Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Rayonic Laserschneidtechnik GmbH
Spinnereistraße 12, 04179 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edgar Schmidt seit 8.5.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 30.00% | |
G****** M***** | 15.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rayonic Laserschneidtechnik GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Rayonic Laserschneidtechnik GmbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg.Nr. 9122). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Hierbei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen AFA-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. Pensionsrückstellungen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. IV. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Anschaffungskosten des verrechneten Vermögens betragen 0,3 Mio. Euro. Entsprechend werden die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung wurde mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (1,82%) ermittelt. Der Erfüllungsbetrag nach dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (1,70%) beträgt 558.121,00 Euro. Für den Unterschiedsbetrag von 15.300,00 Euro besteht gemäß § 253 Abs. 2 HGB eine Ausschüttungssperre.
Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Wesentliche periodenfremde Erträge und außergewöhnliche Aufwendungen sind nicht angefallen. In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 10.419,30 enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
D. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. E. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt damit 63. III. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. F. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
G. Forderungsspiegel
H. Rücklagenspiegel
I. Rückstellungsspiegel
J. Verbindlichkeitenspiegel
K. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine bedeutenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Leipzig, den 8. November 2024 Edgar Schmidt, Geschäftsführer ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 11. November 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt. Der Jahresüberschuss wird auf EUR 1.191.423,91 festgestellt. Das Ergebnis wird in Höhe von EUR 754.168,83 in satzungsmäßig Rücklagen eingestellt, in Höhe von EUR 250.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet und in Höhe von EUR 2.012.506,55 auf neue Rechnung vorgetragen. Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Rayonic Laserschneidtechnik GmbH mit Sitz in 04179 Leipzig, Spinnereistraße 12, ist ein mittelständiges metallverarbeitendes Unternehmen mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet der computergestützten Blechfertigung. Seit der Gründung der GmbH im Jahre 1994 entwickelte sich das Unternehmen vom Laserlohnfertiger zum modernen Blechverarbeitungsbetrieb. Es bietet die gesamte Breite der modernen Blechfertigung an und ist somit führender Ansprechpartner im Großraum Leipzig für spezielle und komplizierte Blechverarbeitung. [1] Die Rayonic Laserschneidtechnik GmbH verfügt über einen hochmodernen Maschinenpark mit verschiedenen Laseranlagen sowie Blechverarbeitungsmaschinen. Der Betrieb produziert komplexe Blechteile und setzt zur Fertigung 2 CO 2 -Laserschneidanlagen, 4 Faserlaser, 6 CNC-Abkantpressen, 1 CNC-Schwenkbiege, 1 5-Achs-Bearbeitungszentrum sowie diverse Fertigungsverfahren z.B. Schweißen und mechanische Fertigung ein. Der Geschäftsstandort wurde zuletzt sukzessive ausgebaut und für künftiges Wachstum ausgerichtet. 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Leipziger Raum ist auf dem Gebiet der CNC-gestützten Metallverarbeitung im Gegensatz zu den Ballungsgebieten Erzgebirge und Chemnitzer Umland relativ dünn besiedelt. Die Rayonic GmbH konnte sich einen breit gefächerten Kundenstamm aufbauen, so dass z. B. branchenbezogene Krisen ohne nennenswerte Einbrüche bewältigt wurden. Das Unternehmen wies nach den Jahren der Pandemie und trotz des andauernden Ukraine-Krieges eine gute allgemeine wirtschaftliche Lage auf, wovon auch die Wirtschaft in Leipziger Umland profitierte. Jedoch muss eingeschätzt werden, dass durch angestiegene Energiepreise und höherer Material- und Arbeitskosten kein besseres Umsatzergebnis als im Vorjahr 2022 verzeichnet werden kann, im Gegenteil, das Betriebsergebnis sank. Die Finanz- und Ertragslage zeichnen sich wie folgt aus:
Das Betriebsergebnis verringerte sich gegenüber 2022 um 546,5 T€, das ist ein Minus von 24,5 %. Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf einem Rückgang der Umsatzerlöse um 1.584,4 T€. Die Erhöhung der Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das Jahresergebnis 2023 abzüglich der Gesellschafterausschüttung zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote beträgt 89,5 %. Der Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit beträgt 2.084,5 T€ (Vj. 2.236,0 T€). Bereits 2022 bestanden keine Finanzschulden bzw. Bankverbindlichkeiten. Auch 2023 wurden keine Kredite aufgenommen. Zur Vermögenslage:
Der Rückgang des Anlagevermögens um 442,3 T€ begründet sich mit weniger Investitionen und steigenden Abschreibungen. Das Working-Capital beträgt T€ 5.462,8 (Vj. T€ 4.333,0). 3. Gesamtaussage Unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage kann anhand der dargestellten Zahlen als gut eingeschätzt werden. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung gestaltete sich rückläufig. Die Rayonic GmbH ist bestrebt, Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen und ist stets darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Es werden bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisiert. Durch liquide Mittel, kurzfristige Forderungen und ein wirtschaftlich geführtes Warenlager sind kurzfristige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen optimal abgedeckt. 4. Prognose Das Unternehmen ist im Jahr 2024 um eine weitere gute Geschäftsentwicklung bemüht. Es wird weiterhin angestrebt, den Mehrwert und die Wertschätzung des Unternehmens zu steigern oder zumindest zu halten. Jedoch bereitet die aktuelle Marktsituation (Ukrainekrieg, Inflation, Energiepreissteigerung, Sorgen um Auftragsmangel etc.) einige Probleme, die eine weitere Steigerung der Auftragslage für den Bereich Baugruppenfertigung in Frage stellt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland machen unternehmerische Aktivitäten zunehmend unattraktiv, z.B. vermehrte statt sinkende Bürokratie, höhere Personalkosten, Wegbruch von wichtigen Kunden und letztendlich fehlende Planungssicherheiten. Es werden mehr Beschäftigte im Unternehmen gehalten, als diese ausgelastet werden können, um Arbeitsplätze zu retten. Die von der derzeitigen Regierung beschlossenen Hilfen für den Mittelstand werden als unzureichend eingestuft und sind nicht geeignet, den Mittelstand für die nächsten Jahre zu stabilisieren. Preissteigerungen bei Personal, Material und Energie sowie fehlende positive Konjunktursignale sorgen für zurückhaltende Investitionsabsichten und sind, genau wie schon im Vorjahr, die Ursache für den Verzicht von größeren Investitionen im Jahr 2024. Hauptaugenmerk bleibt jedoch die Sicherung der Produktion durch durchdachte und streng kalkulierte Angebotsbearbeitung und die Arbeitsplatzerhaltung. Bonitätsbeurteilungen im Neukundengeschäft sowie laufendes Reporting unserer Stammkunden führen zu einem reduzierten Risiko von Forderungsausfällen und Bonitätskrisen. Bei der Energieversorgung werden Lieferverträge mit Preisbindung abgeschlossen, die das Risiko der Preiserhöhungen auf die gesetzlichen Zuschläge beschränken. Durch den breitgefächerten Kundenstamm und der damit breiten Verteilung des Umsatzes auf viele Kunden, sind zurzeit existentiell bedrohliche Situationen vorerst nicht zu erwarten. Der Personalstamm setzt sich weiterhin aus älteren erfahrenen sowie aber auch aus relativ jungen tatkräftigen Mitarbeitern zusammen. Aufgrund der schlechten konjunkturellen Entwicklung und der angebotsseitig schwierigen Lage am Beschäftigungsmarkt wird von einer Erhöhung des Personals abgesehen. Im Gegenteil, Weggänge werden nicht mehr durch neues Personal ersetzt. Es wird mit einem leicht positiven Jahresergebnis im Jahr 2024 gerechnet.
Leipzig, den 8.11.2024 Edgar Schmidt, Geschäftsführer [1] Die Prüfung der Angabe war nicht Teil der Jahresabschlussprüfung. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rayonic Laserschneidtechnik GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rayonic Laserschneidtechnik GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rayonic Laserschneidtechnik GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 8. November 2024 Grant
Thornton AG
Jens Gerlach, Wirtschaftsprüfer Frank Smyreck, Wirtschaftsprüfer |
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