Börner GmbHLiquidiert

66693 Mettlach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 13027
Eingetragen
20.6.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Übernahme von Vertretungen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrike Börner
seit 21.11.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Börner GmbH"

Mettlach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.319,00 3.536,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.069,00 3.536,00
II. Sachanlagen 250,00 0,00
B. Umlaufvermögen 2.358,51 6.233,58
I. Vorräte 371,83 371,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 941,47 4.965,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.045,21 896,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 573,53 83,12
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 41.720,45 33.612,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.971,49 43.464,87

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 20.840,73 20.840,73
III. Verlustvortrag 79.452,90 59.955,54
IV. Jahresfehlbetrag 8.108,28 19.497,36
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 41.720,45 33.612,17
B. Rückstellungen 450,00 450,00
C. Verbindlichkeiten 47.521,49 43.014,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.971,49 43.464,87

Anhang


1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetz­bu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. 


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410,00 Eur), die nach dem 31.12.2009 ange­schafft wurden, werden linear über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. 

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Der Firmenwert wird gem. § 7 (1) S. 3 EStG über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Dies wird wie folgt begründet, § 285 S. 1 Nr. 13 HGB: Zu Beginn des Abschreibungsplanes galt das HGB in der Fassung vor BilMoG. Zu diesem Zeitpunkt war eine Abschreibung des Firmenwertes über mehr als 5 Jahre auf Grund einheitlicher Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften zulässig. Die Abschreibung wird nun bis zum Ende der Abschreibungsdauer fortgeführt (§ 281 (1) HGB a. F).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Der Kassenbestand sowie Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet (§ 273 HGB a. F.).

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen, § 284 (2) Nr. 5 HGB.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor, § 268 (7) HGB.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.


3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Gesellschafterin Ulrike Börner gewährte der Gesellschaft eine Ausleihung in Höhe von 11.337,13 €,  (Vorjahr: 6.074,00 €), § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Es wurden von Gesellschaftern keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt , § 264c (1) HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 13.203,73 € (Vorjahr: 6.920,10 €), § 268 (5) HGB.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 34.317,76 € (Vorjahr: 36.094,77 €), § 285 S. 1 Nr. 1 HGB.


4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführerin der Börner GmbH ist Frau Ulrike Börner, Handelsvertreterin.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.

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