Gasnetzgesellschaft Marl GmbH
Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Dr. Gehrke seit 6.4.2021 | Geschäftsführer |
Gerd Mittich seit 6.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasnetzgesellschaft Marl GmbHMarlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Wirtschaftsbericht 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. GrundlagenDie Gasnetzgesellschaft Marl GmbH (im weiteren Verlauf GMG oder Gesellschaft bezeichnet), Marl, stellt auf Grund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag den Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 16274 eingetragen. Gegenstand der GMG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Marl. 2. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zinserhöhungen der Notenbanken belasteten die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 Prozent erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 Prozent zurück. Die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Wachstum des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für das schwache Wachstum sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 Prozent lag. Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Mit Blick auf das Aufflammen des Nahost-Konflikts bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der energiewirtschaftlichen Situation ergriffen werden. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Was die Entlastung der Strom- und Gaskunden betrifft, so wurde 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Stromlieferungen wirksam. Diese Maßnahme wurde bis zum 29. Februar 2024 verlängert. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Regulatorische Aspekte Mit Datum 12.07.2022 hat die Bundesnetzagentur der Westnetz das Ausgangsniveau, das der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird, mitgeteilt. Auf dieser Basis hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Dabei hat Westnetz den von der BNetzA für die vierte Regulierungsperiode festgelegten individuellen Effizienzwert (Xind) von 88,38 Prozent berücksichtigt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 26.09.2023 der Klage gegen den Xind der dritten Regulierungsperiode (wegen unsachgemäßer Ermittlung) entsprochen hat. Aus diesem Grunde werden die allen Netzbetreibern im Regelverfahren Ende Mai dieses Jahres mitgeteilten Effizienzwerte unter Beachtung der Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofes für die vierte Regulierungsperiode neu ermittelt. Beim Xgen hat Westnetz den von der BNetzA konsultierten Wert von 0,75 Prozent herangezogen. Die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der Bundesnetzagentur steht noch aus. Für die Bemessung der Erlösobergrenze 2024 wurden die Hinweise der Bundesnetzagentur zur Entgeltbildung vom 13.09.2023 entsprechend berücksichtigt. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30.06.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2024 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des Antragswertes für den Kapitalkostenaufschlag hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Gas für 2024 vorgenommen. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Energiepolitische Rahmenbedingungen Verschiedene Netzstudien der Deutsche Energie-Agentur (dena) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit weiteren Partnern verdeutlichen, dass die Energiewende einen erheblichen Netzausbau insbesondere im Stromsektor erfordert. Darüber hinaus wird über eine zukünftige Kopplung des Strom- und Gassektors zu Übertragungs- und Speicherzwecken diskutiert. Gesamtleistung Für das Geschäftsjahr 2023 betragen die Umsatzerlöse der GMG 1.925.929,06 € (Vorjahr 2.092.691,54 €). Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG Die GMG erbringt grundsätzlich Leistungen in der Tätigkeit Gasverteilung. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Pachterträge und das Jahresergebnis. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 1.559.555,58 € Umsatzerlöse aus der Verpachtung des Gasnetzes an die Westenergie AG, Essen Die unter den Materialaufwendungen aufgeführten Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die Konzessionsabgabe sowie die Dienstleistungsentgelte an die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG für die kaufmännische Dienstleistung. Die planmäßige Abschreibung beläuft sich auf 959.958,82 €. Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte in 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 13.347,82 €. Der sonstige betriebliche Aufwand ist durch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2023, der Steuerberatung und der Erstellung der Steuererklärungen und weiteren betrieblichen Aufwendungen geprägt, die im Wesentlichen auf die Verluste aus Abgängen des Sachanlagevermögens entfallen. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 621.374,14 €. Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Im Berichtsjahr wurde eine Bilanzsumme von 16.659.001,90 € ausgewiesen. Die Aktivseite ist vor allem durch das Sachanlagevermögen geprägt. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus den passivisch abgegrenzten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen 192.050,11 €. 3. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtChancen- und Risikobericht Betriebsrisiken bestehen im Wesentlichen im operativen Verteilnetzbetrieb durch Fehlbedienungen im Netz, durch Planungsfehler sowie mögliche Systemausfälle. Diese Risiken sind durch Verträge mit dem Pächter abgesichert. Die Qualität der Netze sowie die für die Kunden notwendige Versorgungssicherheit wird durch kontinuierliche Erneuerung und Erweiterung der Anlagen, Verbesserung der Prozesse und permanente Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus steigenden Zinsen bei einer anstehenden Refinanzierung. Die Geschäftsführung sieht keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Prognosebericht Gegenstand der GMG ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Marl. Seit Aufnahme der operativen Tätigkeit per 1. Juni 2021, ist die Unternehmung vor allem auf die physikalische Gasverteilung fokussiert. Die Geschäftsführung wird zukünftig die Prozesse als Netzeigentümer weiter optimieren. Die Gesellschaft wird sich weiterhin in den Schwerpunkten Netzerhalt und dem Ausbau der Netzinfrastruktur betätigen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem kommunalen Gesellschafter und dem Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergütung von Neuinvestitionen ab 2024 anzupassen, sodass das aktuelle Zinsniveau zeitnah Berücksichtigung findet. Damit soll der Finanzierbarkeit des im Rahmen der Energiewende steigenden Investitionsbedarfs Rechnung getragen werden. Die Ermittlung des EKII-Zinses für Neuinvestitionen wurde bereits mit Festlegung vom 14.08.2023 von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert angepasst. Der Beschlussentwurf der BNetzA zum EKI-Zins sieht ebenfalls eine Anpassung von einem 10-jährigen Durchschnitt auf einen Jahreswert vor. Mit einer Festlegung ist im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Aufgrund gestiegener Zinsen ist aus Anschlussfinanzierungen für den Anlagenbestand ab den Jahren 2025/2026 eine Ergebnisbelastung zu erwarten. Mit Beginn der fünften Regulierungsperiode (Gas 2028/Strom 2029) können gestiegene Fremdkapitalzinsen über eine Erhöhung der regulatorischen Pacht aufgefangen werden. Die Geschäftsführung geht für 2024 von einem Ergebnis vor Steuern von rund 593.000 € aus. In den nachfolgenden Jahren plant die Geschäftsführung mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von rund 254.000 € für 2025 und rund 162.000 € für 2026. Auswirkungen des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und des Nahostkonflikts auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sieht die Geschäftsführung nicht.
Marl, 26. März 2024 Gasnetzgesellschaft Marl GmbH Die Geschäftsführung Gerd Mittich Dr. Manfred Gehrke Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine GrundlagenGegenstand der Gasnetzgesellschaft Marl GmbH (im weiteren Verlauf "GMG" oder "Gesellschaft" bezeichnet), Marl, ist der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Gasverteilnetzes der Stadt Marl. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16274 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin und direktes Mutterunternehmen ist die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG, Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 5907). Konzernabschlüsse werden nicht erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB). Gemäß § 8 Nr. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Verpflichtung, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufzustellen und prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss ist demzufolge gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB, nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages sowie des EnWG aufgestellt. Die GMG führt ausschließlich die Tätigkeit Gasverteilung aus. Der aufgestellte Jahresabschluss entspricht insofern grundsätzlich dem Tätigkeitsabschluss in der Tätigkeit Gasverteilung. Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG, Marl, bilanziert die GMG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Beträge im Jahresabschluss werden in Euro (€) angegeben. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und werden linear vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei den zum 01.06.2021 zum vertraglichen Kaufpreis erworbenen Sachanlagen wird die Abschreibung mit einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer vorgenommen, welche anhand der Vorgaben für die Bestimmung der Nutzungsdauer gemäß Netzentgeltverordnung hergeleitet wurde. Neuinvestitionen in Gasnetze können kalkulatorisch ab 2023 über eine verkürzte Dauer bis zum 31.12.2044 linear abgeschrieben werden (sog. KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur, BK9-22/614). Sachanlagevermögen der Erdgasinfrastruktur wird handelsrechtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 linear entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, maximal jedoch bis Ende 2044, abgeschrieben. Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Niedrige bzw. unverzinsliche Forderungen sind nicht vorhanden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind der Höhe nach mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert und ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren - ggf. vertragsabhängig - ergebniswirksam aufgelöst. Die zum 01.06.2021 von der Westnetz GmbH im Zusammenhang mit dem Gasnetzerwerb der Stadt Marl übernommenen Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die verbleibende Laufzeit aufgelöst. Erläuterungen zur Bilanz(1) Sachanlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel dargestellt. Die Zugänge im Sachanlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus Gasverteilungsanlagen. (2) Forderungen Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um eine Forderung aus der Abrechnung von Konzessionsabgaben gegen die Westenergie AG in Höhe von 73.780,00 € (Vorjahr 73.780,00 €). Die Restlaufzeit beträgt, wie im Vorjahr, weniger als ein Jahr. (3) Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen ein Guthaben auf dem Girokonto bei der Sparkasse Vest Recklinghausen. (4) Eigenkapital
Das Stammkapital ist in Höhe von 25.000,00 € voll eingezahlt. (5) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2023 mit 9.520,00 € (Vorjahr 8.400,00 €) sowie die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen 2023 in Höhe von 1.500,00 € (Vorjahr 1.500,00 €). (6) Verbindlichkeiten
*RLZ- Restlaufzeit Die Gesellschaft hat am 7./18. Mai 2021 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Gasnetzerwerbs und zur Finanzierung von Erweiterungs- und Instandhaltungsinvestitionen in das Gasnetz abgeschlossen. Der Vertrag sieht einen Darlehensbetrag von 8.390.000,00 € vor, von dem am Stichtag 31. Dezember 2023 ein Betrag von 7.644.033,00 € abgerufen worden ist. Der Zinssatz beträgt 0,58% p.a.; das Darlehen ist in voller Höhe am 30. Dezember 2024 zurückzuzahlen. Unter den Sicherheiten wurde im Darlehensvertrag eine Abtretung von Pachtzinsforderungen vereinbart. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen die Konzessionsabgabe gegenüber der Stadt Marl in Höhe von 62.000,00 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen zum Bilanzstichtag in Höhe von 133.374,14 € die Rest-Ergebnisabführung an das verbundene Unternehmen Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG (Gesellschafterin), wobei vorab bereits ein Betrag in Höhe 488.000,00 € in 2023 ausgezahlt wurde. Die Restlaufzeiten betragen jeweils weniger als ein Jahr. (7) Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse, die ratierlich aufgelöst werden. (8) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 68.973,52 € resultieren aus einem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschafterin Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG (verbundenes Unternehmen) mit einer garantierten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die GMG hat die der örtlichen Gasversorgung dienenden Vermögensgegenstände im Gebiet der Stadt Marl vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2040 an die Westenergie AG verpachtet. Während der Laufzeit des Pachtvertrages trägt die GMG die jährlichen Kosten für die von der Westenergie AG durchgeführten, zwischen den Vertragspartnern abgestimmten, Erweiterungen und Erneuerungen der Pachtanlagen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(9) Umsatzerlöse Bei den ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlösen handelt es sich um die Pachterlöse von der Westenergie AG in Höhe von 1.559.555,58 € (Vorjahr 1.704.239,98 €), Preisnachlässen auf Netznutzung mit 3.687,26 € (Vorjahr 0,00 €), um die Weiterverrechnung der Konzessionsabgaben von der Westenergie AG über 225.128,78 € (Vorjahr 248.000,00 €) sowie um die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufzulösenden Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse in Höhe von 137.557,44 € (Vorjahr 140.451,56 €). In den Erlösen aus Konzessionsabgaben sind 22.871,22 € (Vorjahr 0,00 €) periodenfremde Aufwendungen enthalten. (10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträgen betrafen im Vorjahr periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 43,00 €. (11) Materialaufwand In den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden die geleisteten Konzessionsabgaben an die Stadt Marl mit 225.128,78 € (Vorjahr 248.000,00 €), die Preisnachlässe auf Netznutzung in Höhe von 4.387,84 € (Vorjahr 0,00 €) und das an die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG zu leistende kaufmännische Dienstleistungsentgelt in Höhe von 34.486,76 € (Vorjahr 31.000,00 €) ausgewiesen. In den geleisteten Konzessionsabgaben sind 22.871,22 € (Vorjahr 0,00 €) periodenfremde Erträge enthalten. (12) Abschreibungen Die Aufgliederung der Abschreibungen auf Sachanlagen des Berichtsjahres ist im Anlagenspiegel dargestellt. Die Verkürzung der Nutzungsdauern in Anlehnung an die KANU-Festlegung für Zugänge im Sachanlagevermögen Gas, erhöhte in 2023 die Abschreibungsaufwendungen der Gesellschaft um 13.347,82 €. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung 2023 in Höhe von 9.520,00 € (Vorjahr 8.400,00 €), Steuerberatung und die Erstellung der Steuererklärungen mit 1.600,00 € (Vorjahr 1.557,50 €), Verluste aus dem Abgang des Sachanlagevermögens in Höhe von 19.995,66 € (Vorjahr 21.707,61 €) sowie weitere betriebliche Aufwendungen von 815,34 € (Vorjahr 624,09 €). (14) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen in Höhe von 48.661,72 € (Vorjahr 48.661,72 €) betreffen Darlehenzinsen. (15) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG und der GMG bestehenden Gewinnabführungsvertrags vom 20. Mai 2021 sind für das Berichtsjahr Gewinne in Höhe von insgesamt 621.374,14 € (Vorjahr 817.569,94 €) an die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Tilgung/Aufrechnung in Höhe von 488.000,00 € bezüglich einer gegen die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG bestehenden Forderung aus Vorabauszahlung vorgenommen. Die Tilgung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2023 wirksam. (16) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs getätigt, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt es sich um die Verpachtung des Gasnetzes an die Westenergie AG, die sich auf 1.559.555,58 € beläuft. Für die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen wurden für das Geschäftsjahr 2023 34.486,76 € von der Gesellschafterin Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG berechnet. Aufgrund des zwischen der Gesellschafterin Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG und der GMG bestehenden Gewinnabführungsvertrags vom 20. Mai 2021 sind für das Berichtsjahr Gewinne in Höhe von insgesamt 621.374,14 € an die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Tilgung/Aufrechnung in Höhe von 488.000,00 € bezüglich einer gegen die Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG bestehenden Forderung aus Vorabauszahlung vorgenommen. Die Tilgung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2023 wirksam. (17) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag und vor der Erstellung dieses Anhangs haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der GMG von Bedeutung gewesen wären. Sonstige AngabenDas Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde mit 9.520,00 € für Abschlussprüfungsleistungen berücksichtigt. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages wird der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt. Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Geschäftsführung: Gerd Mittich
Dr. Manfred Gehrke
Marl, 26. März 2024 Gasnetzgesellschaft Marl GmbH Die Geschäftsführung Gerd Mittich Dr. Manfred Gehrke Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 18.06.2024 festgestellt. |
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