Alvanta GmbH
Alexander-Meißner-Straße 32, 12526 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Andreas Enk seit 11.5.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alvanta GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Kontenrahmen basiert auf der Gliederung einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite , Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.
Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. 4. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. B. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
II. Angaben zur Anzahl der MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug: 15 C. Sonstige VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus laufenden Verträgen für Mieten und Leasinggebühren. D. Feststellung des JahresabschlussesGemäß Gesellschafterbeschluss vom 3. Mai 2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022
Berlin, den 3. Mai 2024 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2024. |
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