SITA
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2008
EUR |
31.8.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.468,00 |
49.247,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.417,00 |
49.193,00 |
| III.
Finanzanlagen |
51,00 |
53,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.644,25 |
40.404,96 |
| I.
Vorräte |
32.500,00 |
32.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.674,58 |
7.555,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
469,67 |
349,06 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
191.539,28 |
159.354,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
279.651,53 |
249.006,09 |
Passiva
|
|
31.8.2008
EUR |
31.8.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
184.918,73 |
157.184,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.185,15 |
27.734,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
191.539,28 |
159.354,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.151,53 |
248.206,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
110.801,31 |
118.261,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
279.651,53 |
249.006,09 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SITA GmbH wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Nach den
in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
1.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im
wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Die Bilanzierungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben
wurden, wurden nicht bilanziert.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen und
sonstigen Verbindlichkeiten entstanden keine wesentlichen
Posten rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
1.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr
und übernimmt diese - soweit zulässig - in ihre
Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen
wurde linear entsprechend der nach steuerlichen
Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch:
Herr Jens Peter Gräf, Leipzig
Die Geschäftsführung
gez. Jens Peter Gräf
Leipzig, den 22.12.2009
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