Clemens
GmbH
Groß-Kienitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.835,50 |
6,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.834,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
575.149,74 |
417.508,73 |
| I.
Vorräte |
183.906,15 |
88.237,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
387.751,09 |
268.189,09 |
| davon
gegen Gesellschafter |
277.192,24 |
170.144,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.492,50 |
61.082,45 |
| Aktiva |
579.985,24 |
417.515,23 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.505,93 |
131.505,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
105.941,34 |
105.941,34 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
30.970,00 |
43.508,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
417.509,31 |
242.501,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
417.509,31 |
242.501,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
183.456,47 |
144.626,05 |
| Passiva |
579.985,24 |
417.515,23 |
Anhang
Allgemeine Angaben
1. Die Clemens GmbH hat ihren Sitz in
Groß Kienitz. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Potsdam unter HRB 20863 eingetragen.
2. Auf die Gesellschaft sind gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden.
3. Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere
wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert
waren.
4. Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB).
5. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.
4 HGB).
6. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
7. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
8. Die sonstigen Rückstellungen erfassen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
9. Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
10. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
11. Die sonstigen Rückstellungen erfassen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
12. Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
D.
Sonstige Angaben
1. Im Jahresdurchschnitt beschäftigt die
Gesellschaft 2 Arbeitnehmer.
2. Zum Geschäftsführer ist Herr Harald
Ostermann (Industriekaufmann), Bestensee bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt,
Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen.
3. Von den Erleichterungen der §§
274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Groß Kienitz, 29.
April 2024
gez.
Harald Ostermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2024
festgestellt.
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