Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 230
Vorher
Baden-Auto Holding GmbH
Eingetragen
22.11.1949
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Beteiligung zu wirtschaftlichen Zwecken an gewerblichen Unternehmen und die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie alle Geschäfte, die mit diesem Geschäftszweck in Zusammenhang stehen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Szanto
seit 21.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Renate Kristina Szanto
Freiburg im Breisgau
60.00%
Michael Georg Szanto
Freiburg im Breisgau
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SVM GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023 der SVM GmH, Freiburg

A K T I V A
Vorjahr
EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 11.266.566,23 11.683
II. Finanzanlagen 2.747.468,89 2.710
14.014.035,12 14.393
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 866.868,12 1.016
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.047.831,56 1.369
5.914.699,68 2.385
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 8.512,18 7
19.937.246,98 16.785
P A S S I V A
Vorjahr
EUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000
II. Kapitalrücklage 1.362.000,00 1.362
III. Gewinnrücklagen 3.529.238,17 3.529
IV. Bilanzgewinn 9.597.021,65 6.603
17.488.259,82 14.495
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.023.206,07 2.121
C. VERBINDLICHKEITEN 425.781,09 169
19.937.246,98 16.785

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der SVM GmbH, Freiburg

I. Allgemeine Angaben

Die SVM GmbH hat ihren Sitz in Freiburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i.Br. unter der Nummer HRB 230 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, den Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zu den Davon-Vermerken im Anhang gemacht. Darüber hinaus wurden Aufstellungserleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist auf Grund der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der Anzahl der Arbeitnehmer als "kleine Kapitalgesellschaft" einzuordnen (§ 267 Abs. 1 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der vor­aussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. im Falle einer dauerhaften Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen erfolgen, sobald der Grund für die Wertminderung entfallen ist.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet.

Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Teilwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH verwendet. Die neuen Richttafeln berücksichtigen die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundsamtes.

Der Rückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung folgender Parameter ermittelt:

Für die Abzinsung wurde pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bezogen auf eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,82 % (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) verwendet. Zudem wurde eine erwartete Rentensteigerung von je 2,0 % berücksichtigt.

Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,74 %.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Hinsichtlich der Aufstellung eines Anlagegitters nach § 284 Abs. 3 HGB wurde von der Befreiungsvorschrift nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 11.700 (Vj. TEUR 12) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche weitere Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen in Höhe von TEUR 152 (Vj. TEUR 24) bestehen gegen Gesellschafter.

3. Pensionsrückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 9. Der Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 233 (Vj. TEUR 25) bestehen gegenüber Gesellschaftern.

Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 25 (Vj. TEUR 30) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.

5. Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:    

EUR
Jahresüberschuss 3.843.768,86
Vorabausschüttung -200.000,00
Bilanzgewinn 3.643.768,86

  Die Geschäftsführung schlägt vor, den nach der Vorabausschüttung von EUR 200.000 verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gesamt TEUR

davon im folgenden Geschäftsjahr fällig

TEUR

aus Mietverträgen

26

26

Summe

26

26

2. Ausschüttungssperre

Zum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 9 der Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre. Der Betrag betrifft in voller Höhe den Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich des unter III.3 erläuterten Bilanzansatzes der Pensionsrückstellungen, der mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren ermittelt wurde, mit dem Wert, der sich bei Ermittlung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergibt.

3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten

Arbeitnehmer wurden nicht beschäftigt.

4. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane

Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch:

Herrn Michael Szanto.

5. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB

 

Freiburg im Breisgau, den 24. Juli 2024

SVM GmbH

gez. Michael Szanto

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 7. August 2024.

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