RöstGut GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Reiner Oemus seit 27.10.2025 | Vorstandsmitglied |
Lutz Hiller seit 27.4.2004 | Vorstandsmitglied |
Ingolf Döbbecke seit 27.4.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oemus Media AktiengesellschaftLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Oemus Media AG ist eine 84,1 %ige Tochtergesellschaft der mediventure GmbH Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft, Markkleeberg(kurz "mediventure"). Die mediventure ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses (für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen) befreit, da die Größenkriterien des § 293 HGB nicht erfüllt sind. Als verbundene Unternehmen wurden neben der mediventure alle Unternehmen angesehen, an denen die Konzernobergesellschaft direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Die Oemus Media AG ist an der ARGE IDS today Oemus Media AG/Dental Tribune International GmbH, Leipzig, mit 50 % beteiligt. Von den Gesellschaftern der GbR wurden keine Einlagen in das Gesellschaftsvermögen erbracht. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von TEuro 232 erzielt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich nach den Allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute sowie den Ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des 3. Buches des HGB. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. Der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip zugrunde gelegt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag des Jahresabschlusses enstanden sind, wurden dabei berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen dem Stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Stichtag bereits realisiert waren. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Der Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze bemessen wurden. Die Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Der nutzungsbedingte Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der steuerrechtlichen AfA-Tabellen bemessen wurden. Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im Berichtsjahr aufgrund der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Beteiligungen und Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Ausleihungen bestehen insbesondere aus gewährten Darlehen. Die vereinbarten Zinsen sind bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen endfällig und werden den Ausleihungen jährlich hinzugerechnet. Für die bestehende langfristige Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft liegen mangels einer Einlage keine Anschaffungskosten vor. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel gesondert dargestellt: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Notwendige Forderungsabschreibungen wurden wurden vorgenommen. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen werden mit dem Stichtagskurs bewertet. Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume abgegrenzt. Das als "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesene Grundkapital wurde zum Nennwert angesetzt und ist voll eingezahlt. Es ist in 250.000 Namensaktien aufgeteilt. Gemäß § 150 AktG entspricht die Gesetzliche Rücklage dem zehnten Teil des Grundkapitals. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Sonstige Rückstellungen betreffen ungewisse Verbindlichkeiten. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und ist notwendig und der Höhe nach ausreichend bemessen. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen sind entsprechende Rückstellungen (für Archivierungskosten) in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h., unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, der auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit der Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs bewertet. Die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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