SEBO
Handels- und Vertriebs GmbH
Salz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.590,00 |
38.568,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
212,00 |
306,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.378,00 |
38.262,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
240.536,38 |
175.505,21 |
| I.
Vorräte |
162.783,41 |
107.909,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.120,71 |
45.064,32 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.337,02 |
3.337,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.632,26 |
22.531,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
348,51 |
587,68 |
| Aktiva |
276.474,89 |
214.660,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.201,22 |
67.082,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.082,40 |
96.682,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.881,18 |
54.600,41 |
| B.
Rückstellungen |
10.055,78 |
8.803,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
205.217,89 |
138.775,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
117.157,48 |
96.324,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
88.060,41 |
42.450,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
19,89 |
19,89 |
| Summe
Passiva |
276.474,89 |
214.660,89 |
Anhang
der Sebo Handels- und Vertriebs GmbH
Salz
Registergericht Schweinfurt, 6027
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 264 Abs. 1 HBG i.d.F. des
BilRUG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeteten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handesgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde sowohl unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274, 276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HBG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§
252-256 a HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des
Weiteren unter Ansatz der Fortführungswerte bei
Zugrundelegung der Vermutungsregel nach § 252 Abs. 1
nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1 Satz 3 COVInsAG, da bis zum
31.12.2023 keine konkreten Anhaltspunkte für eine
Überschuldung oder mögliche
Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Gebäude werden linear mit 4 bzw. 3 %
abgeschrieben.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben.
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechungsabgrenzungsposten betreffen
Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die Sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenden sieben Jahre, bei
Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn Jahre
abgezinst. Bei der Abzinsung kommt die Nettomethode zur
Anwendung.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Herbert Pfister
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 10
Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind die wirtschaftlichen
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des
Covid-19-Virus zu nennen. Deren Größenordnung
ist derzeit noch nicht in vollem Umfang abschätzbar.
Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass das
Weiterbestehen des Unternehmens nicht gefährdet ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2025
festgestellt.
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