Kegelmann
Computerhaus AG
Obertshausen
Jahresabschluss zum 30.06.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2007
EUR |
30.6.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
165.274,45 |
191.682,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.816,50 |
3.158,50 |
| II.
Sachanlagen |
57.029,00 |
87.998,00 |
| III.
Finanzanlagen |
106.428,95 |
100.526,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
256.192,34 |
181.829,51 |
| I.
Vorräte |
80.161,55 |
82.958,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
164.659,01 |
92.981,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.371,78 |
5.889,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.327,93 |
23.292,80 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.733,25 |
33.500,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
503.527,97 |
430.305,24 |
Passiva
|
|
30.6.2007
EUR |
30.6.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
57.500,00 |
57.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.950,00 |
25.950,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
679,33 |
679,33 |
| IV.
Bilanzverlust |
146.862,58 |
117.629,71 |
| B.
Rückstellungen |
198.116,80 |
183.469,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.411,19 |
246.836,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.999,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
503.527,97 |
430.305,24 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kegelmann Computerhaus AG
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes
aufgestellt.
Gemäß
§ 264 Abs. 2 HGB vermittelt der
vorliegende Jahresabschluss auf den 30. Juni 2007 ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren
zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen hinsichtlich der
Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung,
der Vergleichbarkeit und der angewendeten Bewertungs- bzw.
Bilanzierungsmethoden haben sich nicht ergeben.
Soweit sich von der vorliegenden Handelsbilanz
steuerrechtliche Ansatz- und/oder Bewertungsabweichungen
ergeben, werden diese in einer Überleitungsrechnung
dargestellt. Auf die Erstellung einer Steuerbilanz wird
entsprechend verzichtet.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen.
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden angewendet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens wurden nach der linearen Methode
auf der Basis der nach steuerlichen Grundsätzen
ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter gemäß § 6
Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Von der Sondervorschrift des § 7g Abs.
1 EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine
Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
Der Ansatz der Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen entspricht der Aktivwertmitteilung der
Versicherungsgesellschaft.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen Leistungen wurden in Abhängigkeit
von der Erfüllungsquote retrograd aus den
Auftragsbeträgen berechnet; das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden. Erkennbare
Ausfallrisiken ergaben sich zum Abschlussstichtag keine.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen
Forderungsausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen. Der Ansatz der Wertberichtigungen erfolgte
aktivisch als Korrekturposten zu den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften des HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung
gebildet.
Für Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen
nach dem Teilwertverfahren gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtung (Kulanzen) waren am Abschlussstichtag nicht
zu erwarten.
Rückstellungen für latente Steuern waren
nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Zinslose Darlehen bestanden am Abschlusstag keine.
Das handelsrechtliche Höchstwertprinzip wurde
beachtet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
allgemeinen Vorschriften des HGB gebildet.
Fremdwährungsposten
Fremdwährungsposten bestanden am Abschlusstag
weder auf der Aktiv- noch auf der Passivseite.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Umlaufvermögen
Die unfertigen Leistungen betreffen noch nicht
abgerechnete Projekte.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Die Forderungen gegenüber Mitgliedern des
Vorstandes bestanden mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr in Höhe von € 17.500,00.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
2,00 % (-1.823,00 Euro) vorgenommen.
Bei den flüssigen Mittel handelt es sich um den
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten aus
laufender Rechnung.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital lautet auf 57.500,00 Euro.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt, so dass in der Bilanz
die gesonderte Angabe des Verlustvortrags nicht vorzunehmen
war.
Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag in Höhe von 62.733,25 Euro resultiert aus
dem Verlustvortrag zum 01.07.2006 und dem Jahresfehlbetrag
des Berichtsjahres, hierzu bestehen
Rangrücktrittsvereinbarungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des
Vorstandes bestanden mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr in Höhe von € 27.562,85.
D. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung und zur Ergebnisverwendung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weiterer Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.
E. Sonstige Angaben
Beteiligungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine wechselseitigen
Beteiligungen, über die gemäß § 19
AktG Angaben zu machen sind.
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im
Handelsregister eingetragen.
Angabe über die Organe der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der Vorstand
wie folgt besetzt:
| • |
Herr Michael Kegelmann,
Obertshausen
|
| • |
Herr Armin Grimm, Mainhausen,
ausgeschieden zum 31.12.2007
|
Der Aufsichtsrat wurde von folgenden Personen
gebildet:
| • |
Herr Heinrich Klein, Rodgau
|
| • |
Herr StB Andreas Kegelmann,
Rodgau
|
| • |
Herr RA Thomas Jungwirth,
Hainburg
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F. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand der Gesellschaft schlägt folgende
Ergebnisverwendung vor:
| • |
Der Jahresfehlbetrag des
laufenden Jahres wird mit dem Verlustvortrag aus dem
Vorjahr zusammengefasst erteilt.
|
| • |
Der sich daraus ergebende
Bilanzverlust wir auf neue Rechnung vorgetragen.
|
63179 Obertshausen, den 30.06.2008
(Michael Kegelmann)
|