InstoreTV GmbH
Augsburger Straße 32, 86833 Ettringen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jos Wijtenburg seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Instore TV GmbHEttringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma Instore TV GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden. Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis. Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Umrechnungsmethoden
Der Jahresabschluss der Instore TV GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte
die Abschreibungen nach linearer Methode.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in
Euro
Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.
Angabe und Begründung von Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte
Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.
Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß
wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild vermittelt
Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen.
Gesonderte Darstellung von größeren Posten,
die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich
entstehen
Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten
Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen: Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen gegenüber Gesellschaftern Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Form eines Verrechnungskontos in Höhe von EUR 6.747,43.
Eigenkapital: Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB Angaben hierzu entfallen, da das gezeichnete Kapital auf Euro lautet. Verbindlichkeiten: Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder
ähnlichen Rechten gesichert sind
Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.
An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der
Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf.
im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge,
sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen
Haftungsverhältnisse
Verrechnungskonto EUR 6.747,43 Das Verrechnungskonto wird mit 6 % p.a. verzinst.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Erhaltene Gesellschafter-Darlehen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung: Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen,
soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
In der Gewinnermittlung sind Aktienverluste in Höhe von € 118.239,55 enthalten.
Gründe für die planmäßige
Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei
Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.
Gesonderter Ausweis der
außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§ 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder
Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder
Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
V. Sonstige Angaben:
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Jos Wijtenburg zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.
Weitere Angaben: Weitere Angaben sind nicht zu machen
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
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