Nordic Rail Service GmbH
Zum Hafenplatz 1, 23570 Lübeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philip Kiess seit 18.10.2022 | Prokura |
Thomas Toschka seit 18.10.2022 | Prokura |
Jörg Ullrich seit 23.6.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hansestadt Lübeck | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nordic Rail Service GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und den Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Nordic Rail Service GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden gemäß Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Nordic Rail Service GmbH mit Sitz in Lübeck im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 5643 HL eingetragen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000,00 € wurde ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Daneben werden bei diesen Posten individuelle Einzelrisiken durch Wertabschläge sowie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das allgemeine Kreditrisiko durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Liquide Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung zum Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Im Geschäftsjahr 2023 lag der Zinssatz 1,22 % (i. Vj. 0,80 %). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern aus abweichender Bilanzierung bzw. Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz werden aufgrund der steuerlichen Organschaft auf Ebene des Organträgers ermittelt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Forderungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen, wie im Vorjahr, nicht. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 950 T€ (i. Vj. 1.477 T€) den Ergebnisabführungsvertrag mit der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lübeck. Weiterhin enthält dieser Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 494 T€ (i. Vj. 158 T€). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalverpflichtungen (269 T€, i. Vj. 348 T€) und für ausstehende Rechnungen (173 T€, i. Vj. 64 T€). Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 584 T€ (i. Vj. 273 T€) und einem Darlehen 2.068 T€ (i. Vj. 2.516 T€). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsätze, die wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt wurden, gliedern sich wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 533 T€. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Schadensersatzleistungen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 28 T€ enthalten. 5. Sonstige Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen für zwei Lokomotiven enthalten. Beide Loks werden für einen Zeitraum von 10 Jahren geleast. Leasingbeginn war Juni 2023 und November 2023. Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 281 T€. Es waren durchschnittlich beschäftigt:
Geschäftsführung Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Im Geschäftsjahr hat die Geschäftsführung keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen, in den der Jahresabschluss der NRS einbezogen ist, wird von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH, Lübeck, aufgestellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister eingestellt. Das im Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 7 T€ und betrifft Abschlussprüfungsleistungen. Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen lagen im Berichtsjahr nicht vor. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen vorgenommen. 6. Ergebnisverwendung Seit 2009 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 950 T€ wird dementsprechend von dem Organträger ausgeglichen. 7. Corporate Governance Die Gesellschaft hat für sich eine Entsprechenserklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 gemäß dem Lübecker Public Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Entsprechenserklärung der Gesellschaft zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex ist auf der Internetseite der NRS öffentlich zugänglich. 8. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 haben könnten, haben sich nicht ergeben.
Lübeck, den 04. März 2024 Nordic Rail Service GmbH Jörg Ullrich, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Nordic Rail Service GmbH, Lübeck Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nordic Rail Service GmbH, Lübeck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nordic Rail Service GmbH, Lübeck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 29. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Hartmut Schmidt, Wirtschaftsprüfer Anne-Kathrin Ottinger, Wirtschaftsprüferin |
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