Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Szanto seit 21.12.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SVM GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023 der SVM GmH, Freiburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der SVM GmbH, FreiburgI. Allgemeine AngabenDie SVM GmbH hat ihren Sitz in Freiburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i.Br. unter der Nummer HRB 230 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, den Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zu den Davon-Vermerken im Anhang gemacht. Darüber hinaus wurden Aufstellungserleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der Anzahl der Arbeitnehmer als "kleine Kapitalgesellschaft" einzuordnen (§ 267 Abs. 1 HGB). II. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung1. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 2. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. im Falle einer dauerhaften Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen erfolgen, sobald der Grund für die Wertminderung entfallen ist. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Teilwertverfahrens. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH verwendet. Die neuen Richttafeln berücksichtigen die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundsamtes. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung folgender Parameter ermittelt: Für die Abzinsung wurde pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bezogen auf eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,82 % (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) verwendet. Zudem wurde eine erwartete Rentensteigerung von je 2,0 % berücksichtigt. Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,74 %. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz1. AnlagevermögenHinsichtlich der Aufstellung eines Anlagegitters nach § 284 Abs. 3 HGB wurde von der Befreiungsvorschrift nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 11.700 (Vj. TEUR 12) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche weitere Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen in Höhe von TEUR 152 (Vj. TEUR 24) bestehen gegen Gesellschafter. 3. PensionsrückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 9. Der Unterschiedsbetrag ist nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 4. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 233 (Vj. TEUR 25) bestehen gegenüber Gesellschaftern. Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 25 (Vj. TEUR 30) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. 5. ErgebnisverwendungDer Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den nach der Vorabausschüttung von EUR 200.000 verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige Pflichtangaben1. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2. AusschüttungssperreZum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 9 der Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre. Der Betrag betrifft in voller Höhe den Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich des unter III.3 erläuterten Bilanzansatzes der Pensionsrückstellungen, der mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren ermittelt wurde, mit dem Wert, der sich bei Ermittlung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Jahren ergibt. 3. Durchschnittliche Zahl der BeschäftigtenArbeitnehmer wurden nicht beschäftigt. 4. Angaben zu den Mitgliedern der UnternehmensorganeIm Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch: Herrn Michael Szanto. 5. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
Freiburg im Breisgau, den 24. Juli 2024
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 7. August 2024. |
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