Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 6876
Eingetragen
19.2.1998
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Videothek mit Verleih und Verkauf von Videokassetten samt Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Petra de Paiva Monteiro
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Petra de Paiva Monteiro
Schulstr. 24 c, 91074 Herzogenaurach
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PLM Videotheken GmbH

Herzogenaurach

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz zum 31.12.2007

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 57,00 950,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 56,50 950,00
B. Umlaufvermögen 36.257,83 40.460,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.861,23 36.775,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.396,60 3.685,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.314,83 41.411,30

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 20.909,95 28.973,41
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 4.654,64 -3.408,82
davon Gewinnvortrag 3.408,82 8.708,17
B. Rückstellungen 2.680,00 1.480,00
C. Verbindlichkeiten 12.724,88 10.957,89
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.724,88 10.957,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.314,83 41.411,30

Anhang zum 31.12.2007


  
A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3.  Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

1. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

2. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

3.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet.

4.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

5.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

6.  Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und / oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

7.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 22.781,72 .

Allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen im Anlagevermögen sowie entsprechende Abschreibungen im Umlaufvermögen als auch aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr 2007 nicht zu verzeichnen gewesen.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

3.  Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von  13.909,26 Euro und im Vorjahr in Höhe von 20.799,71.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 20.909,95 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 28.973,41 Euro aus.

2..  Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 12.724,88 Euro ( Vj. 10.957,89 Euro ).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben


1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.


2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen aber nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.

3.  Alleinige Geschäftsführerin in 2007 ist Frau Petra de Paiva Monteiro Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 13.909,26 Euro und im Vorjahr in Höhe von 20.799,71 Euro.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 

 

Herzogenaurach, den 11.02.2009

Petra de Paiva Monteiro

Geschäftsführerin

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