GERWA Handelsgesellschaft mbHLiquidiert

21244 Buchholz in der Nordheide, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 2360
Eingetragen
9.1.1981
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit TabakwarenGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
e) Gegenstand des Unternehmens ist der allgemeine Handel sowie der Im- und Export von Waren aller Art mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Waren sowie die Übernahme von Handelsvertretungen und von Handelsexportvertretungen. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen

Historie

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Management

NameRolle
Walter Kinz
seit 2.1.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

GERWA Handelsgesellschaft mbH

Buchholz in der Nordheide

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.118,00 8.355,00
I. Sachanlagen 518,00 755,00
II. Finanzanlagen 7.600,00 7.600,00
B. Umlaufvermögen 105.882,07 95.447,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.498,00 16.027,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.384,07 79.419,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 114.000,07 103.802,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 93.042,67 78.295,11
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.271,01 -12.271,01
2. eingefordertes Kapital 13.293,58 13.293,58
II. Gewinnvortrag 65.001,53 55.933,69
III. Jahresüberschuss 14.747,56 9.067,84
B. Rückstellungen 16.064,00 21.295,00
C. Verbindlichkeiten 4.893,40 4.212,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 114.000,07 103.802,49

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Zum 1. Januar 2010 wurde eine Eröffnungsbilanz zur Anpassung auf die geänderten Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde entsprechend Art. 67 (8) Satz 2 EGHGB verzichtet.

Die Gliederung der Bilanz änderte sich im Übrigen nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind im Übrigen mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Eine abweichende Bewertung einzelner Vermögensgegenstände oder Schulden durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergab sich nicht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Barwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Unter den Finanzanlagen befindet sich eine Ausleihung an Gesellschafter in Höhe von € 7.500,00 (Vorjahr € 7.500,00).

Gegenüber Gesellschafter besteht eine Forderung in Höhe von € 230,00 (Vorjahr € 0,00).

Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von
EUR 12.271,01 waren EUR 0,00 eingefordert.

Die Restlaufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf Funktion Vertretungsbefugnis
Kinz Gerda Kauffrau Geschäftsführerin Einzelvertretung
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 und 3a sind ggf. aufgrund von § 288 (1) HGB nicht auszuweisen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Buchholz in der Nordheide, den 10. Juni 2011

Gerda Kinz


Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 14. Juni 2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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