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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Stein seit 4.7.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbHStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlagen der Gesellschaft Gegenstand der Christenserinnen gGmbH ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Sie erkennt die vom Bischof von Aachen erlassene Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Bezug auf die Beschäftigungsverhältnisse an, sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S. der Abgabenordnung. Dem Satzungszweck entsprechend hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr die Seniorenpflegeeinrichtung Haus Maria im Venn (HMiV) in Stolberg-Venwegen sowie das Heim des Guten Samaritan (HdGS) in Stolberg-Zentrum betrieben. Am 01.06.2019 eröffnete die Gesellschaft zudem eine Tagespflegeeinrichtung am HdGS. Die voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen verfügten im Geschäftsjahr über einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI für insgesamt 195 Plätze (vollstationär) und ab 01.06.2019 12 Tagespflegeplätze (teilstationär). II. Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen Auch im Jahr 2019 setzte sich der Wachstumskurs der deutschen Wirtschaft weiter fort. Das Bruttoinlandsprodukt lag preisbereinigt um durchschnittlich 0,6 % höher als im Vorjahr, je Einwohner stieg der Betrag auf 41.342,00 EUR an. Die Bevölkerung Deutschlands ist 2019 um 147.000 Personen (+ 0,2 %) gewachsen. Zum Jahresende 2019 lebten damit 83,2 Millionen Menschen in Deutschland. Im Jahresdurchschnitt waren in Deutschland 2.267.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit reduzierte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 73.000. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,0 Prozent. Die Erwerbsquote ist von 55,7 % in 2018 auf 55,9 % in 2019 angestiegen. Die Verbraucherpreise stiegen um 1,4 %, während die Steigerungsrate 2018 1,9 % betrug. 1 Die demografische Entwicklung, das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung sowie der medizintechnische Fortschritt tragen dazu bei, dass die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen in den kommenden Jahren weiter steigen wird.
1 De Statis - Statistisches Bundesamt -
Pressemitteilungen
Die demografische Entwicklung der Bevölkerung in der Städteregion Aachen, insbesondere im Einzugsbereich unserer beiden Seniorenpflegeeinrichtungen geht mit einer steigenden Eintrittswahrscheinlichkeit von Pflegebedürftigkeit im Alter einher. Darüber hinaus ist eine Unterdeckung an vollstationären Pflegeplätzen in Stolberg 2 anzunehmen. Anzahl und auch Dringlichkeit der Anfragen für einen Pflegeplatz in der Kurzzeit- oder vollstationären Pflege haben im Berichtsjahr zugenommen, wobei die Übernahme der Pflege zunehmend durch den Mangel an qualifiziertem Personal gehemmt wird. Die mit den Kostenträgern vereinbarten quantitativen und qualitativen Vorgaben sind dabei einzuhalten. Der Pflegekräftemangel hat in Nordrhein-Westfalen (NRW) deutlich zugenommen: 2018 hätten in NRW rund 10.000 pflegerische Vollzeitkräfte im Gesundheitswesen gefehlt, heißt es in einem Bericht seitens des MAGS NRW. Die Lücke sei damit im Vergleich zu 2015 um 7.700 Vollzeitkräfte größer geworden. Im Einzelnen würden in der Gesundheits- und Krankenpflege aktuell 5.160 Pflege-Vollzeitkräfte mehr benötigt, in der Kinderkrankenpflege 665 und in der Altenpflege 4.268 Vollzeitkräfte 3. Bis 2030 werden allein aufgrund der Alterung der Bevölkerung zusätzlich rund 130.000 Pflegekräfte in der Langzeitpflege gebraucht. Hochgerechnet auf Vollzeitstellen pflegen und betreuen aktuell knapp 590.000 Pflegekräfte die gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen. 2030 werden rund 720.000 Personen benötigt. Der Anteil der gesetzlich Versicherten, die auf Pflege angewiesen sind wird von ca. 4.6 % bis 2030 auf 5,5 % ansteigen. 4 2. Geschäftsverlauf Die Anstrengungen, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Fachpersonal in der Pflege zu gewinnen, verlangen zunehmend mehr Engagement. Von erheblicher Relevanz sind im Berichtsjahr die Umsetzung und der Fortschritt der Bauprojekte. Unsere beiden vollstationären Pflegeeinrichtungen befinden sich seit 2016 in der Umsetzung eines Masterplans zur baulichen Modernisierung, dies u.a. auf Grundlage der Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes vom 02.10.2014 (WTG NW). So wurde die Einrichtung HdGS zum 01.04.2019 nach 2,5-jährigem Um- und Neubau wieder in Betrieb genommen. Ein Teil der Bewohner/innen wurde während der Bauzeit extern untergebracht (Übergangshaus). Zudem wurde das HdGS durch eine Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen betrieblich erweitert, die zum 01.06.2019 in Betrieb genommen wurde. Mitte 2019 wurde mit dem Umbau der Wohnbereiche im HMiV begonnen. Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb umgebaut, nach Bauzeitenplan ist mit der Fertigstellung Ende 2021 zu rechnen. Die Gebäude des HMiV in Venwegen sind von dem Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V. angemietet, der die Umbaumaßnahmen durchführt.
2 Berichterstattung Kommunale Pflegeplanung -
Aktualisierte Bedarfsrechnung 2018
Die Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wurden aufgrund eines Abstimmungsverfahrens mit der WTG-Behörde der Städteregion Aachen im Geschäftsjahr hinsichtlich des Pflegeplatzangebotes konsolidiert. Hierbei wurde im Wesentlichen den baulichen Erweiterungen in Stolberg-Zentrum sowie dem Abbau von Doppelzimmerangeboten im Stolberg-Venwegen Rechnung getragen. Die Platzzahl im HMiV wurde zum 01.04.2019 um 24 Plätze reduziert (von zuvor 139 auf 115 Plätze). Im HdGS wurde die Platzzahl um 24 erweitert (von zuvor 56 auf 80 Plätze). Insgesamt stellt die Gesellschaft unverändert 195 Plätze zur Verfügung. Allerdings konnten die Kapazitäten nach den vorgenannten Vereinbarungen mit den Pflegekassen und dem Landschaftsverband Rheinland im Geschäftsjahr tatsächlich nur eingeschränkt bereitgestellt werden. Der Umbau im HMiV erfolgt im laufenden Betrieb und zog die Räumung und den Umzug ganzer Wohnetagen mit sich. Die Bewohner des HdGS waren bis Ende März 2019 in einer Übergangseinrichtung mit einer um 10 Plätze reduzierten Belegungsmöglichkeit untergebracht. Die Neuaufnahme des kompletten Heimbetriebs, der Umzug der Bewohner sowie die Neueröffnung der Tagespflegeeinrichtung im HdGS hemmten zudem die Aufnahmefähigkeit. Flankierend gestaltete sich die Rekrutierung von Personal erwartungsgemäß verhalten. Die Auslastung der vollstationären Einrichtungen beträgt im Geschäftsjahr 82,0 % (Vorjahr 83,8 %). Die Pflegeleistung (Pflegetage) über alle Pflegegrade nach dem SGB XI für An- und Abwesenheiten sank vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen im Geschäftsjahr insgesamt um - 3,0 % (HMiV - 12,2 %/HdGS + 21,3 %). Die neu angebotene Tagespflegeeinrichtung erzielte im Geschäftsjahr eine Auslastung von 40,7 %. 3. Lage der Gesellschaft a) Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme entwickelte sich von 14.375 TEUR (Vorjahr) auf 14.723 TEUR (+ 348 TEUR bzw. + 2,4 %). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 43,0 % (Vorjahr) auf 45,4 % im Geschäftsjahr. Das langfristige Vermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 2.944 TEUR, was auf die Investitionen im Berichtsjahr in Höhe von 3.231 TEUR sowie Abschreibungen in Höhe von 287 TEUR zurückzuführen ist. Das langfristige Kapital erhöhte sich bedingt durch den Jahresüberschuss (+ 495 TEUR), den erhöhten Ausweis des Sonderpostens (+ 337 TEUR) und Darlehenstilgungen (- 123 TEUR) um 708 TEUR. Zum Bilanzstichtag 2019 wird damit das langfristige Vermögen in Höhe von 1.764 TEUR durch langfristiges Kapital überdeckt. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist deutlich positiv und beträgt 848 TEUR. Die Stichtagsliquidität hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 2.171 TEUR verringert. Die Liquidität im Geschäftsjahr wurde insbesondere durch die Baumaßnahme belastet. Der Deckungsfaktor in Monaten (Verhältnis Liquidität auf kurze Sicht zu betriebsgewöhnlichem Finanzbedarf) verringerte sich von 6,2 Monaten (2018) auf 2,8 Monate (2019). Im Vorjahr sind der Gesellschaft Darlehen in Höhe von insgesamt 6.500 TEUR ausgezahlt worden. b) Entwicklung der Ertragslage Die Gesellschaft schließt 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 495 TEUR (Vorjahr 3.861 TEUR). Die im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge betragen 9.111 TEUR (Vorjahr 11.919 TEUR). Sie verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr signifikant um 23 %, was im Wesentlichen auf geleistete Zuschüsse seitens der Ordensgemeinschaft der Christenserinnen e.V. im Vorjahr zurückzuführen ist. Die Erträge aus Pflegeleistungen sowie für Unterkunft und Verpflegung stiegen um insgesamt + 4,8 % (HMiV - 5,4 %/HdGS + 30,4 %) bzw. um + 331 TEUR, zurückzuführen auf die vorgenannten Faktoren sowie auf neu abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und dem Landschaftsverband Rheinland zum 01.05.2019. Im Investitionsbereich der Einrichtungen schlossen das HMiV mit + 61 TEUR (Vorjahr + 38 TEUR) ab. Das HdGS schloss mit - 27 (Vorjahr - 195 TEUR), u.a. aufgrund des Entfalls von Mietaufwendungen (Übergangshaus) und nicht förderfähigen, baubedingten Aufwendungen (Abrisskosten). Ebenfalls wurden für beide Einrichtungen zum 01.04.2019 neue Investitionskostensätze gem. Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW) beantragt und genehmigt. Der Materialaufwand erhöhte sich im Berichtsjahr um 129 TEUR und ist geprägt durch höhere Aufwendungen für Wasser, Energie und Brennstoffe insbesondere im neu bezogenen HdGS. Die Abschreibungen betragen 287 TEUR (Vorjahr 95 TEUR). Erstmals belasteten die Abschreibungen der fertig gestellten Baumaßnahme das Geschäftsergebnis. Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 90 TEUR) wird ebenfalls durch die Baumaßnahme in Stolberg-Zentrum beeinflusst. Die Mietzahlungen für das Übergangshaus fielen in 2019 um 75 TEUR geringer aus. Im Vorjahr belasteten 168 TEUR Abbruchkosten zusätzlich die Ertragslage. Aufwandserhöhend stehen diesen in 2019 höhere Aufwendungen für Wartungen, Versicherungen sowie weitere Instandhaltungen, die im Rahmen der Umbauarbeiten angefallen sind, gegenüber. Das Finanzergebnis hat sich erwartungsgemäß u.a. aufgrund der hinzugekommenen Darlehenstilgungen und Zinsleistungen, die fristgerecht geleistet wurden, entwickelt. c) Personalsituation Im Berichtsjahr wurden, im Vollzeitäquivalent, durchschnittlich 113 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vorjahr 111) beschäftigt. Zudem absolvierten 10 Auszubildende (Vorjahr 12) unterschiedlicher Jahrgangsstufen in der Altenpflege die praktische Ausbildung in den Einrichtungen. Bei den Beschäftigungsverhältnissen kommen die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) zur Anwendung. Gemäß der zweiten Stufe des Tarifabschlusses der Regionalkommission NRW aus 2018 stiegen die Entgelte für die Beschäftigten zum 01.01.2019 um 3,29 % (Pflegedienst), für Mitarbeiter in der Hauswirtschaft, Technik, Betreuung und Verwaltung um 3,09 % sowie für die Mitarbeiter im Sozialdienst um 3,02 %. Zum Erhalt und zur Entwicklung der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden folgende Themen durch in- und externe Fort- und Weiterbildungsangebote erschlossen: Prävention sexueller Gewalt, Arbeitssicherheit, Hygiene, Erste Hilfe, Expertenstandards in der Pflege. Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,7 % (HMiV - 2,1 % / HdGS + 20,6 %) bzw. um 281 TEUR (insgesamt 2018: 5.947 TEUR, 2019: 6.228 TEUR). III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Für das kommende Geschäftsjahr wird insbesondere im HdGS von einem moderaten Anstieg der Belegungszahlen im voll- und teilstationären Bereich ausgegangen. Vor dem Hintergrund der tariflichen Steigerungen im Personalbereich wie auch der gewiss noch vorhandenen umbaubedingten Belegungseinschränkungen im HMiV sowie der erstmalig ganzjährigen Kosten für die Bewirtschaftung des HdGS ist insgesamt von einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis auszugehen. Aufgrund der Coronapandemie 2020 sind gravierende Änderungen eingetreten, deren Auswirkungen mittel- und längerfristig nicht absehbar sind. Besuchsbeschränkungen, die angeordnete Schließung der Tagespflege, Bereithaltung von Plätzen zur Kohortierung, coronabedingter Personalausfall sowie ein erheblicher personeller Zusatzaufwand kennzeichnen die Situation in 2020. Die unterjährige Entwicklung deutet auf einen Mehraufwand beim Personal hin, dies vor allem aufgrund von Zusatzaufgaben sowie auf Steigerungen in den Sachkosten. Coronaschutzhilfen nach § 150 Abs. 3 SGB XI wurden beantragt. Wir erwarten insgesamt eine sich eher verschlechternde Finanzlage der Gesellschaft. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. 2. Chancen- und Risikobericht Das HMiV wird bis voraussichtlich Ende 2021 baulich modernisiert sein. Das HdGS etabliert sich sukzessive seit der Wiederinbetriebnahme nach dem Umbau. Die beiden über 40 (HMiV) bzw. über 60 (HdGS) Jahre alten Einrichtungen werden bzw. wurden nach aktuellen Erkenntnissen umfassend modernisiert, um die Anforderungen des WTG NRW erfüllen zu können. Darüber hinaus gewinnen die Häuser hierdurch deutlich an Attraktivität, sowohl als professioneller Pflegeanbieter als auch als Arbeitgeber. Die prognostizierte Arbeitsmarktsituation in der Pflege wird dennoch weniger Raum bieten, neue Mitarbeiter gewinnen zu können. Allerdings erwarten wir u.a. aufgrund der strikten Tariforientierung einschließlich betrieblicher Zusatzversorgung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin, neue Bewerberinnen und Bewerber gewinnen zu können. Für ein positives Betriebsklima setzen sich die Häuser weiterhin ein, um Interessenten für die Merkmale der Häuser begeistern zu können und den Festangestellten sowie langjährig Beschäftigten das Arbeiten in einer positiven Umgebung zu ermöglichen. Die Orientierung an den Leitsätzen der Christenserinnen unterstützt diesen Prozess. Das Risiko, personelle Engpässe unzureichend ausgleichen zu können, ist jedoch nicht von der Hand zu weisen. Eine angepasste Aufnahmepolitik sowie Kompensationen durch externe Anbieter wären sodann angezeigt. Die Nachfragesituation für vollstationäre Pflegeplätze wird den Prognosen zur Folge nicht nachgeben. Es ist im Gegenteil mit steigender Nachfrage zu rechnen, dies aufgrund fortschreitender Multimorbidität, Demenz und Palliativsituationen in der häuslichen Versorgung oder Krankenhausanschlussversorgung. Übernahmen und Überleitungen in die Einrichtungen werden pflegefachlich, auch vor dem Hintergrund personeller Ressourcen, im Vorfeld beurteilt, bevor Leistungszusagen erfolgen. Die Auslastung der Tagespflege ist weiter zu entwickeln. Mit wachsendem Bekanntheitsgrad gehen wir davon aus, die Vorteile der Tagespflege gegenüber etwaigen Interessenten transparent machen zu können.
Stolberg, den 7. Dezember 2020 Peter Jankowski, Geschäftsführer Dirk Renerken, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 20191 Allgemeine Angaben Die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH hat ihren Sitz in Stolberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen unter der Nummer HRB 17147. Sie wurde am 8. September 2011 gegründet. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit ist der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und die Bewertung erfolgen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht, von dem insofern Gebrauch gemacht wird, als auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet wird. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Um die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten dauerhaft erfüllen zu können, erhebt die KZVK bis 2040 zusätzlich einen jährlichen Finanzierungs-/ bzw. Angleichungsbeitrag (ab 2020). Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S, die durch die Erhebung der Zusatzbeiträge geschlossen werden soll, beträgt am 31.12.2019 1.303 TEUR und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Zusatzbeiträge. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist in voller Höhe eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie ggf. die Art der Sicherheiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammern):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nahestehenden Unternehmen sind in vollumfänglicher Höhe durch Grundschulden besichert. Als nahestehendes Unternehmen gilt die St. Elisabeth-Krankenhaus Geilenkirchen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Geilenkirchen. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse aus Pflegeleistungen des Vorjahres in Höhe von 29 TEUR enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 85 TEUR aufgrund des Teilforderungsverzicht der KZVK enthalten. Für zweifelhafte Forderungen sind 35 TEUR in die pauschale Wertberichtigung eingestellt worden. 5 Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Peter Jankowski, Jülich, und Herr Dirk Renerken, Aldenhoven. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.2 Haftungsverhältnisse Es bestehen mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln (KZVK). Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und Zusatzbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme der Gesellschaft besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut hat und die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus unbefristeten Mietverhältnissen bestehen in Höhe von jährlich ca. 202 TEUR. 5.4 Mitarbeiter der Gesellschaft Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 190,50 Mitarbeiter beschäftigt. Davon arbeiteten 117,25 Mitarbeiter im pflegerischen Bereich, 60,50 Mitarbeiter in der Hauswirtschaft/ Küche und 12,75 in sonstigen Bereichen. 5.5 Nachtragsbericht Seit Januar 2020 breitet sich in Deutschland überregional das sogenannte Coronavirus aus. Infolgedessen kommt es derzeit zum Schutz sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheblichen Einschränkungen im Betriebsablauf der Altenhilfeeinrichtungen. Das Ausmaß möglicher zahlungswirksamer Verluste auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 kann zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich eingeschätzt werden, wobei auftretende finanzielle Belastungen durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen für Altenhilfeeinrichtungen zumindest weitgehend kompensiert werden. 5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zuzüglich des bestehenden Gewinnvortrags auf neue Rechnung vorzutragen.
Stolberg, den 7. Dezember 2020 Peter Jankowski, Geschäftsführer Dirk Renerken, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, StolbergPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Christenserinnen gemeinnützige Gesellschaft mbH, Stolberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 11. Dezember 2020 Solidaris
Revisions-GmbH
Edgar Kempenich, Wirtschaftsprüfer Christoph Tritz, Wirtschaftsprüfer Ergänzung zum Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Dezember 2020 im Umlaufverfahren zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Christenserinnen gGmbH vom 11. Februar 2021 Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresabschluss der Christenserinnen gGmbH, Stolberg-Venwegen, zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 14.722.831,47 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 494.746,67 EUR festzustellen. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 494.746,67 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 5.667.179,03 EUR zu verrechnen und den sich ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von 6.161.925 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. |
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