bilanzgewinn Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige Angaben Beziehungen und Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen bestehen mit der S-Immobiliengesellschaft Stendal mbH. Die Kreissparkasse Stendal ist alleinige Gesellschafterin. Der Kreditausschuss hat für die an die S-Immobiliengesellschaft Stendal mbH bewilligte Kreditlinie in Höhe von 850 TEUR einen Sollzinssatz unterhalb der marktgerechten Konditionen in Höhe von 0,00 % festgelegt. Den Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat Vorsitzender
Gruppe der Kreistagsmitglieder
Gruppe der sachkundigen Bürger
Gruppe der Bedienstetenvertreter
Vorstand
Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates bzw. des Kreditausschusses betrugen im Geschäftsjahr 2023 50 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite einschließlich zu deren Gunsten eingegangener Haftungsverhältnisse in Höhe von 20 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.499 TEUR gewährt. An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 420 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen am Bilanzstichtag 10.263 TEUR. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Stendal, den 19.06.2024 Der Vorstand J. Achereiner, Vorstandsvorsitzender P. Rodermann, Vorstandsmitglied Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023Die Kreissparkasse Stendal hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Stendal besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Kreissparkasse Stendal definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB:
Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 49.397 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 177 Personen. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.940 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.404 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Kreissparkasse Stendal hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kreissparkasse Stendal Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Stendal - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Stendal für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Silvio Wirth.
Berlin, 21. Juni 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Silvio Wirth, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Stendal in seiner Sitzung am 08.07.2024 festgestellt worden.
Stendal, den 11.07.2024 Der Vorstand Jörg Achereiner, Vorstandsvorsitzender Björn Niemeyer, Vorstandsmitglied Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Stendal Nr. 4 / 2024Gewinnverwendungsbeschluss Jahresabschluss 2023Der Bilanzgewinn 2023 der Kreissparkasse Stendal beläuft sich auf 501.282,78 Euro. Der Verwaltungsrat beschließt, dass der Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.
Stendal, den 08.07.2024 Der Verwaltungsrat |
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