EPP
European Professional Partners GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.492,00 |
37.259,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
542,00 |
2.085,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.950,00 |
35.174,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
457.869,45 |
284.818,43 |
| I.
Vorräte |
|
28.420,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
392.083,02 |
210.154,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.786,43 |
46.243,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.296,51 |
2.680,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
498.657,96 |
324.757,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
284.388,71 |
268.785,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
243.785,58 |
221.230,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.603,13 |
22.555,20 |
| B.
Rückstellungen |
44.190,39 |
16.323,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.078,86 |
36.758,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
2.890,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
498.657,96 |
324.757,43 |
Anhang
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu EUR 150,00
Anschaffungskosten wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs.
2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 170.078,86 (VJ: EUR 36.758,13) beträgt
weniger als ein Jahr. Hierin sind erhaltene Anzahlungen auf
begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Aufträge in
Höhe von EUR 25.200,00 (VJ: EUR 0,00) enthalten.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und
Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen
gegenüber Helga Hein i.H.v. EUR 227.571,33 (VJ:
EUR 154.935,80).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Helga Hein, Bankkauffrau, Kleinostheim
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 HGB.
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