ELW GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Martin Edenharter seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Johannes Lautenschlager seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Johann Edanharter seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAVATE Verwaltungs GmbHSchmidmühlenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2010Rechtliche Verhältnisse Firma: LAVATE Verwaltungs GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: 92287 Schmidmühlen Anschrift: Hochweg 7 92287 Schmidmühlen Gründung: 08.09.2009 Gesellschaftsvertrag: Notar Erwin Richter, Bad Staffelstein URNr. 1625/2009 vom 08.09.2009 Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der LAVATE GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Schmidmühlen Geschäftsjahr: Kalenderjahr Stammkapital: € 25.200,00 Geschäftsführung: Edenharter Johann Lautenschlager Johannes Finanzamt: Amberg Steuernummer: 201/131/10210 Allgemeine Angaben Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB) aufgestellt. Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der § 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HG in Anspruch genommen. Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzierungsrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. Für einzelne Vermögensgegenstände wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Ein Übergang zur linearen Methode erfolgt im Jahr,in dem die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. In den Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanalgevermögens werden nur zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu den Anschaffungkosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strengste Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beilzulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten erhalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. Es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abgewertung berücksichtigt, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwert. Berichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zu Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos abgesetzt. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenefalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. Einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB). Sonstige Angaben 1. Mitglieder der Geschäftsführung- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB) Edenharter Johann und Lautenschlager Johannes 2. Beteiligungen an anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Berichtsfirma ist (§ 285 Nr. 11 HGB) Name: LAVATE GmbH & Co KG Sitz: 92287 Schmidmühlen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.06.2011 |
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