Metallbau
Pabst GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.459,00 |
1.191,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.459,00 |
1.191,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.305,50 |
79.943,52 |
| I.
Vorräte |
2.363,16 |
9.323,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.029,23 |
55.809,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.913,11 |
14.810,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.070,98 |
3.073,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
117.835,48 |
84.207,70 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.375,99 |
50.270,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
42.375,99 |
25.270,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
25.270,14 |
41.057,04 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
4.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.859,49 |
29.887,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.178,85 |
29.887,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.680,64 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
117.835,48 |
84.207,70 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die abnutzbaren beweglichen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu je
EUR 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt,
der unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5
Jahren linear abgeschrieben wird.
Die
fertigen und
unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
entsprechend § 255 Abs. 2 HGB unter
Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet.
In die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten und
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren sind zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte auf
Basis der tatsächlichen Einkaufspreise. Für
überalterte und ungängige Warenbestände
wurden angemessene Wertabschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr
- Frau Christel Pabst
Mülheim, den 10. April 2021
Die Geschäftsführerin
gez. Christel Pabst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2021 festgestellt.
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