WrapAttack GmbH
Selbe AdresseRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Erb seit 21.7.2020 | Geschäftsführer |
Maike Oelmüller seit 21.7.2020 | Prokura |
Klaus Erb seit 21.7.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
erborg GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
4. Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die erborg GmbH hat ihren Sitz in Gelsenkirchen und ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Handelsregisternummer HRB 15796 eingetragen. Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist daher für das Wirtschaftsjahr 2023 verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB zu beachten. Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in Verbindung mit §§ 242 und 264 HGB und § 8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 252-256 des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit absetzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche Wahlrechte wurden in Anspruch genommen. Die planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres vorhanden war, wurden planmäßig fortgeführt. Für die in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2017 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 €, wurde von den Wahlrechten gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG auf eine Höhe von 800,00 € Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden. In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen. Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden. Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt worden. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe der Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind und entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahreesabschluss erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird kontinuierlich geführt. Der Bestand ist von uns nicht geprüft, jedoch auf Plausibilität beurteilt worden. Das Vorratsvermögen ist einzeln aufgeführt. Eine bestandsmäßige Prüfung erfolgt nicht, wohl aber eine Beurteilung auf Plausibilität. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht ersichtlich. Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Kreditorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt. 4. Bewertungsverfahren Die Bewertungsverfahren entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden. a) Bilanzklarheit b) Bilanzwahrheit c) Bilanzvollständigkeit d) Bilanzidentität e) Bilanzkontinuität f) Prinzip der Vorsicht g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip) h) Einzelbewertung i) Periodenabgrenzung 5. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 265 und 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, § 275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. 6. Sonstige Pflichtangaben Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 52.235,28 € p.a. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Jahr 2023 Herr Georg Erb. sonstige Berichtsbestandteile
Gelsenkirchen, den 20.06.2024 gez. Georg Erb, Gesellschafter-Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt. |
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