LEON- Konstruktionstechnik GmbH
Marktplatz 19, 79346 Endingen am Kaiserstuhl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Franz Leon seit 2.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEON- Konstruktionstechnik GmbHEndingen am KaiserstuhlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Leon- Konstruktionstechnik GmbH, Endingen am Kaiserstuhl, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 713624 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat am 6. März 2023 einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gemäß § 13 InsO beim Amtsgericht Baden-Baden gestellt. Mit dem Sicherungsbeschluss vom 7. März 2023 wurde Herr RA André Berbuer vorerst zum vorläufig (schwachen) Insolvenzverwalter bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28. April 2023 wurde Herr RA André Berbuer zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Insolvenzverfahrens stellte sich heraus, dass eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Dauer nicht möglich ist, so dass in Abkehr von der Going-ConcernPrämisse die Bewertung und Bilanzierung der Vermögensgegenstände in dem vorliegenden Jahresabschluss grundsätzlich zu Zerschlagungswerten erfolgte. Bei der Gesellschaft handelt es sich erstmals um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des GmbHG i.V.m. § 155 InsO aufgestellt. Zur Verbesserung der Darstellungsklarheit werden Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke grundsätzlich im Anhang gemacht. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. In Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB werden die Vermögensgegenstände grundsätzlich zu Zerschlagungswerten bewertet. Soweit die fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter den Zerschlagungswerten liegen, sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft sind die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich wie Umlaufvermögen zu behandeln. Zur Wahrung der Bilanzklarheiterfolgt der Ausweis dennoch im Anlagevermögen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Soweit die aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens erzielten Erlöse geringer sind, als die ausgewiesenen Buchwerte, wurden die Veräußerungserlöse angesetzt. Aus der Bewertung zu Zerschlagungswerten ergaben sich in den Sachanlagen keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Die Vorräte/Waren wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Zerschlagungswert am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zum Abschlussstichtag sind keine außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte vorgenommen worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 3 enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 38) und aus sozialer Sicherheit von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 12). V. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Leasing- und Pachtverträgen für das Folgejahr in Höhe von TEUR 75 Im Berichtsjahr war Herr Martin Leon als Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Endingen am Kaiserstuhl, den 01. März 2023 gez. Dr. André Berbuer als IV Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. März 2023 |
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