Good Mood
GmbH
Winterberg
(vormals: Medebach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.438,00 |
75.220,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
87.437,00 |
75.219,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
336.727,00 |
192.495,20 |
| I.
Vorräte |
8.275,48 |
51.555,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.939,87 |
72.827,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
132.429,38 |
21.657,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.511,65 |
68.111,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
263,57 |
741,17 |
| Aktiva |
424.428,57 |
268.456,37 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
295.837,59 |
98.711,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
270.837,59 |
73.711,20 |
| davon
Gewinnvortrag |
73.711,20 |
41.588,56 |
| B.
Rückstellungen |
12.246,85 |
3.679,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.344,13 |
166.065,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
50.086,15 |
86.003,57 |
| Passiva |
424.428,57 |
268.456,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für
den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255
II a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis €
800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 411 bis € 1.000
mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Geschäftsführer: Sebastian
Krüger
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2022 festgestellt.
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