Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 96679
Eingetragen
15.10.1991
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Bearbeitung von Baustählen und Bauwerkzeugen sowie Vertrieb landwirtschaftlicher Artikel und Gartengeräte aller Art, Vertrieb von Merkzeugen, Spielwaren. Geschenkartikel sowie Handel mit Waren aller Art soweit dafür eine gewerbliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Monika Hofmann
seit 29.10.2019
Geschäftsführer
Manfred Hofmann
seit 29.10.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82544 Egling
120.000 DM
80.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eisen Heinrich GmbH

Egling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 20.291,46 19.348,73
I. Sachanlagen 2.075,00 2.593,00
II. Finanzanlagen 18.216,46 16.755,73
B. Umlaufvermögen 932.688,29 882.394,67
I. Vorräte 313.744,00 346.835,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 247.952,11 217.329,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 370.992,18 318.230,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.771,00 8.054,00
Summe Aktiva 957.750,75 909.797,40

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 685.636,46 660.775,07
I. gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Gewinnvortrag 584.081,29 557.152,40
III. Jahresüberschuss 24.861,39 26.928,89
B. Rückstellungen 192.037,00 195.938,00
C. Verbindlichkeiten 80.077,29 53.084,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 80.077,29 53.084,33
Summe Passiva 957.750,75 909.797,40

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs¬kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2021 nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 76.693,78 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am: 18.03.2024

Unterzeichner gem. § 245 HGB:
gez. Manfred Hofmann
gez. Monika Hofmann

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2024 festgestellt.

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