Franz Hoppe
GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.698,00 |
22.234,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.698,00 |
22.234,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.992.494,92 |
2.036.100,54 |
| I.
Vorräte |
1.381.800,00 |
1.381.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
293.262,08 |
344.564,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.534,59 |
2.534,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
317.432,84 |
309.736,35 |
| Aktiva |
2.009.192,92 |
2.058.334,54 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.365.183,28 |
1.418.908,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
128.000,00 |
128.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.290.908,88 |
1.485.428,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
53.725,60 |
194.519,12 |
| B.
Rückstellungen |
339.553,52 |
339.594,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
304.456,12 |
299.831,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
304.456,12 |
299.831,66 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
517,07 |
517,07 |
| Passiva |
2.009.192,92 |
2.058.334,54 |
Anhang
A. Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und
Bewertung
1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes 2016 (BilRUG), da zwei
der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht
überschritten wurden:
· 6.000.000 € Bilanzsumme
· 12.000.000 € Umsatzerlöse
· im Jahresdurchschnitt 50
Arbeitnehmer.
2. Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Mit Einführung des BilMoG ist die umgekehrte
Maßgeblichkeit (§ 5 Abs.1 S. 2 EStG) der
Steuerbilanz für die Handelsbilanz nicht mehr gegeben.
Es werden deshalb keine Sonderabschreibungen oder
steuerliche Sonderposten mehr gebildet. Auch
Bilanzansätze nach steuerlichen Wahlrechten finden
keine Anwendung mehr.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
aktiviert, die nach der linearen Methode berechnet wurden.
Soweit Abschreibungen bereits vor erstmaliger Anwendung des
BilMoG in Anspruch genommen wurden, behält auch noch
die degressive Methode ihre Gültigkeit (Art. 67 Abs.4
S.1 EGHGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 € (GWG - geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in vollem
Umfang abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern, deren
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251
Euro und 800 Euro liegen, kann zwischen Sofortabschreibung
und Sammelposten gewählt werden.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro
können über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle
abgeschrieben oder in den Sammelposten eingelegt werden.
Sobald man sich hier für den Sammelposten entscheidet
müssen auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251
Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten eingelegt und
alles zusammen über fünf Jahre abgeschrieben
werden.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
der Warenvorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten
bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen.
Die Bewertung der Forderungen wurde
grundsätzlich unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken vorgenommen.
Für latente Steuern (§ 274 HGB) wird die
Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften (§
274a Nr. 5 HGB) in Anspruch genommen, auf die Ausweisung
von latenten Steuern zu verzichten, soweit nicht
Sachverhalte des § 249 Abs.1 HGB eine Passivierung
gebieten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden und zum Bilanzstichtag noch
nicht veranlagten Steuern. Die übrigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
neuen handelsrechtlichen Regelungen des § 253 HGB
ebenfalls nach dem Erfüllungsbetrag durchgeführt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Bei unverzinslichen
Verbindlichkeiten erfolgt keine Abzinsung.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht
vorgenommen, da bereits im Jahr 2010 die Änderungen,
die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben
waren, berücksichtigt wurden. Die
Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 8 EGHGB
wurden mit folgender Ausnahme in Anspruch genommen:
Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB zur Verteilung der Zuführung der
Pensionsrückstellung auf 15 Jahre wurden nicht in
Anspruch genommen:
Auf den Ausweis von latenten Steuern wurde
verzichtet. Insoweit wurden die Erleichterungen des §
274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.
B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Einzelangaben zu den Gegenständen des
Anlagevermögens, insbesondere Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die kumulierten
Abschreibungsbeträge, Abschreibungen des
Geschäftsjahres und die Buchwerte ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel und der Aufstellung zur Entwicklung des
Anlagevermögens.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
(EDV-Software) wurden angemessene Teilwertabschreibungen
vorgenommen, soweit nicht für Standardsoftware eine
lineare Abschreibung vorzunehmen war.
2.
Vorratsvermögen
Der Wertansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurde anhand der letzten Einkaufsrechnung und dem
voraussichtlichen Verbrauch bis zum Bilanzstichtag
geschätzt.
Die Bewertung der Warenvorräte wurde durch die
Gesellschaft vorgenommen. Waren mit einer Lagerdauer von
über fünf Jahren waren nicht mehr im Bestand.
Bei allen Waren (Maschinen) wurde ein
Gemeinkostenaufschlag den Anschaffungskosten
hinzugerechnet. Dieser Gemeinkostenaufschlag basiert auf
dem Durchschnitt der ermittelten Kosten der letzten drei
Geschäftsjahre und bildet die Aufwendungen ab, die der
Betrieb in die betriebsnotwendige und optische Aufbereitung
der Gebrauchtmaschinen investiert. Ausgenommen sind
Maschinen, die eine erhebliche technische Auf- und
Umrüstung von dritter Seite erfahren. Hier wurden die
beauftragten Auf- und Umrüstkosten aktiviert.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Debitoren sind zum Bilanzstichtag am 31.12.2018
in der dem Jahresabschluss beigefügten
Debitorenaufstellung einzeln oder nach Buchstabenkreisen
aufgeführt. Wegen des allgemeinen Ausfallrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% netto
gebildet.
4. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten kurzfristige Forderungen an die
Geschäftsführerin und an verbundene Unternehmen
der Hoppe-Gruppe. Ferner sind Steuerforderungen des
Geschäftsjahres und des Vorjahres, die Umsatzsteuer,
Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer betreffend,
ausgewiesen,
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Im Geschäftsjahr war kein
Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
6.
Latente SteuernFür latente Steuern (§ 274
HGB) wurde von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch
gemacht.
7. Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der
Basis versicherungsmathemathischer Berechnungen,
entsprechend den Regelungen nach dem Teilwertverfahren,
gebildet. Diese Rückstellungen betreffen in voller
Höhe die Hinterbliebenenversorgung des früheren
Gesellschafter-Geschäftsführers. Das der
Rückstellung zugrundeliegende Gutachten wurde von der
Talanx Pensionsmanagement AG, am 6. September 2018 nach den
aktuellen Vorschriften des HGB n. F. (Bilmog) erstellt. Die
Erleichterung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die
Zuführung zur Rückstellung auf bis zu 15 Jahre zu
verteilen, wurde nicht in Anspruch genommen.
8.
Steuerrückstellungen
Wegen des Fehlbetrags brauchten keine
Steuerrückstellungen gebildet zu werden.
9. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Buchführungs- und Jahresabschlusskosten. Weitere
Rückstellungen waren nicht zu bilden.
10. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Kreditoren zum Bilanzstichtag am 31.12.2018 sind
in der dem Jahresabschluss beigefügten
Kreditorenaufstellung einzeln oder nach Buchstabenkreisen
geordnet nachgewiesen.
11. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen kurzfristig
fälligen Aufwand des Geschäftsjahres.
Darüber hinaus war ein Darlehen an die
frühere Mehrheitsgesellschafterin auszuweisen.
12. Eventualverbindlichkeiten
Die Geschäftsbeziehung zur Commerzbank
Mönchengladbach und die damit in Zusammenhang stehende
Rahmenkreditvereinbarung wurde im Geschäftsjahr
beendet.
Darüber hinaus sind keine weiteren
Verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse, die
über den Bilanzausweis hinausgehen, bekannt.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung können
nach § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
entfallen.
D. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2018 in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
E. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Frau Simone Hoppe, Willich
und Herrn Herbert Ulke, Viersen
Hinsichtlich der Angaben zur Zahl der
Beschäftigten und den Bezügen der
Geschäftsführung verweisen wir im Rahmen der
größenabhängigen Erleichterungen auf die
Ausnahmeregelungen der § 286 (4) und § 288 HGB.
Der Geschäftsführerin hat im Laufe des
Geschäftsjahres das ihr in Vorjahren gewährte
Darlehen vollständig zurückgeführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Willich, 30.05.2023
gez.
Simone Hoppe
gez.
Herbert Ulke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2023
festgestellt.
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