Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 21886
Eingetragen
12.4.2005
Branche
Architekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Hoch- und Tiefbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Knob
seit 7.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Norbert Knob
54497 Morbach, Bischofsdhroner Straße 8
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Knob GmbH

Morbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 406.103,00 352.875,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 294,00 5.787,00
II. Sachanlagen 405.809,00 347.088,00
B. Umlaufvermögen 209.031,99 243.040,34
I. Vorräte 1.999,98 -3.555,60
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 455.104,23 642.598,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.860,28 59.057,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 169.171,73 187.538,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.173,82 17.350,83
Aktiva 628.308,81 613.266,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 317.891,15 343.164,32
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 318.164,32  
III. Jahresfehlbetrag 25.273,17  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   318.164,32
B. Rückstellungen 33.553,18 37.996,81
C. Verbindlichkeiten 276.864,48 232.105,04
Passiva 628.308,81 613.266,17

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG. Es wurden Sonderabschreibungen in Höhe von 0,00 Eur (Vorjahr: 27.086,00 Eur) in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr. 3a HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 180.529,08 € (Vorjahr: 159.592,13 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 96.335,40 € (Vorjahr: 72.512,91 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 89.347,93 € (Vorjahr: 96.493,09 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 Nr. 1b HGB:
- Darl. Voba Hunsrück-Nahe, Sicherungsübereignung Telestapler Mangi RTH6.26  von 56.512,80 €
- Darl. Daimler Truck, Eigentumsvorbehalt Lkw Mitsubishi Fuso Canter WIL-K 815  von 16.835,13 €
- Darl. Voba Hunsrück-Nahe, Sicherungsübereignung JCB Minibagger  von 16.000,00 €

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17 Arbeitnehmer (Vorjahr: 17 Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.

Alleiniger und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreiter Geschäftsführer der Knob GmbH ist Herr Norbert Knob, Bautechniker.

Morbach, den 04.11.2024

für die  Knob GmbH

Norbert Knob, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2024 festgestellt.

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