OPTIMARL
GmbH
Marl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.943,00 |
80.315,00 |
| I.
Sachanlagen |
88.943,00 |
80.315,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
498.601,36 |
385.302,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
226.215,71 |
180.125,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
272.385,65 |
205.177,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.496,29 |
1.978,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
589.040,65 |
467.596,11 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
432.295,35 |
342.074,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
316.509,85 |
125.720,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
90.220,91 |
190.789,74 |
| B.
Rückstellungen |
66.290,34 |
66.399,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.454,96 |
59.122,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
84.998,43 |
44.152,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.456,53 |
14.969,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
589.040,65 |
467.596,11 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Optimarl GmbH
zum 31.12.2018 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem vorstehend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist wie im Vorjahr kein
Disagio enthalten.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten
enthalten, deren Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Das Geschäftsjahr endet mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 90.220,91
€.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags ergibt
sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 406.730,76
€.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei dem
Gesellschafter Sigurd Lettau.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Marl, 26.10.2020 gez. Sigurd Lettau
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2020 festgestellt.
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