Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 3780
Eingetragen
25.11.2002
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Handel mit Werkzeug-und Blechbearbeitungsmaschinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte und Tätigkeiten jeder Art, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen, die dem Zweck der Gesellschaft nach Abs. (1) dienen oder fördern, oder mit ihm verwandt sind, auszuüben. Die Gesellschaft hat das Recht, Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Hoppe
seit 29.8.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hoppe Maschinen GmbH & Co. KG
Germany
128.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Hoppe GmbH

Korschenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 16.698,00 22.234,00
I. Sachanlagen 16.698,00 22.234,00
B. Umlaufvermögen 1.992.494,92 2.036.100,54
I. Vorräte 1.381.800,00 1.381.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 293.262,08 344.564,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.534,59 2.534,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 317.432,84 309.736,35
Aktiva 2.009.192,92 2.058.334,54

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.365.183,28 1.418.908,88
I. Gezeichnetes Kapital 128.000,00 128.000,00
II. Gewinnvortrag 1.290.908,88 1.485.428,00
III. Jahresfehlbetrag 53.725,60 194.519,12
B. Rückstellungen 339.553,52 339.594,00
C. Verbindlichkeiten 304.456,12 299.831,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 304.456,12 299.831,66
davon gegenüber Gesellschaftern 517,07 517,07
Passiva 2.009.192,92 2.058.334,54

Anhang

A. Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung

1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes


Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienge­setzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes 2016 (BilRUG), da zwei der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht überschritten wurden:

· 6.000.000 € Bilanzsumme
· 12.000.000 € Umsatzerlöse
· im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.

2. Bilanzierung und Bewertungsmethoden


Mit Einführung des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs.1 S. 2 EStG) der Steuerbilanz für die Handelsbilanz nicht mehr gegeben. Es werden deshalb keine Sonderabschreibungen oder steuerliche Sonderposten mehr gebildet. Auch Bilanzansätze nach steuerlichen Wahlrechten finden keine Anwendung mehr.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen aktiviert, die nach der linearen Methode berechnet wurden. Soweit Abschreibungen bereits vor erstmaliger Anwendung des BilMoG in Anspruch genommen wurden, behält auch noch die degressive Methode ihre Gültigkeit (Art. 67 Abs.4 S.1 EGHGB).

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € (GWG - geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 251 Euro und 800 Euro liegen, kann zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gewählt werden.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801 Euro und 1.000 Euro können über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben oder in den Sammelposten eingelegt werden. Sobald man sich hier für den Sammelposten entscheidet müssen auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten eingelegt und alles zusammen über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Warenvorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen.

Die Bewertung der Forderungen wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken vorgenommen.

Für latente Steuern (§ 274 HGB) wird die Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 5 HGB) in Anspruch genommen, auf die Ausweisung von latenten Steuern zu verzichten, soweit nicht Sachverhalte des § 249 Abs.1 HGB eine Passivierung gebieten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden und zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berück­sichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den neuen handelsrechtlichen Regelungen des § 253 HGB ebenfalls nach dem Erfüllungsbetrag durchgeführt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Bei unverzinslichen Verbindlichkeiten erfolgt keine Abzinsung.

3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht vorgenommen, da bereits im Jahr 2010 die Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben waren, berücksichtigt wurden. Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden mit folgender Ausnahme  in Anspruch genommen:

Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zur Verteilung der Zuführung der Pensionsrückstellung auf 15 Jahre wurden nicht in Anspruch genommen:

Auf den Ausweis von latenten Steuern wurde verzichtet. Insoweit wurden die Erleichterungen des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.

B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen
Einzelangaben zu den Gegenständen des Anlagevermögens, insbesondere Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die kumulierten Abschreibungsbeträge, Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Buchwerte ergeben sich aus dem Anlagenspiegel und der Aufstellung zur Entwicklung des Anlagevermögens.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen (EDV-Software) wurden angemessene Teilwertabschreibungen vorgenommen, soweit nicht für Standardsoftware eine lineare Abschreibung vorzunehmen war.

2. Vorratsvermögen
Der Wertansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde anhand der letzten Einkaufsrechnung und dem voraussichtlichen Verbrauch bis zum Bilanzstichtag geschätzt.

Die Bewertung der Warenvorräte wurde durch die Gesellschaft vorgenommen. Waren mit einer Lagerdauer von über fünf Jahren waren nicht mehr im Bestand.

Bei allen Waren (Maschinen) wurde ein Gemeinkostenaufschlag den Anschaffungskosten hinzugerechnet. Dieser Gemeinkostenaufschlag basiert auf dem Durchschnitt der ermittelten Kosten der letzten drei Geschäftsjahre und bildet die Aufwendungen ab, die der Betrieb in die betriebsnotwendige und optische Aufbereitung der Gebrauchtmaschinen investiert. Ausgenommen sind Maschinen, die eine erhebliche technische Auf- und Umrüstung von dritter Seite erfahren. Hier wurden die beauftragten Auf- und Umrüstkosten aktiviert.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Debitoren sind zum Bilanzstichtag am 31.12.2018 in der dem Jahresabschluss beigefügten Debitorenaufstellung einzeln oder nach Buchstabenkreisen aufgeführt. Wegen des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% netto gebildet.

4. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten kurzfristige Forderungen an die Geschäftsführerin und an verbundene Unternehmen der Hoppe-Gruppe. Ferner sind Steuerforderungen des Geschäftsjahres und des Vorjahres, die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer betreffend, ausgewiesen,
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Im Geschäftsjahr war kein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

6. Latente SteuernFür latente Steuern (§ 274 HGB) wurde von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht.

7. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathemathischer Berechnungen, entsprechend den Regelungen nach dem Teilwertverfahren, gebildet. Diese Rückstellungen betreffen in voller Höhe die Hinterbliebenenversorgung des früheren Gesellschafter-Geschäftsführers. Das der Rückstellung zugrundeliegende Gutachten wurde von der Talanx Pensionsmanagement AG, am 6. September 2018 nach den aktuellen Vorschriften des HGB n. F. (Bilmog) erstellt. Die Erleichterung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die Zuführung zur Rückstellung auf bis zu 15 Jahre zu verteilen, wurde nicht in Anspruch genommen.

8. Steuerrückstellungen

Wegen des Fehlbetrags brauchten keine Steuerrückstellungen gebildet zu werden.

9. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Buchführungs- und Jahresabschlusskosten. Weitere Rückstellungen waren nicht zu bilden.

10. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Kreditoren zum Bilanzstichtag am 31.12.2018 sind in der dem Jahresabschluss beigefügten Kreditorenaufstellung einzeln oder nach Buchstabenkreisen geordnet nachgewiesen.

11. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen kurzfristig fälligen Aufwand des Geschäftsjahres.
Darüber hinaus war ein Darlehen an die frühere Mehrheitsgesellschafterin auszuweisen.

12. Eventualverbindlichkeiten
Die Geschäftsbeziehung zur Commerzbank Mönchengladbach und die damit in Zusammenhang stehende Rahmenkreditvereinbarung wurde im Geschäftsjahr beendet.

Darüber hinaus sind keine weiteren Verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse, die über den Bilanzausweis hinausgehen, bekannt.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung können nach § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften entfallen.

D. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2018 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

E. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäf­te des Unternehmens durch
Frau Simone Hoppe, Willich
und Herrn Herbert Ulke, Viersen


Hinsichtlich der Angaben zur Zahl der Beschäftigten und den Bezügen der Geschäftsführung verweisen wir im Rahmen der größenabhängigen Erleichterungen auf die Ausnahmeregelungen der § 286 (4) und § 288 HGB.

Der Geschäftsführerin hat im Laufe des Geschäftsjahres das ihr in Vorjahren gewährte Darlehen vollständig zurückgeführt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Willich, 30.05.2023

gez. Simone Hoppe

gez. Herbert Ulke


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2023 festgestellt.

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