Heiner
Böcker GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
67.695,49 |
64.430,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.555,96 |
64.235,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139,53 |
195,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.695,49 |
64.430,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.148,99 |
62.859,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.700,00 |
30.700,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-17.895,22 |
-17.895,22 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.804,78 |
12.804,78 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.054,71 |
47.945,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.289,50 |
2.109,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.300,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.246,50 |
71,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.695,49 |
64.430,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Heiner Böcker GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31.
Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der
Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bzw. zu dem ihnen beizulegenden Wert bewertet.
Eine Rückstellung für latente Steuern wurde
nicht gebildet, weil die handelsrechtlichen
Bewertungsmethoden den ertragsteuerlichen Vorschriften
entsprechen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz:
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens und der Angabe der Abschreibungen des
Geschäftsjahres wird gemäß § 274a Nr.
1 HGB verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben in
Höhe von 2.194,63 EUR bestanden.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 25.538,93 EUR.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz1 HGB) bestehen in Höhe
von 1.246,50 EUR,Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 Buchstabe a
HGB) haben nicht bestanden.
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum
Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Alleinvertretungsberechtige Geschäftsführer
der Gesellschaft sind:
Herr Dipl.-Ing. Heiner Böcker, Gehrden (bis
23.07.2011)
Herr Dipl. Kaufmann Jan-Henrik Böcker, Hannover.
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Der Jahresüberschuss von 2.289,50 EUR
soll nach dem Vorschlag der
Geschäftsführung auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Hannover, 17. Januar 2012
Heiner Böcker GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2012
festgestellt.
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