Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Frieser Fassadentechnik GmbH
Ostpreußendamm 143, 12207 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torben Malte Richter seit 4.3.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
FBT GmbH Frieser BearbeitungstechnikAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frieser Fassadentechnik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhanga. Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Aus dem Jahresabschluss ergibt sich eine bilanzielle Überschuldung, die nach Angaben der Geschäftsführung unbeachtlich sei, weil Rangrücktrittserklärungen gegenüber der Gesellschaft erklärt worden sein sollen, die eine eventuelle materiell-rechtliche Überschuldung vermeiden sollen. Bilanzierung und Bewertung erfolgen deshalb zu Fortführungswerten. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Hinweise zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter) (§ 284 Abs. 3 HGB) Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist in Abschnitt b. dieses Anhangs abgebildet. Bei den Abschreibungen wurden zu den kumulierten Abschreibungen auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ausgewiesen. 3.2 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben bis auf 2,0 T€ eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: Verbindlichkeiten gegenüber 1.121.027,86 € Gesellschaftern (VJ: 729.935,39 €) 3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. davon aus Steuern 37.693,17 € (0,00 €) 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 62,8 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 8 (Vorjahr: 8) Arbeitnehmer beschäftigt. 4.2 Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB) Das vorliegende Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 327.371,65 €. Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Berlin, den 4. Juni 2024
gez. Stefan Klusmann gez. Holger Schulz sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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