"Börner GmbH"
Mettlach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.319,00 |
3.536,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.069,00 |
3.536,00 |
| II.
Sachanlagen |
250,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.358,51 |
6.233,58 |
| I.
Vorräte |
371,83 |
371,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
941,47 |
4.965,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.045,21 |
896,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
573,53 |
83,12 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.720,45 |
33.612,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.971,49 |
43.464,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.840,73 |
20.840,73 |
| III.
Verlustvortrag |
79.452,90 |
59.955,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.108,28 |
19.497,36 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.720,45 |
33.612,17 |
| B.
Rückstellungen |
450,00 |
450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.521,49 |
43.014,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.971,49 |
43.464,87 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Eur), die nach dem
31.12.2009 angeschafft wurden, werden linear über
eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2)
HGB.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Der Firmenwert wird gem. § 7 (1) S. 3 EStG
über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Dies wird wie folgt begründet, § 285 S. 1 Nr. 13
HGB: Zu Beginn des Abschreibungsplanes galt das HGB in der
Fassung vor BilMoG. Zu diesem Zeitpunkt war eine
Abschreibung des Firmenwertes über mehr als 5 Jahre
auf Grund einheitlicher Anwendung steuerrechtlicher
Vorschriften zulässig. Die Abschreibung wird nun bis
zum Ende der Abschreibungsdauer fortgeführt (§
281 (1) HGB a. F).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht
gebildet (§ 273 HGB a. F.).
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor, § 268 (7) HGB.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Gesellschafterin Ulrike Börner gewährte
der Gesellschaft eine Ausleihung in Höhe von 11.337,13
€, (Vorjahr: 6.074,00 €), § 264c (1)
HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€), § 268 (4) HGB.
Es wurden von Gesellschaftern keine Darlehen an die
Gesellschaft gewährt , § 264c (1) HGB, § 42
(3) GmbHG.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 13.203,73
€ (Vorjahr: 6.920,10 €), § 268 (5) HGB.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
34.317,76 € (Vorjahr: 36.094,77 €), § 285 S.
1 Nr. 1 HGB.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreite Geschäftsführerin der Börner GmbH
ist Frau Ulrike Börner, Handelsvertreterin.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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